Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fahrkartenfälschung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fahrkartenfälschung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hans123
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 11:26    Titel: Fahrkartenfälschung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Max M. scannt eine Monatsfahrkarte für Schüler, bastelt mit Fotoprogrammen ein neues Bild auf die Karte und druckt diese aus.

Diese Person ist 17 Jahre alt.

Die Person wird mit der gefälschten Karte erwischt.

Was kommt auf Max zu?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holly Golightly
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 68
Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo und guten Tag!

...eine Menge Ärger, nehme ich an.

Ich vermute, es wird gegen ihn wegen des Verdacht des Betruges ermittelt werden, sowie wegen des Erschleichens von Leistungen.

Beides wäre strafbar nach dem StGB, zivilrechtlich wird vielleicht zusätzlich versucht, noch ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" beizutreiben. Als absoluter Rechtslaie könnte ich mir bei dem zivilrechtlichen Teil aber gut vorstellen, dass das nicht klappen könnte, da nicht- Erwachsene ja nur bedingt geschäftsfähig sind und die Eltern dem Kauf des Tickets (auch konkludent) zugestimmt haben müssen.

Wenn so ein Fahrschein, sozusagen auch noch als Urkunde bewertet wird, käme auch noch Urkundenfälschung dazu.

Da der Delinquent aber erst 17 ist, wird über seine evt. Verfehlungen das Jugendgericht entscheiden.

Herzliche Grüsse

Holly
_________________
***Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht*** und übrigens : ich verstehe nichts vom Deutschen Recht- ich rate nur !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sozialstunden oder Wochenendarrest.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Holly Golightly hat folgendes geschrieben::
Wenn so ein Fahrschein, sozusagen auch noch als Urkunde bewertet wird, käme auch noch Urkundenfälschung dazu.


Jupp!

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hans123
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2007
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

d.h ?

Wäre Max dann vorbestraft?

Wieviel Strafe muss er zahlen?

Sozialstunden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.10.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

hans123 hat folgendes geschrieben::
d.h ?

Wäre Max dann vorbestraft?

Wieviel Strafe muss er zahlen?

Sozialstunden?


Ob jemand (im juristischen Sinn) als vorbestraft gilt, hängt davon ab, ob er eine Eintragung im Bundeszentralregister (BZR) hat. Die Modalitäten zur Eintragung und Löschung von Strafen im BZR regelt das Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

Grundsätzlich werden alle Strafen (unabhängig von ihrer Höhe) im Bundeszentralregister eingetragen (vgl. § 4 BZRG).

Umgangssprachlich versteht man unter „vorbestraft sein“ jedoch, wenn die Strafen auch im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen. Dies ist der Fall bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten, oder aber mehreren Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe (vgl. § 32 BZRG).[/quote]

Aussagen über die zu erwartende Strafe sind schwer zu treffen, da die Strafzumessung von vielen individuellen Faktoren abhängt, als da wären:

- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)
- Vorstrafen
- Reue
- ggfs. Höhe des "Schadens"
- Wiedergutmachung
- Eindruck, den der Richter vom Angeklagten im Prozess erhält
- Krankheiten, Süchte,...
- Tatmotiv
- Biografie des Täters
- "Vorgeschichte" / Beziehung zwischen Täter und Opfer
- ...

Folglich lassen sich höchstens sehr vage Prognosen treffen, was das zu erwartende Strafmaß eines Einzelfalles angeht.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 05:50    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::

- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)

Das steht im Ausgangsbeitrag, er ist Jugendlicher.

Oder war das jetzt ein Textbaustein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
gotto hat folgendes geschrieben::

- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)

Das steht im Ausgangsbeitrag, er ist Jugendlicher.

Oder war das jetzt ein Textbaustein?


Verlegen Ich hätte den Baustein nach dem nutzen abändern sollen... ich bitte um Vergebung... Verlegen
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.10.08, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
gotto hat folgendes geschrieben::

- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)

Das steht im Ausgangsbeitrag, er ist Jugendlicher.

Oder war das jetzt ein Textbaustein?

Soll das jezt heißen, dass das Alter bei der Strafzumessung keine Rolle spielt, wenn es schon im Ausgangsbeitrag steht? Geschockt Cool
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 04.10.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich werden alle Strafen (unabhängig von ihrer Höhe) im Bundeszentralregister eingetragen (vgl. § 4 BZRG).

Da es sich bei dem Betroffenen um einen Jugendlichen handelt, spricht sehr viel dafür, dass die Tat, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, mit einer Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel) geahndet werden wird.

Die Anordnung einer Erziehungsmaßregel oder eines Zuchtmittels wird aber - von Ausnahmen abgesehen (vgl. § 5 Abs. 2 BZRG) - nicht in das Zentralregister, sondern in das Erziehungsregister eingetragen (§ 60 BZRG).

Jugendrichterliche Sanktionen, die in das Erziehungsregister eingetragen werden, sind keine Vorstrafen. Eintragungen im Erziehungsregister erscheinen nicht im Führungszeugnis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::

Da es sich bei dem Betroffenen um einen Jugendlichen handelt, spricht sehr viel dafür, dass die Tat, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, mit einer Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel) geahndet werden wird.

Da spricht nicht sehr viel dafür, sondern das ist so, § 1 JGG.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Franz Königs hat folgendes geschrieben::

Da es sich bei dem Betroffenen um einen Jugendlichen handelt, spricht sehr viel dafür, dass die Tat, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, mit einer Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel) geahndet werden wird.

Da spricht nicht sehr viel dafür, sondern das ist so, § 1 JGG.

Naja, rein theoretisch könnte der Jugendliche ja auch an einen Schill-Verschnitt als Richter kommen und eine Jugendstrafe (auf Bewährung) bekommen. Die käme schon ins Zentralregister. Aber dass das tatsächlich passiert und auch noch in der Berungsinstanz Bestand hätte, dürfte in der Praxis auszuschließen sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ups123
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 19:48    Titel: Mahnbescheid vom Amtsgericht auch ins BZR??? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich müsste mal dringend wissen, ob ein Mahnbescheid vom Amtsgericht auch in das Bundeszentralregister eingetragen wird??

Danke

ups123
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.