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Bauen im Außenbereich (Private Pferdehaltung)

 
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Biene123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:07    Titel: Bauen im Außenbereich (Private Pferdehaltung) Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mir kürzlich eine 9000 qm große Wiese (Bayern) am Ortsrand einer kleinen Ortschaft gekauft. Die Wiese liegt außerhalb des Ortsschildes und ist momentan kein Bauland und als Außenbereich zu werten.

Wie kann ich es anstellen auf diese Wiese ein Haus mit einer kleinen Pferdehaltung / Koppeln bauen zu dürfen ?

Kann ich hierfür irgendwie eine Nebenerwerbslandwirtschaft sein ?

Gibt es da Tipps und Tricks ???

Danke und liebe Grüße
Biene
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb fällt wegen § 201 BauGB weg, daher könnte man bestenfalls ein Vorhaben denken, dass im nicht-Außenbereich nicht gewünscht ist (35 I Nr. 4 BauGB).

Inwieweit das auf eine Pferdekoppel zutrifft, weiß ich leider nicht.

Was sagt denn das zuständige Landratsamt / die zuständige Stadt?
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.lfl.bayern.de/ith/pferd/14120/linkurl_0_6.pdf
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Apachi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
darf ich mich hier einklinken? Sonst müsste ich ein Thema mit exakt dem gleichen Titel öffnen.
Eine Frage zu Bauen im Außenbereich in Hessen:

Fällt der Bau eines Paddocks ( nur Bodenveränderung, keine Vesiegelung, keine Hütte o.ä.) in die Zuständigkeit des Bauamts? Bedarf es dabei einer Genehmigung? (EIGENLAND)

Wie verhält es sich mit Reitplatzüberdachungen oder sog. Reitzelten ( Fliegende Bauten?) wenn ich kein priviligierter Landwirt bin?

Ich hoffe jemand kann mir die Paddockfrage beantworten, werde auf den Ämtern ständig weiterverbunden und keiner rückt so richtig mit der Sprache aus.
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Apachi,
handelt es sich um Aussenbereich oder Innenbereich? Bauen im Aussenbereich ist für einen nicht privilegierten Landwirt nicht zulässig, auch Paddocks sind offiziell nicht erlaubt, von manchen Behörden werden sie aber geduldet. Reitplatzüberdachung und Reitzelte würde ich nicht zu fliegenden Bauten zählen.
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MGH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 168
Wohnort: Region München

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 09:13    Titel: Zelte Antworten mit Zitat

Auch fliegende Bauten sind kein rechtsfreier Raum.
Je nach Aufstelldauer und -häufigkeit bezweifle ich stark, ob Reitzelte noch als fliegende Bauten gesehen werden können.
Und selbst wenn es fliegende Bauten sind, sind sie aufgrund der Größe anzeigepflichtig und müssen natürlich die Baugesetze beachten; und schon ist die Bauaufsicht wieder dabei...
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