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Trainingshallen Kündigung

 
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AmericanFootball
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 18:58    Titel: Trainingshallen Kündigung Antworten mit Zitat

Guten Tag,
Das folgende Anliegen betrifft einen befreundeten Sportverein, welchen ich nicht namentlich erwähnen werde.
Meine Frage: darf eine ,von der Stadt geleitete Schule, für die Sporthallen dieser Schule ,für einen bestimmten Verein (oben genannt), ohne Ankündigung (und ohne driftigen Grund), ein totales Trainingsverbot ("Raußschmiss") aussprechen?

Wie ist die Rechtslage?
Danke
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AmErICaN FoOtBAlL Verband Bavaria
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Und wieder stellt sich die Frage: Welches Bundesland??
Wer ist "Eigentümer" der halle? Wer hat das hausrecht? Welcher Grund wurde angegeben? Eingetragener Verein?
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AmericanFootball
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:31    Titel: ANTWORT Antworten mit Zitat

Entsschuldigung,
es ist in Bayern, und die Stadt (Stadtname) ist Eigentümer der Halle, und haben uch das Hausrecht, der Grund der angegeben wurde war,"nicht Ausschalten des Lichtes am xx.xx.2008"
Und der Sportverein ist ein e.V.

Wie ist nun die Rechtslage??
Danke



Edit JS: Stadtnamen editiert. So genau brauchen wir und andere es auch nicht zu wissen.
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AmErICaN FoOtBAlL Verband Bavaria
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

War es denn das erste Mal, dass das Licht nicht ausgeschaltet wurde oder war der Tag xx.xx.2008 nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte?
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AmericanFootball
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

der Tag war definitiv das erste mal
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Worauf beruht den das (vermeindliche) Bentzungsrecht ?
Oder wurde dieses freiwillig gewährt ?
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Spezi

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Zuletzt bearbeitet von Spezi am 19.11.08, 19:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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AmericanFootball
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

freiwillig
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich begründen freiwillige Leistungen keinen Dauerzustand und können grundlos auch wieder entzogen werden.
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Spezi

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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

@Spezi: ich weiß nicht, wie es in BY ist, aber in RLP müssen die Städte den Vereinen die Hallen (im Rahmen der Kapazitäten) kostenfrei überlassen
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

@hawethie,
Zitat:
ich weiß nicht, wie es in BY ist, aber in RLP müssen die Städte den Vereinen die Hallen (im Rahmen der Kapazitäten) kostenfrei überlassen


Das ist nicht direkt Vereinsrecht und ich hab damit keine Erfahrung.
Worauf begründet sich dieses Recht/diese Pflicht ?
_________________
Spezi

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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wie das genau heißt weiss ich nicht, aber so
Sporthallennutzungsverordnung o.ä.
also eine landesrechtliche Vorschrift
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