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recht.de :: Thema anzeigen - DRINGEND !! Anwalt will 9 Tage vor Prozess das Mandat nieder
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DRINGEND !! Anwalt will 9 Tage vor Prozess das Mandat nieder

 
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helpmeout
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 02:10    Titel: DRINGEND !! Anwalt will 9 Tage vor Prozess das Mandat nieder Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde....
Brauchen SCHNELL einen Rat !

Ich habe mit meinem Anwalt ein kleines Problem mit der Umsetzung und der Wahrnehmung meiner Interessen festgestellt. Nachdem Formfehler und Flüchtigkeitsfehler vorgekommen sind habe ich dies bemängelt und angesprochen.
Einen Teil der Scheidung (Unterhalt der Kinder) wollte ich nun aus dem Mandat herausnehmen und einen anderen Anwalt beauftragen.
Die Reaktion ist, dass der betreffende Anwalt nun das Mandat niederlegen will, wenn er nicht alles behält. (Was ich aber garnicht einsehe.... da der neue Anwalt sich offensichtlich in Unterhaltsfragen besser auskennt und nach Brago arbeitet, nicht nach Stundensätzen a 200€....!)

Dies 9 Tage vor einem Prozess und meine noch Frau hat bereits Anträge eingereicht, auf die dringend reagiert werden muss....

1. Darf der Anwalt ein Mandat in so kurzer Zeit VOR einem Prozes das Mandat niederlegen?
2. Unter welchen Umständen kann ein Prozess vertagt werden?
3. Das Vertrauensverhältnis ist nun nachhaltig gestört, muss ich mit diesem Anwalt weitermachen?

Bitte dringend eine Info oder einen Tip, ich habe keine Zeit mehr zu verlieren....

Danke für einen hilfreichen Kommentar!
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ein Anwalt darf nicht zur "Unzeit" kündigen. Hier kommt das BGB zur Anwendung:

Zitat:
(2) Der Verpflichtete darf nur in der Art kündigen, dass sich der Dienstberechtigte die Dienste anderweit beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Dienstberechtigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


Nachdem ja der Mandant bereits einen neuen "Spezialisten" an der Hand hat, reichen 9 Tage für die "einfache Scheidung" wohl aus (die umfangreichen Sachen wie Unterhalt wollte der Mandant ja eh aus dem Mandat rausnehmen)

2. z.B. weil der Terminsvertreter einen anderweitigen Termin hat, eine der Parteien erkrankt ist, usw.

3. Der Mandant muss nie weiter machen. Er kann sich immer einen neuen Anwalt suchen. Die Frage ist eher, darf der Anwalt kündigen, ohne seinen Gebührenanspruch zu verlieren. Hier dürfte der Mandant durch die Androhung der Einschaltung eines neuen Anwaltes die Vertrauensbasis zerstört haben.

P.S.: Brago gibt es nicht mehr. Jetzt wird nach RVG abgerechnet.
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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helpmeout
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::

Nachdem ja der Mandant bereits einen neuen "Spezialisten" an der Hand hat, reichen 9 Tage für die "einfache Scheidung" wohl aus (die umfangreichen Sachen wie Unterhalt wollte der Mandant ja eh aus dem Mandat rausnehmen)

Naja... einfach ist diese Scheidung nicht, es geht um die Scheidung, Zugewinn und Ehegatten Trennungs- sowie Nachehelicher Unterhalt. Lediglich der Unterhalt der Studierenden Kinder sollte aus dem bestehenden Mandat rausgenommen werden.
Ein anderer Anwalt kann sich sicherlich nicht in ein so komplexes Thema in wenigen Tagen einarbeiten, oder ?


Milo hat folgendes geschrieben::
3. Der Mandant muss nie weiter machen. Er kann sich immer einen neuen Anwalt suchen. Die Frage ist eher, darf der Anwalt kündigen, ohne seinen Gebührenanspruch zu verlieren. Hier dürfte der Mandant durch die Androhung der Einschaltung eines neuen Anwaltes die Vertrauensbasis zerstört haben.


Das verstehe ich im ganzen nicht....
Habe ich durch die Teilweise abtrennung des Mandates und Anwaltswechsel das Vertrauensverhältnis gestört und bin jetzt schuld und habe die rote Karte? oder
Hat der Anwalt seinen Gebührenanspruch verloren wenn er das Mandat niederlegt (Klasse ich habe immer schon Stundensätze nach Rechnung und gegegn Vorauszahlung geleistet) ....
und letztendlich, wenn doch Fehler seitens des Anwalts gemacht werden (Flüchtigkeitsfehler und falsche Berechnungen) ist dann mein Vertrauensverhältnis nicht auch berechtigterweise gestört?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

helpmeout hat folgendes geschrieben::
Milo hat folgendes geschrieben::

Nachdem ja der Mandant bereits einen neuen "Spezialisten" an der Hand hat, reichen 9 Tage für die "einfache Scheidung" wohl aus (die umfangreichen Sachen wie Unterhalt wollte der Mandant ja eh aus dem Mandat rausnehmen)

Naja... einfach ist diese Scheidung nicht, es geht um die Scheidung, Zugewinn und Ehegatten Trennungs- sowie Nachehelicher Unterhalt. Lediglich der Unterhalt der Studierenden Kinder sollte aus dem bestehenden Mandat rausgenommen werden.

Das ist eine einfache Scheidung mit den üblichen Folgesachen.

Zitat:
Ein anderer Anwalt kann sich sicherlich nicht in ein so komplexes Thema in wenigen Tagen einarbeiten, oder ?

Doch, kann er - wenn es nicht gerade seine erste Scheidung ist.

Zitat:
Milo hat folgendes geschrieben::
3. Der Mandant muss nie weiter machen. Er kann sich immer einen neuen Anwalt suchen. Die Frage ist eher, darf der Anwalt kündigen, ohne seinen Gebührenanspruch zu verlieren. Hier dürfte der Mandant durch die Androhung der Einschaltung eines neuen Anwaltes die Vertrauensbasis zerstört haben.
Das verstehe ich im ganzen nicht....
Habe ich durch die Teilweise abtrennung des Mandates und Anwaltswechsel das Vertrauensverhältnis gestört und bin jetzt schuld und habe die rote Karte? oder
Hat der Anwalt seinen Gebührenanspruch verloren wenn er das Mandat niederlegt (Klasse ich habe immer schon Stundensätze nach Rechnung und gegegn Vorauszahlung geleistet) ....

Der Anwalt hat seinen Gebührenanspruch nicht verloren, schließlich ist er für Sie tätig geworden.

Zitat:
...und letztendlich, wenn doch Fehler seitens des Anwalts gemacht werden (Flüchtigkeitsfehler und falsche Berechnungen) ist dann mein Vertrauensverhältnis nicht auch berechtigterweise gestört?

Möglicherweise ist das so, und Sie haben ja auch die Möglichkeit den Anwalt zu wechseln, siehe die Antwort von Milo. Ein Anwaltswechsel, weil der Mandant kein Vertrauen mehr hat, bedeutet aber nicht, daß er seinen (dann) ehemaligen Anwalt nicht bezahlen muß. Hat der ehemalige Anwalt Fehler gemacht, und ist dem Mandanten dadurch ein Schaden entstanden, so kann dem neuen Anwalt ja auch dieses neue Mandat übertragen werden, um evtl. Schadensersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen.
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helpmeout
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Das ist eine einfache Scheidung mit den üblichen Folgesachen..

Auch wenn die Scheidung schon seit mehreren Jahren geht, die Ordner sehr dick sind und es auch um Unterschlagung, Immobilien und Aktien geht? ist das immer noch als einfache Scheidung zu werten?

Zitat:

Doch, kann er - wenn es nicht gerade seine erste Scheidung ist.

Und wenn der neue "Spezialist" sagt das geht in der kurzen Zeit nicht, weil das Thema so komplex ist, wie beschrieben...?

Kann ein Scheidungstermin vor Gericht verlegt werden?


Ansonsten habe ich das verstanden... ich muss zahlen, bzw. das was bisher in Anspruch genommen wurde muss gezahlt werden...
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

helpmeout hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Das ist eine einfache Scheidung mit den üblichen Folgesachen..

Auch wenn die Scheidung schon seit mehreren Jahren geht, die Ordner sehr dick sind und es auch um Unterschlagung, Immobilien und Aktien geht? ist das immer noch als einfache Scheidung zu werten?

Na, das haben Sie bislang nicht geschrieben. Winken Als "einfach" i. S. v. "das übliche" ist das sicher nicht zu sehen.
Zitat:
Und wenn der neue "Spezialist" sagt das geht in der kurzen Zeit nicht, weil das Thema so komplex ist, wie beschrieben...? Kann ein Scheidungstermin verlegt werden?

Ja, dieser Termin kann auf Antrag verlegt werden wie jeder andere Gerichtstermin auch. Allerdings bedarf es dazu einer Begründung. Ob ein Anwaltswechsel hierfür ausreichend ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
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helpmeout
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Ja, dieser Termin kann auf Antrag verlegt werden wie jeder andere Gerichtstermin auch. Allerdings bedarf es dazu einer Begründung. Ob ein Anwaltswechsel hierfür ausreichend ist, vermag ich nicht zu beurteilen.


Was sind denn Gründe um einen solchen Termin zu verlegen?
Vielleicht habe ich ja welche Winken ausser dem Anwaltswechsel.....

Ähm dann noch eine Frage:
Sollte ein Antrag auf §1024 Illoyale Wertminderung und Darlegung der Konten VOR oder IM Prozess gestellt werden?
Der praktizierende Anwalt hat mich (!) gefragt wie wir das angehen sollen.... wie soll ich als Mandant so etwas entscheiden???
Muss meine Frau, sollte das Gericht meine Vermutungen als Begründet ansehen die Konten für den geforderten Zeitraum (5 Jahre) offenlegen und den Nachweis über das Zustandekommen der Gelder auf dem Konto und dem Verbleib des Geldes nachweis erbringen??? (siehe auch meinen Eintrag im Eherecht http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=162927

Danke für Tips
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Antragstellung *im* Prozeß ist nicht mehr "rechtzeitig", wenn man es auch *vor* dem Prozeß hätte tun können.

Außerdem verzögern solche "Nummern", selbst wenn das Gericht sie zuläßt, den Prozeß nur unnötig, weil der Gegenseite dann erst mal Gelegenheit gegeben wird, sich entsprechend auf eine Verteidigung vorzubereiten.

Solange Sie also nicht den Prozeß in die Länge ziehen *und* das Risiko eingehen wollen, daß das Vorbringen als verspätet zurückgewiesen wird...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

helpmeout hat folgendes geschrieben::
Sollte ein Antrag auf §1024 Illoyale Wertminderung und Darlegung der Konten VOR oder IM Prozess gestellt werden?
Der praktizierende Anwalt hat mich (!) gefragt wie wir das angehen sollen.... wie soll ich als Mandant so etwas entscheiden???
Muss meine Frau, sollte das Gericht meine Vermutungen als Begründet ansehen die Konten für den geforderten Zeitraum (5 Jahre) offenlegen und den Nachweis über das Zustandekommen der Gelder auf dem Konto und dem Verbleib des Geldes nachweis erbringen??? (siehe auch meinen Eintrag im Eherecht http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=162927


Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)

helpmeout hat folgendes geschrieben::
Was sind denn Gründe um einen solchen Termin zu verlegen?
Vielleicht habe ich ja welche ausser dem Anwaltswechsel.....

Urlaub, Krankheit, Terminsüberschneidung ...... Es liegt in der Hand des Richters, die Gründe für so erheblich zu halten, daß sie eine Terminsverschiebung rechtfertigen.
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Shiva108
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 12:34    Titel: bevor was schimmes dir passiert, wende dich an RAK. Antworten mit Zitat

hi,
bevor was schimmes dir passiert, wende dich an RAK.( Rechtsanwaltskammer ).
wenn schreibe an Anwalt, wenn du durch seine mangelnde Tätigkeit irgendwelche schaden bekommen würdest, würdest du von ihm verlangen etc....
er soll deine Schaden an seine Haftpflichtversicherung melden.....

eigene Erfahrung

shiva
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 19:01    Titel: Re: bevor was schimmes dir passiert, wende dich an RAK. Antworten mit Zitat

Shiva108 hat folgendes geschrieben::
hi,
bevor was schimmes dir passiert, wende dich an RAK.( Rechtsanwaltskammer ).
wenn schreibe an Anwalt, wenn du durch seine mangelnde Tätigkeit irgendwelche schaden bekommen würdest, würdest du von ihm verlangen etc....
er soll deine Schaden an seine Haftpflichtversicherung melden.....

eigene Erfahrung

shiva


welchen Schaden?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 19:04    Titel: Re: bevor was schimmes dir passiert, wende dich an RAK. Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Shiva108 hat folgendes geschrieben::
hi,
bevor was schimmes dir passiert, wende dich an RAK.( Rechtsanwaltskammer ).
wenn schreibe an Anwalt, wenn du durch seine mangelnde Tätigkeit irgendwelche schaden bekommen würdest, würdest du von ihm verlangen etc....
er soll deine Schaden an seine Haftpflichtversicherung melden.....

eigene Erfahrung

shiva


welchen Schaden?

Wurscht. Shiva hat hier 'nen Rundumschlag gestartet - und ward wahrscheinlich so schnell nicht wieder gesehen... Mit den Augen rollen
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