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Gästebuch wird mißbraucht

 
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senor.b
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 16:28    Titel: Gästebuch wird mißbraucht Antworten mit Zitat

Erst einmal die Vorgeschichte: Ich war Geschäftsführer einer GmbH, welche jedoch pleite ging. Einige Kunden haben etwas gekauft, haben jedoch die Waren aufgrund des Konkurses nicht erhalten. Nebenbei habe ich mir noch ein zweites Standbein im Bereich Webdesign aufgebaut. Nun schreibt irgendein Kunde andauern in die Gästebücher meiner Kunden, dass er sein Geld haben will, dass ich aufhören soll vor ihm wegzulaufen, etc.. Ich habe sowohl die IPs als auch die Uhrzeit von den Einträgen. Was kann man hier effektiv machen und wie ist hier die rechtliche Lage?
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ThePhil
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das ist kein Stalking.

Zitat:
§ 238 Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

ThePhil hat folgendes geschrieben::
Nein, das ist kein Stalking.

Und das ist keine Antwort auf die Frage. Cool Auf den Arm nehmen

Hier dürfte eine Verleumdung vorliegen, die zudem den Kredit des TE gefährdet. Mithin dürfte ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 II, 1004 BGB bestehen.

Man könnte also Strafantrag stellen und den "Gästebucheintrager" zivilrechtlich zur Unterlassung zwingen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Snowflake
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

"Zahlen Sie mir endlich mein Geld zurück!"

und

"Hören Sie auf, sich vor mir zu verstecken!"

Verleumdung?

Zudem man den Kunden ja irgendwie verstehen könnte.. typischer Fall von Insolvenznomade.. Firma A geht pleite, also wird mit Firma B weiter gewurschtelt. Durch die Insolvenz ist der Nomade aus den Forderungen der vorherigen Tätigkeit weitestgehend draußen und kann gemütlich weiter machen, während andere die Zeche dafür zahlen, dass ohne betriebswirtschaftliches Know-How herumgewirtschaftet wurde.
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Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
Insolvenznomade..


Kreation eines neuen Begriffs?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Hier dürfte eine Verleumdung vorliegen, die zudem den Kredit des TE gefährdet. Mithin dürfte ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 II, 1004 BGB bestehen.
Für eine Verleumdung müssten die behaupteten Tatsachen falsch sein. Wurden hier überhaupt Tatsachen behauptet?

Zweite Frage:
Dürfte der Gästebucheintrager reinschreiben, dass Firma A pleite ist, sie denselben Geschäftsführer hatte wie die jetzige Firma B und er deswegen sein keine Ware und kein Geld zurück erhalten hat?

Snowflake hat folgendes geschrieben::
Firma A geht pleite, also wird mit Firma B weiter gewurschtelt. Durch die Insolvenz ist der Nomade aus den Forderungen der vorherigen Tätigkeit weitestgehend draußen und kann gemütlich weiter machen, während andere die Zeche dafür zahlen, dass ohne betriebswirtschaftliches Know-How herumgewirtschaftet wurde.
Eigentlich richtig (wobei wir nicht wissen, was der Grund für die Insolvenz war). Aber die Stammeinlage dürfte der Unternehmer trotzdem verloren haben.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
"Zahlen Sie mir endlich mein Geld zurück!"
Verleumdung?


Naja, entweder hat er den Anspruch noch (dann könnte er klagen und müßte nicht stalken) oder er hat ihn nach der Insolvenz nicht mehr, dann könnte bewußt fälschlich der Eindruck erweckt werden, es bestehe noch so ein Anspruch - dann wären wir wieder bei der Verleumdung.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

@Redfox

Ich finde "Insolvenznomade" hätte längst in den Duden Einzug halten müssen. Diese "Geschäftspraktik" ist doch schon ziemlich verbreitet...

@I-User
Ja sicherlich. Leider ist der Verlust seitens Zulieferern und/oder Kunden am Ende ja aber doch insgesamt deutlich höher...

@MAS

Also wäre die eindeutig zu stellende Frage: Hat der "GB-Stalker" noch irgendeinen Anspruch - ggf. sogar einen unstrittigen - und es wäre dem Ex-Geschäftsführer einfach bequemer, das wüsste keiner seiner neuen Kunden, oder besteht kein Anspruch und der ehemalige Kunde versucht auf diesem Wege Frust ab zu bauen?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Naja, entweder hat er den Anspruch noch (dann könnte er klagen und müßte nicht stalken)

Jungs, ich bin doch Praktiker und habe einen vergleichbaren Fall gerade gehabt: A, Ladenbesitzer, hat Schulden bei Frau B. Herr B will das Geld eintreiben und geht in den Laden des A, wo er den A anbrüllt: "Du A***, gib' mir endlich meine Kohle, Du hast bei mir soundsoviel Schulden, sonst mache ich dich platt!" Ergebnis: Verurteilung wegen versuchter Nötigung, Beleidigung, Verleumdung. Was hat Herr B übersehen, daß er auch wegen Verleumdung verurteilt wurde? A hat die Schulden nicht bei Herrn B, sondern bei Frau B. Herr B hat deshalb eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt, die zudem den Kredit des A gefährdet, selbst wenn die Tatsache, daß er Schulden hat, an sich zutrifft.

Was bedeutet das für den vorliegenden Fall?
Zitat:
Ich war Geschäftsführer einer GmbH, welche jedoch pleite ging.
Zitat:
Einige Kunden haben etwas gekauft, haben jedoch die Waren aufgrund des Konkurses nicht erhalten.

Ok, die GmbH hat also Verbindlichkeiten bei mehreren Gläubigern.
Zitat:
Nebenbei habe ich mir noch ein zweites Standbein im Bereich Webdesign aufgebaut.

Aha, der TE hat daneben eine Einzelfirma.
Zitat:
Nun schreibt irgendein Kunde andauern in die Gästebücher meiner Kunden, dass er sein Geld haben will, dass ich aufhören soll vor ihm wegzulaufen, etc..

Der TE hat mit seiner Einzelfirma Kunden, in deren Gästebüchern behauptet wird, der TE habe Schulden. Das ist aber unwahr. Der TE hat gar keine Schulden (jedenfalls nicht bei dem, der in die Gästebücher schreibt). Die GmbH hat Schulden. Mit der hat der TE aber rechtlich nichts zu tun, außer daß er Gf war, denn sie ist eine andere Person als er (wir erinnern uns, GmbHs sind juristische Personen und verfügen damit über eine eigene Rechtspersönlichkeit).

Conclusio: der TE wird verleumdet, da wahrheitswidrig behauptet wird, er habe Schulden bei dem Gästebuchschreiber.

Daß das Verhalten des Gästebuchschreibers möglicherweise nachvollziehbar ist, weil er sich nicht anders zu helfen weiß, ist eine andere Frage. Selbstjustiz ist nun einmal verboten. Wir haben hier eine glasklare Verleumdung und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch.

qed Cool

Beste Grüße

Metzing
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senor.b
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.09.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, mein zweites Standbein bestand schon vor der Gründung der GmbH.

@Metzing Vielen Dank erstmal für deine Antwort. Der letzte Eintrag enthielt noch, dass man das Internet mit meinem Namen zupflastern möchte, auf Seiten, wo ich die Einträge nicht löschen kann. Weiterhin schrieb der Verfasser noch, dass sein Anwalt dieses Verhalten abgesegnet haben soll, was ich persönlich nicht glauben kann.
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt uns das über diesen Anwalt?

Dass er nicht so clever ist wie Metzing Winken
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