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Verfasst am: 19.11.08, 12:16 Titel: Ehefrau zusammenführung nach Deutschland
Hallo
Ich habe eine frage..
also ca nächstes jahr januar oder Februar habe ich ein gerichtstermin, es geht um diese Familienzusammenführung.
Ich gehe davon aus dass ich recht be bzw meine Frau recht bekkommt und Sie den Visum bekommt.
so nun jetzt meine Frage .. momentan habe ich eine Umnbefristete Arbeitsverhältnis, dadurch dass ich jetzt Techniker geworden bin, bin ich am Überlegen dass ich anfang nächstes Jahres also januar oder Februar 2009 in eine andere Firma wechsle, so jetzt dass Problem hier, Die neue Firma wird mir zunächst mal einen befristeten arbeitsvertrag anbieten quasi 6 Monate Probezeit..
Wenn jetzt aber die Ausländerbehörde dass sieht dass Ich "nur" Probezeit habe werden die doch sehr wahrscheinlich probleme machen... denn meiner meinung nach wollen Die doch immer ein gesichertes Einkommen nachgewiesen haben wollen..
Und wenn ich da mit diesem Befristeten arbeitsvertrag vorbeischau dann werden die evtl. Probleme bereiten in dem Sie zunächst warten und sehen ob ich auch eine Fest bzw 1 oder 2 jähriges Arbeitsvertrag habe oder nicht..
oder is es egal.. ob man befristet oder unbefristet eingestellt ist???
mit freundlichen Grüssen
P.S. welche Voraussetzungen müssen am Tag des Gerichts erfüllt sein..?
wenn das Urteil gefallen ist und Sie darf den Visum bekommen, muss ich dann wieder meine Einkommensnachweise Vorlegen oder nicht..
denn Ich habe schon vorher paarmal meine Einkommen nachgewiesen..
wieviel sollte man verdienen wir sind ein paar ohne kinder und ich habe 47qm wohnung
die Nachzugsvoraussetzungen wie gesicherter Lebensunterhalt und gesicherter Wohnraum müsse natürlich am Tag der Verhandlung erfüllt sein, da ansonsten das Gericht keine positive Entscheidung treffen kann.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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