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Haftet Veranstalter bei Vandalismus ausserhalb der Lokalität

 
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ellamaniac
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 16:26    Titel: Haftet Veranstalter bei Vandalismus ausserhalb der Lokalität Antworten mit Zitat

Hi !
Ich hab dieses Wochenende ein kleines Konzert veranstaltet.
Jetzt heisst es es wurden fensterscheiben angekratzt und vollgeschmiert.
aber nicht in der location sondern irgendwie drum herrum.
der clubbesitzerr meint das ich nun dafür haften müsse.

wie sieht das aus, macht sich ein veranstalter grundsätzlich für soeteas haftbar ?

also das gute ist ich hab kein vertrag oder ähnliches utnerschrieben, die veranstaltung lief übern handschlag.

würd mich mal fragen ob veranstalter allgemein haftbar für sowas sind und wie das in meinem fall, ohne vertrag aussieht. würd mich über eine rasche antwort freuen.

ellamaniac
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 18:46    Titel: Re: Haftet Veranstalter bei Vandalismus ausserhalb der Lokal Antworten mit Zitat

ellamaniac hat folgendes geschrieben::
wie sieht das aus, macht sich ein veranstalter grundsätzlich für soeteas haftbar ?

Grundsätzlich haftet der, der den Schaden angerichtet hat. Auch wenn der nicht mehr auffindbar sein sollte.
Vielleicht gibt es jetzt irgendeine konstruierbare Situation, in der das doch so sein sollte, aber das müssten die Profis hier beurteilen.

ellamaniac hat folgendes geschrieben::
also das gute ist, ich hab kein vertrag oder ähnliches utnerschrieben, die veranstaltung lief übern handschlag.

Das hingegen würde wohl gar nichts ändern. Auch mündliche Verträge sind Verträge.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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