Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.11.08, 09:12 Titel: Treppe teilweise beschädigt --> Kostenerstattung
Person A nutzt die Einfahrt von Person B, um an ihr Grundstück zu gelangen.
Es besteht ein uneingeschränktes Durchfahr- und Durchgehrecht.
Person A beschädigt bei der Einfahrt mit dem Auto die Treppe (2 Stufen) zur Hauseingangstür von Person B und meldet dies.
Dabei sind sehr geringe Spuren an einer von etwa 20 Fliesen erkennbar.
Andere Teile der Treppe tragen bereits Schäden aus der Vergangenheit.
Person B schickt Kostenvoranschlag für die Erstellung einer komplett neuen Treppe und bittet um Kostenübernahme.
ein sehr ähnliches Thema hatten wir hier gerade vor ein paar Tagen.
Generell: wenn der Geschädigte sich die Treppe komplett neu verfliesen lässt, ist sie dann ja mehr wert als vor dem Schaden, den die Person A verursacht hat. Der A schuldet als Schadenersatz aber nur den Betrag, der erforderlich ist, um die Treppe wieder in diesen Zustand zu versetzen. Das wird praktisch oft nicht möglich sein. Deswegen muss sich der Geschädigte einen Abzug ("Neu für Alt") gefallen lassen, so dass unterm Strich der A nur den Teil des Schadens zahlt, den er auch verursacht hat.
Diese ganze unerfreuliche Feilscherei kann der A getrost seinem KFZ-Haftpflichtversicherer überlassen - da gibt´s Leute, die werden dafür bezahlt, dass sie das können.
Verlust des Schadenfreiheitsrabattes braucht der A nicht zu befürchten: entweder ist der Schaden letztendlich tatsächlich nur gering, dann kann der A den Schaden "zurückkaufen" und vermeidet somit den SFR-Verlust, oder es stellt sich raus, dass der Schaden doch etwas höher ausfällt, dann stellt er sich mit dem SFR-Verlust besser (oder er hat bereits einen dieser neumodischen Verträge mit "Rabattretter"). In jedem Fall sollte man die Schadenabwicklung dem Haftpflcihtversicherer überlassen - die Streitereien mit dem Geschädigten kann man sich wirklich ersparen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.