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Probleme im Zug

 
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Kishin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 22:50    Titel: Probleme im Zug Antworten mit Zitat

Hallo,

mir ist vor kurzem etwas passiert, wobei ich mir mit der Rechtslage nicht sicher bin.
Von einem Freund habe ich bereits erklärt bekommen das ich recht habe, jedoch würde ich gerne eure Meinung hierzu hören.
Folgendes:
2 x pro Woche fahre ich mit dem Zug von A nach B, wegen der Berufsschule.
An einem morgen war der Fahrkartenautomat vorerst besetzt, so ging ich rein, nahm kaufte mir was zu essen und hab danach vergessen mir eine Fahrkarte zu kaufen.
Kurz bevor der Zug losgefahren ist, hab ich es gemerkt und den Lockführer (Fahrer) darauf angesprochen und gefragt ob es okay ist das ich bleibe (weil ich sonst 1 Stunde zu spät in die Schule komme) oder ob ich doch lieber aussteigen sollte und mir eine Fahrkarte ziehen und mit dem nächsten Zug fahren.
Der Lockführer (Fahrer) erlaubte mir im Zug zu bleiben.
Bis dahin alles perfekt. Doch kurz bevor die Fahrt zu ende war kam eine Kontrollörin, weckte mich aus meinem Schlaf und fragte mich nach meinem Ticket, woraufhin ich natürlich die Situation (kurz aber genau) erklärte. Sie wurde dann unhöfflich (nebensache) und sagte mir das der Lockführer (Fahrer) sowas nicht bestimmen darf und ich ein "Erhöhtes Strafticket" (54,xx EUR) zu zahlen hab.

Da Sie eh schon unhöflich war, dachte ich mir ich nimm das Ticket. Sie schrieb meine Personalien auf und sagte zu mir ich hätte 2 Wochen Zeit es zu überweisen.
Am selben Tag wo ich daheim ankam, schrieb ich eine Beschwerde-Email an, woraufhin ich die Antwort bekam das Sie Rechtlichgesehen nicht verpflichtet wären aber mir den erhöhten Betrag auf 20 EUR zu senken.

Muss ich da Zahlen? Eigentlich bin ich doch im Recht da ich ja nicht wissen kann das der Lockführer (Fahrer) des Zuges nichts zu sagen hat, er hats mir doch erlaubt. Wie ist die Rechtslage?


PS: Bin mir nicht sicher ob es hier in den Bereich gehört, falls nicht bitte ich um Entschuldigung Smilie
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Schreiben Sie die Bahn an und verlangen Sie, dass Ihnen die Namen der KontrolleurIn und des Fahrers genannt werden.

Dann schildern Sie der Bahn genau, was Ihnen wer wann genau gesagt hat.

Wenn die Bahn Ihnen einen Mahnbescheid schickt, würde ich widersprechen.

Sind Sie jünger als 18?

Wenn die KontrolleurIn "unhöflich" wurde, würde ich mich beim Verkehrsunternehmen beschweren.
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Kishin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ihr dürft mich gerne Dutzen, bin 87er, also schon ein bischen älter wie 21.

Also noch eine E-Mail schreiben Smilie und diesmal sogar namen verlangen, danke. Aber wie ist es denn hier Rechtlich gesehen, ich hab ja keine Verpflichtung, ganz im gegenteil hätte die Kontrollörin ja ein Problem wenn ich mich jetzt über Sie beschwere, richtig?
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svenvanhien
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kishin hat folgendes geschrieben::
Nein, ihr dürft mich gerne Dutzen, bin 87er, also schon ein bischen älter wie 21.

Also noch eine E-Mail schreiben Smilie und diesmal sogar namen verlangen, danke. Aber wie ist es denn hier Rechtlich gesehen, ich hab ja keine Verpflichtung, ganz im gegenteil hätte die Kontrollörin ja ein Problem wenn ich mich jetzt über Sie beschwere, richtig?


Ne, bitte Alles per Einschreiben (keine Email) schicken.
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Kishin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Werds dann heute nach der Arbeit machen, aber ich weiss eh schon ganz genau das da ein Brief zurück kommt das die Rechtlich nicht Verpflichtet wären und ich zu zahlen hätte Geschockt
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Nordland
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn das Eisenbahnunternehmen den erhöhten Fahrpreis schon auf 20 Euro ermäßigt habe, kann man von Glück reden. Ich würde in diesem Fall nichts anderes tun, als den Betrag schnellstmöglich zu überweisen. Der Lokführer ist eben tatsächlich für solche Fragen nicht zuständig, es sei denn, es war tatsächlich ein Lock-Führer, der alle Fahrgäst in seinen Zug locken will...

Gruß
Nordland
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nordland hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn das Eisenbahnunternehmen den erhöhten Fahrpreis schon auf 20 Euro ermäßigt habe, kann man von Glück reden. Ich würde in diesem Fall nichts anderes tun, als den Betrag schnellstmöglich zu überweisen. Der Lokführer ist eben tatsächlich für solche Fragen nicht zuständig, es sei denn, es war tatsächlich ein Lock-Führer, der alle Fahrgäst in seinen Zug locken will...

Gruß
Nordland

Warum sollte der Lokführer nicht dafür zuständig sein? Nur weil die Kontrollöse das so sagt oder gibts da eine Grundlage für diese Aussage? Er ist genauso MA des Unternehmens und hat
Kishin hat folgendes geschrieben::
Der Lokführer (Fahrer) erlaubte mir im Zug zu bleiben.

eine ebenso klare Aussage getroffen, zugunsten des Fahrgastes.
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Kishin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

yap, so seh ich das auch - steht irgendwo geschrieben das der Lokführer so etwas nicht erlauben darf? Ganz im Gegenteil hab ich letztens im Fernseher gesehen das "Busfahrer" sowas wie "Hausrecht" haben, d.h. Lokführer haben auch ein Hausrecht oder nicht?

Wenn der mich rausschmeißen darf, wieso nicht erlauben drin zu bleiben? Kam nie dazu, aber ich denke mal wenn der mich rausschmeißen würde, müsste ich gehen - also darf ich auch bleiben wenn er mich lässt?!?!
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also zunächst mal ergibt sich das Beweisproblem. Hat der Lokführer das tatsächlich so gesagt? Vielleicht hat er eine andere Version.

Daneben gehört der Triebfahrzeugführer eben nicht zum Kontrollpersonal. Rausschmeißen kann er dich ("Ein Reisender, der keinen Fahrausweis besitzt oder den Verpflichtungen nach Absatz 3 nicht nachkommt, kann von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden"). Dir zu erlauben, drin zu bleiben, ist nur ein Verzicht auf einen Rausschmiss in diesem Moment. Du bleibt aber weiterhin ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein. Deswegen ist der erhöhte Fahrpreis rechtmäßig.

Gruß
Nordland
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Kishin
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Laut § 265a (Erschleichen von Leistungen) wäre ich ja wiederrum unschuldig, weil 1. habe ich Zeugen (Klassenkameraden) und 2. war es die Beförderung durch ein Verkehrsmittel nicht in der Absicht das Entgelt nicht zu entrichten!

Stimmt doch oder nicht?

Außerdem habe ich Fahrkarten von jedem Tag wo ich die fahrt von A nach B gemacht habe, wenn das nicht schon Beweis genug ist das ich nicht in der Absicht gemacht habe.

Ich bekomme meine Fahrtkosten von meinem Betrieb bezahlt, also auch keine Gründe.
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe laut deiner Schilderung nicht davon aus, dass gegen dich Strafanzeige erstattet worden ist. Daher besteht auch kein Anlass, sich wegen Erschleichens von Leistungen zu verteidigen.

Du musst lediglich 20 Euro als erhöhten Fahrpreis bezahlen. Relevante Vorschrift ist die EVO. Hättest du dich mehr um ein Ticket bemüht, wäre das auch nicht passiert. Bezahl die 20 Euro.

Gruß
Nordland
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Kishin
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Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, dann werd ich morgen mal die 20 EUR bezahlen, kann man gegen den Lokführer und die Kontroleurin etwas machen? Wie ist hierbei die Rechtslage, wie schon gesagt:
Lokführer = falsche Tatsachen
Kontroleurin = unhöfflich und herablassend
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Nordland in seinem Beitrag "vier Etagen höher" Recht hat, wovon ich stark ausgehe, wohl eher nicht. Wobei sich mir auch die Frage stellt, ob es wirklich so gesagt worden ist.
Und die Kontrolleurin: unhöflich und herablassend ist zwar nicht die feine englische Art - aber rechtlich wird dagegen wohl nichts zu machen sein - und das ist m. E. auch gut so. Geschockt

Wenn ich manchmal sehe, was sich Personal, sei es im Supermarkt, im ÖPNV oder sonstwo, teilweise anhören muss, kann ich durchaus nachvollziehen, dass denen auch mal die Hutschnur hochgeht.
Wenn mir, was äußerst selten vorkommt, Servicepersonal mal "dumm kommt" stelle ich meist im Nachhinein fest, dass eigentlich ich derjenige war, der zuerst dem Personal "dumm gekommen" ist, was auch sehr selten passiert, aber jeder hat mal 'nen schlechten Tag.
Letztendlich gilt wohl immer noch: "Wie man in den Wald hinein ruft........" Winken

Und als Tipp fürs nächste Mal: je unfreundlicher und herablassender die Kontrolleurin wird, umso freundlicher werden Sie ihr gegenüber - Sie werden sehen, das wirkt garantiert Cool
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Kishin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 20.11.08, 05:15    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin immer nett und freundlich Auf den Arm nehmen
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