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hans123 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 123
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Verfasst am: 01.10.08, 11:26 Titel: Fahrkartenfälschung |
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Guten Tag,
Max M. scannt eine Monatsfahrkarte für Schüler, bastelt mit Fotoprogrammen ein neues Bild auf die Karte und druckt diese aus.
Diese Person ist 17 Jahre alt.
Die Person wird mit der gefälschten Karte erwischt.
Was kommt auf Max zu? |
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Holly Golightly FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.09.2008 Beiträge: 68 Wohnort: 727 Fifth Avenue / 57th Street, New York City.
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Verfasst am: 01.10.08, 13:16 Titel: |
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hallo und guten Tag!
...eine Menge Ärger, nehme ich an.
Ich vermute, es wird gegen ihn wegen des Verdacht des Betruges ermittelt werden, sowie wegen des Erschleichens von Leistungen.
Beides wäre strafbar nach dem StGB, zivilrechtlich wird vielleicht zusätzlich versucht, noch ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" beizutreiben. Als absoluter Rechtslaie könnte ich mir bei dem zivilrechtlichen Teil aber gut vorstellen, dass das nicht klappen könnte, da nicht- Erwachsene ja nur bedingt geschäftsfähig sind und die Eltern dem Kauf des Tickets (auch konkludent) zugestimmt haben müssen.
Wenn so ein Fahrschein, sozusagen auch noch als Urkunde bewertet wird, käme auch noch Urkundenfälschung dazu.
Da der Delinquent aber erst 17 ist, wird über seine evt. Verfehlungen das Jugendgericht entscheiden.
Herzliche Grüsse
Holly _________________ ***Ich würde gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quelltext nicht*** und übrigens : ich verstehe nichts vom Deutschen Recht- ich rate nur ! |
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Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 01.10.08, 13:16 Titel: |
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Sozialstunden oder Wochenendarrest. |
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 01.10.08, 13:28 Titel: |
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Holly Golightly hat folgendes geschrieben:: | Wenn so ein Fahrschein, sozusagen auch noch als Urkunde bewertet wird, käme auch noch Urkundenfälschung dazu. |
Jupp!
Gruß
Dea |
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hans123 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 123
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Verfasst am: 01.10.08, 14:10 Titel: |
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d.h ?
Wäre Max dann vorbestraft?
Wieviel Strafe muss er zahlen?
Sozialstunden? |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 01.10.08, 14:51 Titel: |
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hans123 hat folgendes geschrieben:: | d.h ?
Wäre Max dann vorbestraft?
Wieviel Strafe muss er zahlen?
Sozialstunden? |
Ob jemand (im juristischen Sinn) als vorbestraft gilt, hängt davon ab, ob er eine Eintragung im Bundeszentralregister (BZR) hat. Die Modalitäten zur Eintragung und Löschung von Strafen im BZR regelt das Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Grundsätzlich werden alle Strafen (unabhängig von ihrer Höhe) im Bundeszentralregister eingetragen (vgl. § 4 BZRG).
Umgangssprachlich versteht man unter „vorbestraft sein“ jedoch, wenn die Strafen auch im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen. Dies ist der Fall bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten, oder aber mehreren Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe (vgl. § 32 BZRG).[/quote]
Aussagen über die zu erwartende Strafe sind schwer zu treffen, da die Strafzumessung von vielen individuellen Faktoren abhängt, als da wären:
- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)
- Vorstrafen
- Reue
- ggfs. Höhe des "Schadens"
- Wiedergutmachung
- Eindruck, den der Richter vom Angeklagten im Prozess erhält
- Krankheiten, Süchte,...
- Tatmotiv
- Biografie des Täters
- "Vorgeschichte" / Beziehung zwischen Täter und Opfer
- ...
Folglich lassen sich höchstens sehr vage Prognosen treffen, was das zu erwartende Strafmaß eines Einzelfalles angeht. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 02.10.08, 05:50 Titel: |
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gotto hat folgendes geschrieben:: |
- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)
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Das steht im Ausgangsbeitrag, er ist Jugendlicher.
Oder war das jetzt ein Textbaustein? |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 02.10.08, 06:52 Titel: |
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Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | gotto hat folgendes geschrieben:: |
- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)
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Das steht im Ausgangsbeitrag, er ist Jugendlicher.
Oder war das jetzt ein Textbaustein? |
Ich hätte den Baustein nach dem nutzen abändern sollen... ich bitte um Vergebung... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 02.10.08, 08:47 Titel: |
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Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | gotto hat folgendes geschrieben:: |
- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)
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Das steht im Ausgangsbeitrag, er ist Jugendlicher.
Oder war das jetzt ein Textbaustein? |
Soll das jezt heißen, dass das Alter bei der Strafzumessung keine Rolle spielt, wenn es schon im Ausgangsbeitrag steht? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 04.10.08, 21:49 Titel: |
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gotto hat folgendes geschrieben:: | Grundsätzlich werden alle Strafen (unabhängig von ihrer Höhe) im Bundeszentralregister eingetragen (vgl. § 4 BZRG). |
Da es sich bei dem Betroffenen um einen Jugendlichen handelt, spricht sehr viel dafür, dass die Tat, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, mit einer Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel) geahndet werden wird.
Die Anordnung einer Erziehungsmaßregel oder eines Zuchtmittels wird aber - von Ausnahmen abgesehen (vgl. § 5 Abs. 2 BZRG) - nicht in das Zentralregister, sondern in das Erziehungsregister eingetragen (§ 60 BZRG).
Jugendrichterliche Sanktionen, die in das Erziehungsregister eingetragen werden, sind keine Vorstrafen. Eintragungen im Erziehungsregister erscheinen nicht im Führungszeugnis. |
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Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 05.10.08, 17:00 Titel: |
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Franz Königs hat folgendes geschrieben:: |
Da es sich bei dem Betroffenen um einen Jugendlichen handelt, spricht sehr viel dafür, dass die Tat, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, mit einer Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel) geahndet werden wird.
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Da spricht nicht sehr viel dafür, sondern das ist so, § 1 JGG. |
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DanielB FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 06.10.08, 17:23 Titel: |
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Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | Franz Königs hat folgendes geschrieben:: |
Da es sich bei dem Betroffenen um einen Jugendlichen handelt, spricht sehr viel dafür, dass die Tat, wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, mit einer Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel) geahndet werden wird.
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Da spricht nicht sehr viel dafür, sondern das ist so, § 1 JGG. |
Naja, rein theoretisch könnte der Jugendliche ja auch an einen Schill-Verschnitt als Richter kommen und eine Jugendstrafe (auf Bewährung) bekommen. Die käme schon ins Zentralregister. Aber dass das tatsächlich passiert und auch noch in der Berungsinstanz Bestand hätte, dürfte in der Praxis auszuschließen sein. |
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ups123 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 12.11.08, 19:48 Titel: Mahnbescheid vom Amtsgericht auch ins BZR??? |
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Hallo Leute,
ich müsste mal dringend wissen, ob ein Mahnbescheid vom Amtsgericht auch in das Bundeszentralregister eingetragen wird??
Danke
ups123 |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 12.11.08, 21:42 Titel: |
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Nein. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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