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Verfasst am: 19.11.08, 18:39 Titel: Klage gegen die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone
Hallo,
bei der Strasse handelt es sich um eine Sackgasse in Hanglage. Auf der Strasse existieren Parkbuchten. Bei den Häusern handelt es sich ausschließlich um Einfamilienhäuser, welche teilweise die Garagen tiefliegend am Hang haben. Im Sommer haben vermehrt Kinder mit Bobbycar und Bällen auf der Strasse gespielt. Da die Strasse eine scharfe Kurve macht sind bereits Kinder mit dem Fahrrad bzw. Bobbycar in die privaten Einfahrten und dann in Schussfahrt zu den Garagen gerollt. Eine erwachsene Aufsichtsperson war nicht immer anwesend. ((Alter der Kinder zwischen 2-6) Um von der Garage zur Strasse zu kommen ist aufgrund der erheblichen Steigung trotz Allradantrieb "Schwung" notwendig. Generell wird auf der Strasse sehr vorsichtig gefahren. Aufgrund der Hanglage ist hier eine erhebliche Gefährdung der Kinder gegeben. Jetzt hat eine Hauseigentümerin eine verkehrsberuhigte Zone bei der Verwaltung durchgesetzt. Jetzt meine Fragen :
1. Wie stehen die Changen, gegen die verkehrsberuhigte Zone zu klagen
2. Was passiert, wenn Kinder in der Winterzeit den Hang der Strasse runterrodeln.
Ich freue mich über die Antworten.
Gruß
cat _________________ Gruß
Cat
Verfasst am: 19.11.08, 20:12 Titel: Re: Klage gegen die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zon
catwomen1968 hat folgendes geschrieben::
1. Wie stehen die Changen, gegen die verkehrsberuhigte Zone zu klagen
Das kann so nicht beantwortet werden, weil die Behörde hier ein erhebliches Ermessen hat. Wir kennen zudem weder ihre Gründe, noch die Situation vor Ort gut genug.
Zitat:
2. Was passiert, wenn Kinder in der Winterzeit den Hang der Strasse runterrodeln.
Ja, was soll dann passieren? Verstehe den rechtlichen Gehalt der Frage nicht ganz.
Verfasst am: 20.11.08, 13:18 Titel: Re: Klage gegen die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zon
catwomen1968 hat folgendes geschrieben::
Um von der Garage zur Strasse zu kommen ist aufgrund der erheblichen Steigung trotz Allradantrieb "Schwung" notwendig.
Wenn eine private Grundstücksausfahrt so beschaffen ist, dass man diese nur unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer benutzen kann, darf man sie eben nicht benutzen bzw. muss sich einweisen lassen. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Verfasst am: 20.11.08, 15:01 Titel: Re: Klage gegen die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zon
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
catwomen1968 hat folgendes geschrieben::
1. Wie stehen die Changen, gegen die verkehrsberuhigte Zone zu klagen
Das kann so nicht beantwortet werden, weil die Behörde hier ein erhebliches Ermessen hat. Wir kennen zudem weder ihre Gründe, noch die Situation vor Ort gut genug.
Nach dem was der Sachverhalt beschreibt, würde ich persönlich sogar von einer Ermessensreduktion auf Null ausgehen, so dass die Behörde nur so entscheiden konnte.
Man müsste zwar die Begründung der Behörde kennen, aber ich gehe persönlich von sehr schlechten Chancen den Streit zu gewinnen. _________________ Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser
Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.
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