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Stornogebühren bei reisebuchung im internet!

 
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loewe61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 22:35    Titel: Stornogebühren bei reisebuchung im internet! Antworten mit Zitat

guten abend....

hab mal eine kurze frage
hab am 5.11.08 eine reise im internet bei [Online- Reisebüro] gebucht.
reiseveranstalter ist [Reiseveranstalter]!
die reise sollte vom 2.12.-16.12.08 in die türkei gehen.

am 8.11.08 hab ich die reise im internet storniert.
sind die 25% stornogebühr,die [Reiseveranstalter] jetzt verlangt,gerechtfertigt?

habe die AG'Bs nicht gelesen.
möchte nur wissen,ob [Reiseveranstalter] zurecht 25% gegühren verlangen darf.
bezahlen muß ich die stornogebühren ja eh.

danke für eure hilfe.

löwe61
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man schlecht aus der Ferne beantworten. Im Zweifelsfalle müsste ein Gericht die Höhe der gebühren prüfen..
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

25% bei einer stornierung von weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn finde ich recht normal, fast schon kulant.
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loewe61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

AntoniaW hat folgendes geschrieben::
25% bei einer stornierung von weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn finde ich recht normal, fast schon kulant.



danke für die antwort.
eine klare aussage!
lohnt also nicht,dagegen vorzugehen,bzw. zu klagen??

loewe61
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Beitrag war weniger als Handlungsanweisung oder gar als juristische Beurteilung gedacht. Ich gehe nicht davon aus, dass diese Stornierungsgebühren wider der AGB des Reiseveranstalter oder relevanter Gesetze wären. In den akzeptierten AGB nachzulesen, würde eine definitive Antwort für diesen Einzelfall ergeben.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich es heute morgen mit meinen verknusten Augen nicht richtig gesehen habe:

Liebes FDR-Mitglied,

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loewe61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

lieber adromir,und FDR-moderator....

ich muß mein fehlverhalten entschuldigen.
und danke freundlichst für ihren hinweis.

bin das erste mal in einem rechteforum unterwegs und mir über die regeln noch nicht ganz im klaren....obwohl ich sie mir ja hätte durchlesen können!

l.g.
loewe61
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

loewe61 hat folgendes geschrieben::

bin das erste mal in einem rechteforum unterwegs und mir über die regeln noch nicht ganz im klaren....obwohl ich sie mir ja hätte durchlesen können!


Da scheint ja ein gewisses Muster hinter zu stecken Winken
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

loewe61 hat folgendes geschrieben::
bin das erste mal in einem rechteforum unterwegs und mir über die regeln noch nicht ganz im klaren....obwohl ich sie mir ja hätte durchlesen können!

Sie scheinen öfter erst zu handeln und dann die Regeln durchzulesen Teufel-Smilie

Reisevertrag unterschreiben ohne zumindest grob die AGB's zu lesen.

Im Forum zu schreiben ohne vorher die Regeln durchzulesen ...

Gut dass sie kein Terrorist sind und erst an der Bombe basteln und dann erst die Bedienungsanleitung .. aber halt .. das "dann erst" gibts ja garnicht mehr. Sehr böse

hws
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loewe61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

wenn alle natürlich vor dem schaden klug sein würden,dann würde es viele foren nicht geben....die menschen hätten dann mehr zeit für andere nützlich dinge.

aber fehler sind dazu da,das sie gemacht werden!
wer möchte schon fehlerfrei sein....

loewe61
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Einspruch: Fehler sind nicht dazu da, gemacht zu werden, sondern aus ihnen zu lernen Winken
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loewe61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.11.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

einspruch angenommen!

fakt ist,ich wollte mit meiner liebsten,die genannte reise antreten.
buchung von mir erfolgte im internet am 5.11.

AGB haben mich nicht interessiert.
3 tage später heftiger streit,mit trennung,ich dann sofort die reise storniert.

werde wohl auf den stornokosten sitzen bleiben.....denn ich denke sie wird alles abstreiten,wenn ich die hälfte der gebühren von ihr haben möchte....
obwohl sie mit namen vom veranstalter bei der buchung bestätigt wurde.

loewe61
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AntoniaW
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Klar will man nach einer Trennung nicht mit der/dem Ex in den Urlaub. Aber vielleicht war auch die stornierung zu voreilig. Eine Umbuchung auf eine/einen andere/n Mitreisende/n wäre sicher günstiger und erholsamer geworden.

Merke: erst beraten lassen, dann buchen ...
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