Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Susi23 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
|
Verfasst am: 18.11.08, 16:34 Titel: Beteiligung an GmbH über Treuhänder |
|
|
Kann eine Person über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer GmbH "erwerben" bzw. innehaben ?
Oder kann man gar über einen Treuhänder eine GmbH gründen ?
Die Person möchte nicht nach Außen in Erscheinung treten. |
|
Nach oben |
|
 |
cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 18.11.08, 16:45 Titel: Re: Beteiligung an GmbH über Treuhänder |
|
|
Susi23 hat folgendes geschrieben:: | Kann eine Person über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer GmbH "erwerben" bzw. innehaben ?
Oder kann man gar über einen Treuhänder eine GmbH gründen ?
Die Person möchte nicht nach Außen in Erscheinung treten. |
Nein. Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften sind zwar Gang und Gebe, ebenso die hierbei seitens des Treuhänders abgetretenen Rechte. Gesellschafter ist und bleibt aber der Treuhänder.
Gruß
Dea |
|
Nach oben |
|
 |
Susi23 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
|
Verfasst am: 18.11.08, 16:58 Titel: Re: Beteiligung an GmbH über Treuhänder |
|
|
Danke Dea !
cmd.dea hat folgendes geschrieben:: |
Nein. Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften sind zwar Gang und Gebe, ebenso die hierbei seitens des Treuhänders abgetretenen Rechte.
|
D.h. der Treuhänder tritt seine kompletten Rechte aus der GmbH Beteiligung an den Hintermann ab ?!
cmd.dea hat folgendes geschrieben:: |
Nein. Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften sind zwar Gang und Gebe ...
|
Der Sinn ist also der von mir gewünschte, dass die hinter dem Treuhänder stehende Perosn nach Außen nicht in Erscheinung tritt ?! |
|
Nach oben |
|
 |
Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
|
Verfasst am: 18.11.08, 17:04 Titel: Re: Beteiligung an GmbH über Treuhänder |
|
|
Susi23 hat folgendes geschrieben:: | Kann eine Person über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer GmbH "erwerben" bzw. innehaben ?
Oder kann man gar über einen Treuhänder eine GmbH gründen ?
Die Person möchte nicht nach Außen in Erscheinung treten. |
Ein Gesellschafter einer GmbH tritt doch sowieso nicht in Erscheinung nur der Geschäftsführer handelt für die GmbH. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
|
Nach oben |
|
 |
Susi23 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
|
Verfasst am: 18.11.08, 17:07 Titel: Re: Beteiligung an GmbH über Treuhänder |
|
|
Chess45 hat folgendes geschrieben:: |
Ein Gesellschafter einer GmbH tritt doch sowieso nicht in Erscheinung nur der Geschäftsführer handelt für die GmbH. |
Trifft die GmbH keine Publizitätspflicht in Bezug auf den Gesellschafter, z.B. Handelsregister oder Briefkopf ? |
|
Nach oben |
|
 |
cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 18.11.08, 17:13 Titel: Re: Beteiligung an GmbH über Treuhänder |
|
|
Susi23 hat folgendes geschrieben:: | Chess45 hat folgendes geschrieben:: |
Ein Gesellschafter einer GmbH tritt doch sowieso nicht in Erscheinung nur der Geschäftsführer handelt für die GmbH. |
Trifft die GmbH keine Publizitätspflicht in Bezug auf den Gesellschafter, z.B. Handelsregister oder Briefkopf ? |
Selbstverständlich. Jeder Gesellschafter steht in der Gesellschafterliste, die beim Handelsregister einsehbar ist. Genau das will der Fragesteller verhindern.
Im Übrigen treten die Gesellschafter idR. auch tatsächlich nach außen auf, weil deren Identität gerade bei größeren Geschäften einen entscheidenden Aspekt (insb. zur Absicherung der Finanzierung) darstellt.
Gruß
Dea |
|
Nach oben |
|
 |
Susi23 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
|
Verfasst am: 18.11.08, 17:29 Titel: |
|
|
Danke Dea !
cmd.dea hat folgendes geschrieben:: |
Nein. Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften sind zwar Gang und Gebe, ebenso die hierbei seitens des Treuhänders abgetretenen Rechte.
|
D.h. der Treuhänder tritt seine kompletten Rechte aus der GmbH Beteiligung an den Hintermann ab ?!
cmd.dea hat folgendes geschrieben:: |
Nein. Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften sind zwar Gang und Gebe ...
|
Der Sinn ist also der von mir gewünschte, dass die hinter dem Treuhänder stehende Person nach Außen nicht in Erscheinung tritt ?! |
|
Nach oben |
|
 |
cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 18.11.08, 17:32 Titel: |
|
|
Susi23 hat folgendes geschrieben:: | Danke Dea !
cmd.dea hat folgendes geschrieben:: |
Nein. Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften sind zwar Gang und Gebe, ebenso die hierbei seitens des Treuhänders abgetretenen Rechte.
|
D.h. der Treuhänder tritt seine kompletten Rechte aus der GmbH Beteiligung an den Hintermann ab ?!
cmd.dea hat folgendes geschrieben:: |
Nein. Treuhandbeteiligungen an Gesellschaften sind zwar Gang und Gebe ...
|
Der Sinn ist also der von mir gewünschte, dass die hinter dem Treuhänder stehende Person nach Außen nicht in Erscheinung tritt ?! |
Richtig. Wirtschaftlicher Gesellschafter der Gesellschaft ist der Treuhandnehmer durch den Treuhandvertrag mit dem Treuhänder, der für diesen den Geschäftsanteil hält. Ein alltägliches Modell.
Gruß
Dea |
|
Nach oben |
|
 |
Susi23 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
|
Verfasst am: 18.11.08, 17:42 Titel: |
|
|
OK, Danke - sehe jetzt klarer.
Gibt es irgendwo ein Muster oder Beispiel für einen derartigen Vertrag ? |
|
Nach oben |
|
 |
cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
|
Verfasst am: 18.11.08, 18:12 Titel: |
|
|
Susi23 hat folgendes geschrieben:: | OK, Danke - sehe jetzt klarer.
Gibt es irgendwo ein Muster oder Beispiel für einen derartigen Vertrag ? |
Das muss wohl doch eher über den Anwalt gemacht werden. Jede Gesellschaft und jede Beteiligung ist anders und es gibt 1000 Dinge, die man regeln muss.
Gruß
Dea |
|
Nach oben |
|
 |
|