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Arzt lässt töten

 
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Adriana
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 14:28    Titel: Arzt lässt töten Antworten mit Zitat

Und noch ein Fall.
Ich meine, hier trifft für T § 211 Mord in Verbindung mit § 25 Täterschaft zu.
O ist nicht strafbar, oder?

Arzt T gibt der Krankenschwester W eine Ampulle. Sie soll dieses kreislaufstärkende Mittel dem Patienten O, einem Erbonkel des T, spritzen. Die Ampulle enthält aber in Wirklichkeit Gift. T will, dass O stirbt, damit er an das Erbe kommt. Die W, die keine Veranlassung hat, den Worten des Arztes zu misstrauen, injiziert das Mittel, worauf O kurz danach stirbt. Prüfen Sie die Strafbarkeit von W und T.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 14:35    Titel: Re: Arzt lässt töten Antworten mit Zitat

Adriana hat folgendes geschrieben::

O ist nicht strafbar, oder?

Nein, ganz gewiss nicht. O ist doch tot.

Und W ist auch nicht strafbar. Das ist ein Fall der mittelbaren Täterschaft. T ist Täter, W ist Tatmittlerin und ein strafloses Werkzeug des T.
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Adriana
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und W ist auch nicht strafbar.

Würde ich nicht unterschreiben.
Auf Grund des Ausbildungsstandes einer examinierten Krankenschwester sollte sie wissen und muss vor allen Dingen prüfen, was sie verabreicht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Und W ist auch nicht strafbar.

Würde ich nicht unterschreiben.
Auf Grund des Ausbildungsstandes einer examinierten Krankenschwester sollte sie wissen und muss vor allen Dingen prüfen, was sie verabreicht.


Das könnte man in der Praxis andenken. In der Ausbildung ist der Sachverhalt jedoch bindend und gibt den Prüfungsumfang vor.

Wenn da steht:

"Die W, die keine Veranlassung hat, den Worten des Arztes zu misstrauen"

dann will die Uni, dass W nichts falsch gemacht hat.

Gruß
Dea
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LuLu05
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich würd sagen, dass die Krankenschwester höchsten wegen fahrlässiger Tötung dran ist,wenn überhaupt. Aber eher Freispruch. Bei dem Arzt ist es wohl Anstiftung zum Mord.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

LuLu05 hat folgendes geschrieben::
Bei dem Arzt ist es wohl Anstiftung zum Mord.


Nein, das ist nicht möglich, weil man nur Anstifter sein kann, wenn der angestiftete Täter selbst die Tat vorsätzlich begangen hat.

Es wurde doch bereits gesagt, dass ein klassischer Fall der mittelbaren Täterschaft vorliegt.

Gruß
Dea
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