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meine Frage bezieht sich auf die Versetzungsregeln in NRW zum Halbjahr.
Wenn ein Kind im Halbjahreszeugnis zwei 5- er hat- gibt es dann noch eine Chance bis zum Jahreszeugnis oder muss das Kind dann runter von der Schule, bzw. wiederholen?
Mit 'nem Halbjahres- oder Zwischenzeugnis bleibt niemand sitzen oder fliegt von der Schule. Das entscheidet sich erst mit dem Jahreszeugnis. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ich kenne die Regelungen in NRW nicht im Einzelnen, aber es wird dort nicht wesentlich anders sein als z.B. in Berlin oder Bayern:
Das Zwischenzeugnis ist der 'Warnschuss' ("Tu was, sonst bleibste hängen!"), Ausschlaggebend für die Versetzung ist jedoch das Jahreszeugnis. Sollte etwa in der Mitte des zweiten Schulhalbjahres die Versetzung immer noch gefährdet sein, gibt's den berühmten 'blauen Brief' ("Richte dich schon mal sachte darauf ein..."), aber je nach Größe der vorhandenen Lücken ist auch danach noch eine Versetzung möglich, wenn der Schüler entsprechende Klimmzüge hinkriegt. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Auch wenn Old Piper es schon beantwortet hat: Yepp.
§ 50 SchulG NRW sagt das auch so aus (Hervorhebung von mir):
Zitat:
Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs und
Prüfungsordnung in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere
Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen
der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind.
und
Zitat:
Über die Versetzung entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz
als Versetzungskonferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz
sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler
im zweiten Halbjahr unterrichtet haben.
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