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wie hat sich ab dem 8.12.04 die rechtliche stellung eines Versicherungsmaklers A der seine Verträge z.T. online vertreibt geändert. Muss A vor Abschluss eines Vertrages explizit auf das Widerrufs und Rückgaberecht des Verbrauchers hinweisen oder wird das von Seiten der Versicherungsgesellschaften in Ihren AGB´s bzw. im Antrag erledigt? muss der Versicherungsmakler A etwas besonders beachten
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