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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 12:17 Titel: In der Schusslinie |
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Und dann noch dieser hier:
A will B erschießen, der duckt sich und so trifft C die Kugel tödlich.
Ich habe geschrieben:
A --> B 211 & 23 (+) Mordversuch
A --> C 222 (+) fahrlässige Tötung
Ist hier irgendetwas irgendeine Kausalität??? |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.11.08, 13:34 Titel: |
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Wen wollte den A erschießen? Den B, nicht den C. Sein Vorsatz bezog sich doch somit nicht auf den Tod des C, oder? Wieso Mord? Wo sind die Mordmerkmale genannt?
Schau mal unter "aberratio ictus".
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 13:39 Titel: |
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O guck mal, was ich geschrieben habe. A wollte B morden, ja. Hat aber C getroffen.
A in Bezug auf B Mordversuch, keine Mordmerkmale vorhanden. Nur das, was ich geschrieben habe. Kann dann ja wohl auch Totschlag sein.
A in Bezug auf B fahrlässige Tötung, da kein Vorsatz.
Abbaratio ... ok, danke, ich gucke mal. |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 13:46 Titel: |
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Aberratio ictus, sehr schön, das passt doch.
Also A > B versuchter Mord oder Totschlag
+
A > fahrlässige Tötung. |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.11.08, 13:46 Titel: |
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Adriana, ich hab´s doch gelesen
Das sollte ironisch sein
A wollte den B erschießen - richtig. Freilich kein Mord, sondern nur § 212 StGB. Er trifft aber C. Problem: Der Vorsatz des A bezog sich auf B, nicht auf C. Fraglich ist also, wie das Problem rechtsdogmatisch zu lösen ist (aberratio ictus).
EDIT: Ja, § 212, 25 I 1. Alt, 22 StGB (+); § 222, 25 I 1. Alt. StGB (+) - wobei hier die Aufgabe war, den aberratio ictus vom error in persona vel obiecto abzugrenzen.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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Zuletzt bearbeitet von KurzDa am 19.11.08, 13:51, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 13:50 Titel: |
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Fein, dann sind wir uns ja einig.
Wenn du gelesen hast, wieso fragst du dann.
Und wieso kein Mord? das könnte doch auch Mord sein ggf., woher willst du es wissen..
Na egal, ok, vielen Dank. |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.11.08, 13:52 Titel: |
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Zitat: | Und wieso kein Mord? das könnte doch auch Mord sein ggf., woher willst du es wissen..
| Weil es nicht da steht -> Sachverhaltsquetsche... _________________ Jura ist wie Mathematik -
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 13:56 Titel: |
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Da steht gar nichts, also auch kein Totschlag. A könnte ja auch aus Habgier und von hinten geschossen haben ... |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.11.08, 13:59 Titel: |
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Gerade in einem strafrechtlichen Sachverhalt gilt: Nimm es genau so, wie es da steht, interpretiere nichts dazu und lass´ nichts weg; verwurste alles Angebene so gut wie möglich.
A will den B erschießen und trifft C. Nicht mehr.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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Adriana FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2008 Beiträge: 118
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Verfasst am: 19.11.08, 14:07 Titel: |
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Nach dem mageren Sachverhalt weiß man es eben nicht, es könnte sowohl 211 als auch 212 gelten. |
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KurzDa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.11.08, 14:21 Titel: |
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Hier gilt sicher nur § 212 StGB. Du musst Dich immer auch fragen, was der Sachverhaltsersteller mit seinem Sachverhalt bezwecken möchte. Hier ging es nur um die oben genannte Abgrenzung. _________________ Jura ist wie Mathematik -
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Elyss FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 19.11.08, 14:35 Titel: |
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das da
Zitat: | Sachverhaltsquetsche...
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kenne ich aus eigener leidvoller Erfahrung...
Darum kann ich nur unterstützen...wenn wirklich nicht mehr im Sachverhalt steht, solltest Du nichts rein interpretieren. Wenn der Aufgabensteller Mordmerkmale geprüft haben will, gibt es dazu Andeutungen. _________________ Grüßle
Elyss |
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Brauerbauer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.07.2005 Beiträge: 240
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Verfasst am: 19.11.08, 16:01 Titel: |
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Sieh es doch ganz praktisch:
Bestraft wird man für das, was einem nachgewiesen werden kann.
Vorliegend kann dem A nachgewiesen werden, dass er B erschießen wollte und C getroffen hat. Mehr nicht.
Zuerst alles hereinzuinterpretieren und dann alles wegzunehmen, was ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist unsinnig. Denn dann könnte man A auch § 123 unterstellen (vielleicht fand das ganze im Haus des D statt, in das A eingebrochen ist...),
und § 223 (...A schlug den D zusammen, als er dies entdeckte...), und § 249 (...und entwendete anschließend seine Lieblingsuhr...).
Steht ja schließlich nichts Gegenteiliges im Sachverhalt. |
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Hafish FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 19.11.08, 16:45 Titel: |
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Ist doch klar wieso kein Mord:
Das einzige was man dem Sachverhalt entnehmen könnte wäre eine verwerfliche Begehungsweise der Tat, bei Schusswaffen immer wieder gerne der Schuss aus dem Hinterhalt -> Heimtücke. Aber da B sich im Matrix-Style unter dem Schuss weggeduckt hat, war er wohl nicht Arglos
Btw: Es gibt da eine Mindermeinung, die will beim aberratio ictus wie bei einem error in persona vorgehen. Das wäre wohl in einer Hausarbeit auf jeden Fall zu erwähnen bzw breitzutreten. |
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Jim Panse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 211
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Verfasst am: 19.11.08, 20:56 Titel: |
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Noch eine Mindermeinung:
Bei Tötungsdelikten wie im vorliegenden Fall reicht es für den Vorsatz aus, einen Menschen zu töten, ohne dass sich dieser Vorsatz auf eine konkrete Person beziehen muss. Schon klausurtaktisch abzulehnen, da man dann nicht mehr zu den wesentlichen Problemen kommt.
Verlangt bitte keine Quelle, ist schon sehr lang her...
Da wir schon dabei sind:
A will den B erschießen, verwechselt diesen aber beim Abdrücken mit dem C. C stolpert just in diesem Moment zufällig über eine Banenschale, worauf ihn die Kugel verfehlt. Die Kugel prallt als Querschläger von einem Stein ab und trennt eine Kokosnuss von der Palme. Die Kokosnuss fällt herab und erschlägt B...
Gruß
JP _________________ in dubio pro leo! |
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