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Verfasst am: 06.10.04, 09:41 Titel: Anspruch auf Löschung...?
Hallo Rechtskundige!
Folgender Sachverhalt:
Ich erstelle einen individuellen Internetauftritt für einen Kunden den ich auch bereits auf seinem Server entwickle. Nun zahlt der Kunde nicht und ich möchte, dass er die von m8ir erstellten Inhalte wieder von seinem Server entfernt (bei dem er geschickterweise das Passwort geändert hat, so dass ich das nicht selbst erledigen kann).
Ein mir persönlich bekannterRA war sich da nicht sicher, ob das geht. Auf der einen Seite - so meinte er - sei wohl noch kein Nutzungsrecht erworben worden, da noch nicht bezahlt. Auf der anderen Seite sei aber "dinglich" (was ist das eigentlich genau) mit upload auf den Server bereits der Eigentumsübergang an den daten erfolgt...
Habe ich also eine Chance die Nutzung meiner bisher unbezahlten Arbeiten zu untersagen? Oder führt der upload auf den fremden Server dazu, dass dieser zug für mich abgefahren ist?
Verfasst am: 06.10.04, 10:59 Titel: Re: Anspruch auf Löschung...?
dein vertragspartner ist derzeit bereits besitzer der sache, jedoch nicht eigentümer! du hast deinen teil des vertrages erfüllt, jetzt ist der andere mit der zahlung dran!
Löschung kann man nicht so einfach verlangen! Dazu müsste der Vertrag für nichtig erklärt werden!
Aber sie können mit Hilfe einer Zivilklage auf Vertragserfüllung klagen: Sprich ... Zahlung des Vertragspartners an sie!
Der RA scheint da nicht sonderlich bewandert zu sein! suchen sie sich einen Anwalt der mit dem Thema vertraut ist!
Wenn es ne individuelle Firmenpage ist für mehrere 1000€ lohnt sich ne Klage, aber wenn es ne 0 8 15 page ist für 100 Euro würd ich die Sache nicht weiter verfolgen ...
Verfasst am: 06.10.04, 11:09 Titel: Re: Anspruch auf Löschung...?
Tja, die Page ist schon teurer und kommt auf 6.000,- EUR + Märchensteuer.
Der von mir befragte Anwalt sagte auch, ich sollte besser zu einem Kollegen gehen, der aufs Online-Recht spezialisiert ist.
Aber wie ist das nun mit der Nutzung der Daten? Mit upload auf den Server ist der Vertragspartner also Besitzer geworden - soweit o.K. Aber im Besitz von Daten zu sein, ist ja nicht gleichbedeutend damit, sie auch verwenden zu dürfen, oder?
Konkret geht es dabei ja auch um meine gestalterischen Leistungen, die ich als Dipl. Des. erbracht habe. Hier ist gemäß Urhebergesetz lediglich die überlassung des Nutzungsrechtes an der Gestaltung vereinbart gewesen. Lt. meinen AGB steht die Überlassung des Nutzungsrechtes aber unter Zahlungsvorbehalt...
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