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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 12:13 Titel: Ehemann will morden |
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Was haltet ihr denn von dem Fall: (das war in der Klausur dran):
Ehemann M will Ehefrau F töten, um an ihr Vermögen zu kommen, da er hoch verschuldet ist. Des Nachts drückt er ihr ein Kissen auf das Gesicht. Als sie schon mit dem Tode kämpft, tut sie ihm leid und er lässt von ihr ab, woraufhin sie überlebt.
Strafbarkeit?
Ich habe geschrieben:
Mordversuch §§211 + 23 StGB (+),
aber Rücktritt § 24 +, aber nicht straflos, da nicht 24, 1, 2
Körperveletzung § 222 +
Ob das richtig war... |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 12:17 Titel: |
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Sorry, ich meinte 223! Körperverletzung. |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.11.08, 12:18 Titel: |
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Welche/s Mordmerkmal/e?
Freiheitsberaubung / Nötigung? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 12:22 Titel: |
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Nee, also eigentlich gar nichts weiter angegeben. Nur will Vermögen, ist verschuldet (glaube ich jedenfalls mich zu erinnern) und drückt ihr dann das Kissen ins Gesicht, naja, so wie geschrieben habe. Sonst nichts.
Ist hier der Rücktritt überhaupt relevant?? |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.11.08, 12:26 Titel: |
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Wenn ich § 211 bejahen will, Zitat: | Mordversuch §§211+ 23 StGB (+) | brauche ich ein Mordmerkmal.
Sonst ist es ggf. Totschlag ggf. i.V.m. einem Rücktritt _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 12:29 Titel: |
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Habgier und Heimtücke sind doch Mordmerkmale! Reicht das nicht? |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.11.08, 12:34 Titel: |
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Adriana hat folgendes geschrieben:: | Habgier und Heimtücke sind doch Mordmerkmale! Reicht das nicht? |
Doch, wenn sie vorliegen.
Liegt Heimtücke vor und wenn ja, warum? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 12:38 Titel: |
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Also Habgier ist doch schon gegeben (an Vermögen kommen), das reicht doch wohl schon oder nicht?
Und dann noch Heimtücke (mit Kissen hinterrücks nachts) - ist das keine Heimtücke? |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 19.11.08, 13:23 Titel: |
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Bei der Heimtücke get es um die Arg- und Wehrlosigkeit, die m.E. dargestellt werden müsste.
Bei meinem Posting wollte ich auch nur darauf hinweisen, daß das Hinschreiben eines "richtigen" Ergebnisses allein nicht ausreicht. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.11.08, 13:37 Titel: |
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Adriana hat folgendes geschrieben:: | (mit Kissen hinterrücks nachts) |
Wieso hinterrücks? Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht, dass die Ehefrau Bauchschläferin ist! Das Kissen wird ihr vielmehr "auf das Gesicht gedrückt". _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 13:48 Titel: |
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Hehe.
Hinterrücks ist doch wohl auch im Schlaf oder? |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.11.08, 13:54 Titel: |
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Zitat: | Hinterrücks ist doch wohl auch im Schlaf oder? | Und wieder quetscht Du nen Mord aus dem Sachverhalt, wo nur Totschlag drin wäre. _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 13:57 Titel: |
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Es tut mir sehr sehr leid, dass ich zuviel quetsche, aber für mich ist im Schlaf hinterrücks. Ich weiß es einfch nicht besser, das ist keine Absicht. Ich bin nur Wirtschaftsrecht Fachhochschule. |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.11.08, 14:01 Titel: |
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Adriana, das macht nichts. Mir tut nur der Sachverhalt leid bei dem Rumgequetsche _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 14:05 Titel: |
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Ich weiß es immer noch nicht besser , warum ist im Schlaf jetzt nicht heimtückisch und "um ans Vermögen zu kommen" kein Mordmerkmal?
Wo ist DEA,die hat alles immer so schön auf den Punkt gebracht:-). |
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