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Treppe teilweise beschädigt --> Kostenerstattung

 
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Hobbitus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 09:12    Titel: Treppe teilweise beschädigt --> Kostenerstattung Antworten mit Zitat

Person A nutzt die Einfahrt von Person B, um an ihr Grundstück zu gelangen.
Es besteht ein uneingeschränktes Durchfahr- und Durchgehrecht.

Person A beschädigt bei der Einfahrt mit dem Auto die Treppe (2 Stufen) zur Hauseingangstür von Person B und meldet dies.
Dabei sind sehr geringe Spuren an einer von etwa 20 Fliesen erkennbar.
Andere Teile der Treppe tragen bereits Schäden aus der Vergangenheit.

Person B schickt Kostenvoranschlag für die Erstellung einer komplett neuen Treppe und bittet um Kostenübernahme.

Wie ist die Rechtslage?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

ein sehr ähnliches Thema hatten wir hier gerade vor ein paar Tagen.

Generell: wenn der Geschädigte sich die Treppe komplett neu verfliesen lässt, ist sie dann ja mehr wert als vor dem Schaden, den die Person A verursacht hat. Der A schuldet als Schadenersatz aber nur den Betrag, der erforderlich ist, um die Treppe wieder in diesen Zustand zu versetzen. Das wird praktisch oft nicht möglich sein. Deswegen muss sich der Geschädigte einen Abzug ("Neu für Alt") gefallen lassen, so dass unterm Strich der A nur den Teil des Schadens zahlt, den er auch verursacht hat.

Diese ganze unerfreuliche Feilscherei kann der A getrost seinem KFZ-Haftpflichtversicherer überlassen - da gibt´s Leute, die werden dafür bezahlt, dass sie das können.

Verlust des Schadenfreiheitsrabattes braucht der A nicht zu befürchten: entweder ist der Schaden letztendlich tatsächlich nur gering, dann kann der A den Schaden "zurückkaufen" und vermeidet somit den SFR-Verlust, oder es stellt sich raus, dass der Schaden doch etwas höher ausfällt, dann stellt er sich mit dem SFR-Verlust besser (oder er hat bereits einen dieser neumodischen Verträge mit "Rabattretter"). In jedem Fall sollte man die Schadenabwicklung dem Haftpflcihtversicherer überlassen - die Streitereien mit dem Geschädigten kann man sich wirklich ersparen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Hobbitus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

vielen Dank für die rasche und ausführliche Antwort.

Wünsche Dir noch einen schönen + sonnigen Tag !
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