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Finanzielle Unterstützung bei Auszug

 
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Jan_O
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 16:52    Titel: Finanzielle Unterstützung bei Auszug Antworten mit Zitat

Hallo,

Schüler A ist 18 Jahre alt und hat schon seit einigen Jahren Streit auf emotionaler Ebene mit seinen Eltern, bei denen er lebt. Nun soll er aufgrund dieser Konflikte schnellstmöglich ausziehen. Sowohl Schüler A wie seine Eltern halten dies für richtig. Ein Psychater hat angeboten, zu attestieren, dass Schüler A unter diesen umständen von zu Hause ausziehen sollte. Gibt es für Schüler A eine Möglichkeit, z.B. staatlich, finanziell unterstützt zu werden?

Mfg,
Jan
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Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

...Unterhalt?
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Jan_O
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
...Unterhalt?


Die Eltern von A würden nicht mehr bezahlen als gesetzlich minimal vorgeschrieben (Unterhalt + Kindergeld). GIbt es andere Einrichtungen, die A in dem genannten Fall unterstützen würden?
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Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mit 18 arbeiten die meisten.

Gruß
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

@MenschO:
Wirklich? Ehrlich gesagt kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die meisten zu diesem Zeitpunkt eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Bis dahin bestehen Unterhaltspflichten im Grunde genommen fort.

Zur Sache:
Im Zuge von Hartz IV (oder erst der Folge) wurde unter 25(?)-jährigen soweit ich weiß der Anspruch auf Wohngeld größtenteils gestrichen. Damit sieht es in der Hinsicht erst einmal eher schlecht aus, außer das Wohnen bei den Eltern wäre unzumutbar.
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Jan_O
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
@MenschO:
Wirklich? Ehrlich gesagt kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die meisten zu diesem Zeitpunkt eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Bis dahin bestehen Unterhaltspflichten im Grunde genommen fort.

Zur Sache:
Im Zuge von Hartz IV (oder erst der Folge) wurde unter 25(?)-jährigen soweit ich weiß der Anspruch auf Wohngeld größtenteils gestrichen. Damit sieht es in der Hinsicht erst einmal eher schlecht aus, außer das Wohnen bei den Eltern wäre unzumutbar.


Vielen Dank für eine wirklich sinnvolle Antwort! Smilie
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Mensch0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

@DanielB: Doch, viele arbeiten mit 18 Jahren schon. Das ist aber auch unterschiedlich, wie sogut wie alles auf unserer Welt. Smilie
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Snowflake
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

A ist aber Schüler, wie er angegeben hat.

Und jetzt das Abi hinzuschmeißen um sich einen Job zu suchen wäre... kurzsichtig.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das Zauberwort heißt

N E B E N J O B

Wer hat das nicht neben der Schule?

Hatte seit der 12 damals und auch noch innerhalb der Ausbildung einen Nebenjob beim Kino (Türlich vom AG genehmigt).
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

...und mit diesem Nebenjob wurde ein Leben eigenständig finanziert?
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Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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kaik
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Anmeldungsdatum: 17.02.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Von dem angehenden Abiturienten kann wohl kaum verlangt werden, einen Nebenjob auszuüben, um sich die Umzugskosten zu finanzieren.

Ein Nebenjob ist nur soweit sinnvoll, als dass er schulische Leistungen nicht beeinträchigt. Faktisch ist das bei den meisten Schülern nicht der Fall, daher halte ich persönlich wenig von Nebenjobs während der Schulzeit (besser finde ich Ferienjobs).

Ich würde mich ans Jugendamt, den Kinderschutzbund und andere wohltätige Einrichtungen wenden. Falls es keine finanzielle Unterstützung gibt -weder vom Staat noch von Anderen- und falls dem Schüler kein möbliertes Zimmer/Heimplatz zur Verfügung gestellt wird, würde ich mich auf dem freien Wohnungsmarkt nach möblierten Zimmern umschauen. Viele Familien sind froh, wenn sie das Zimmer des ausgezogenen Kindes untervermieten können und so ein paar Euro zusätzlich in die Kasse kommen.

Falls das auch nicht klappt können die Eltern -die den Auszug ihres Sohnes ja offensichtlich befürworten- nicht mehr benötigte Möbel zur Verfügung stellen. Auch beim Sperrmüll oder auf dem Trödelmarkt kann man sich umsehen, in den Zeitungen werden sperrige Möbel wie Betten oder Schränke teilweise kostenlos angeboten.

Ich habe meine erste Studentenbude auch weitgehend so zusammengestellt.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Jan_O hat folgendes geschrieben::
Snowflake hat folgendes geschrieben::
...Unterhalt?


Die Eltern von A würden nicht mehr bezahlen als gesetzlich minimal vorgeschrieben (Unterhalt + Kindergeld). GIbt es andere Einrichtungen, die A in dem genannten Fall unterstützen würden?


Das wären dann 486,00 € Unterhalt zzgl. 154,00 € Kindergeld, mit einer günstigen Wohnung oder einem Untermietzimmer reicht das zum Leben.
_________________
ausgezeichnet
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