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Ehemann will morden
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:13    Titel: Ehemann will morden Antworten mit Zitat

Was haltet ihr denn von dem Fall: (das war in der Klausur dran):

Ehemann M will Ehefrau F töten, um an ihr Vermögen zu kommen, da er hoch verschuldet ist. Des Nachts drückt er ihr ein Kissen auf das Gesicht. Als sie schon mit dem Tode kämpft, tut sie ihm leid und er lässt von ihr ab, woraufhin sie überlebt.
Strafbarkeit?

Ich habe geschrieben:
Mordversuch §§211 + 23 StGB (+),
aber Rücktritt § 24 +, aber nicht straflos, da nicht 24, 1, 2
Körperveletzung § 222 +

Ob das richtig war...
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich meinte 223! Körperverletzung.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Welche/s Mordmerkmal/e?

Freiheitsberaubung / Nötigung?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, also eigentlich gar nichts weiter angegeben. Nur will Vermögen, ist verschuldet (glaube ich jedenfalls mich zu erinnern) und drückt ihr dann das Kissen ins Gesicht, naja, so wie geschrieben habe. Sonst nichts.
Ist hier der Rücktritt überhaupt relevant??
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich § 211 bejahen will,
Zitat:
Mordversuch §§211+ 23 StGB (+)
brauche ich ein Mordmerkmal.

Sonst ist es ggf. Totschlag ggf. i.V.m. einem Rücktritt
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Habgier und Heimtücke sind doch Mordmerkmale! Reicht das nicht?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Adriana hat folgendes geschrieben::
Habgier und Heimtücke sind doch Mordmerkmale! Reicht das nicht?


Doch, wenn sie vorliegen.

Liegt Heimtücke vor und wenn ja, warum?
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also Habgier ist doch schon gegeben (an Vermögen kommen), das reicht doch wohl schon oder nicht?
Und dann noch Heimtücke (mit Kissen hinterrücks nachts) - ist das keine Heimtücke?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Heimtücke get es um die Arg- und Wehrlosigkeit, die m.E. dargestellt werden müsste.

Bei meinem Posting wollte ich auch nur darauf hinweisen, daß das Hinschreiben eines "richtigen" Ergebnisses allein nicht ausreicht.
_________________
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Adriana hat folgendes geschrieben::
(mit Kissen hinterrücks nachts)

Wieso hinterrücks? Aus dem Sachverhalt ergibt sich nicht, dass die Ehefrau Bauchschläferin ist! Das Kissen wird ihr vielmehr "auf das Gesicht gedrückt".
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hehe.
Hinterrücks ist doch wohl auch im Schlaf oder?
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hinterrücks ist doch wohl auch im Schlaf oder?
Und wieder quetscht Du nen Mord aus dem Sachverhalt, wo nur Totschlag drin wäre.
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es tut mir sehr sehr leid, dass ich zuviel quetsche, aber für mich ist im Schlaf hinterrücks. Ich weiß es einfch nicht besser, das ist keine Absicht. Ich bin nur Wirtschaftsrecht Fachhochschule.
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Adriana, das macht nichts. Mir tut nur der Sachverhalt leid bei dem Rumgequetsche Auf den Arm nehmen
_________________
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Adriana
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Anmeldungsdatum: 12.11.2008
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß es immer noch nicht besser Smilie, warum ist im Schlaf jetzt nicht heimtückisch und "um ans Vermögen zu kommen" kein Mordmerkmal?
Wo ist DEA,die hat alles immer so schön auf den Punkt gebracht:-).
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