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Hallo zusammen,
Schüler einer Klasse sollten ihr Praktikumsbrericht als eine Power Point Präsentation machen.
2 Schüler nahmen das gleiche Hintergrundbild, da sie das gleiche Berufsbild hatten.
Das alles ihrer Gemeinsamkeit.
Schüler A bekam für sein Hintergrundbild 7 Punkte. Gesamtpunkte 36 Note 3
Schüler B bekam für sein Hintergrundbild 4 Punkte. Gesamtpunkte 34 Note 4
Natürlich hat sich Schüler B beim Lehrer beschwert.
Lehrer gab zu, das er bei Schüler A einen Fehler gemacht hat und belies Punktzahl bei Schüler B.
Da dies der Abschlussjahrgang ist, versucht Schüler B das best mögliche an Noten auf sein Zeugnis zu bekommen.
Hat Schüler B eine Chance seine Punktzahl noch nach oben zu korrigieren?
Über Antworten würde ich mich freuen.
vivalamama _________________ Lebe Deine Leben,
es ist sooo kurz.
Nein. Der Fehler lag ja bei A und nicht bei B laut des Lehrers
Die einfache Aussage des Lehrers, er habe bei A falsch bewertet, würde mir allerdings nicht ausreichen. Ich würde dann schon darauf bestehen, dass die Bewertungskriterien offen gelegt und erläutert wird, weshalb für das Hintergrundbild maximal 4 Punkte richtigerweise vergeben werden konnten. Da es sich um ein Abschlußzeugnis handelt, ist das Ganze auch gerichtlich überprüfbar. Ob dies sinnvoll ist, kann vielleicht beurteilt werden (insbesondere von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt) wenn der Lehrer seine Beurteilungskriterin dargestellt hat bzw er sich dazu nicht in der Lage sieht.
Nein. Der Fehler lag ja bei A und nicht bei B laut des Lehrers
Die einfache Aussage des Lehrers, er habe bei A falsch bewertet, würde mir allerdings nicht ausreichen. Ich würde dann schon darauf bestehen, dass die Bewertungskriterien offen gelegt und erläutert wird, weshalb für das Hintergrundbild maximal 4 Punkte richtigerweise vergeben werden konnten. Da es sich um ein Abschlußzeugnis handelt, ist das Ganze auch gerichtlich überprüfbar. Ob dies sinnvoll ist, kann vielleicht beurteilt werden (insbesondere von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt) wenn der Lehrer seine Beurteilungskriterin dargestellt hat bzw er sich dazu nicht in der Lage sieht.
Schüler B soll nochmals mit dem Lehrer sprechen um sich die genauen Bewertungskriterien darzulegen. Okay.
Sinnvoll ist ein Klageweg bei diesem Lehrer bestimmt nicht.
Der "Schuss" könnte nach hinten los gehen.
Es ist eben ein Bewerbungszeugnis und es ist auch jede Note wichtig um wichtige "Qualifikation" fürs Gymnasium zu erhalten.
Kann man Schüler B noch irgend etwas auf seinen "Weg" mit geben?
Liebe Grüße
vivlamama _________________ Lebe Deine Leben,
es ist sooo kurz.
So, wie sich das anhört, hat der Schüler ja schon mit dem Lehrer geredet. Wenn das nichts genutzt hat, sollten die Eltern vielleicht mal mit ihm reden - das bewirkt manchmal mehr. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
So, wie sich das anhört, hat der Schüler ja schon mit dem Lehrer geredet. Wenn das nichts genutzt hat, sollten die Eltern vielleicht mal mit ihm reden - das bewirkt manchmal mehr.
Hallo Mitternacht,
das will Schüler B noch nicht.
Er sagt, dass er alt genug ist seine Angelegenheiten zu klären.
Im Prinzip ist das auch richtig, er will es erst einmal selbst versuchen.
Finde ich auch sehr gut.
Aber meistens fehlen einem wichtige Argumente.
So auch mir
Ja, Schüler B sprach mit dem Lehrer.
Daher weiss er ja auch, das der Lehrer sich bei Schüler A in der Bewertung vertan hat.
Eine Umbenotung zu seinem Gunsten würde sich daraus aber nicht ergeben.
Pech gehabt.
Gibt es nicht doch noch irgendeine Argumentation die der Schüler mit auf den Weg nehmen könnte?
Über Hilfe wäre ich dankbar
Liebe Grüße
vivalamama _________________ Lebe Deine Leben,
es ist sooo kurz.
Schüler einer Klasse sollten ihr Praktikumsbrericht als eine Power Point Präsentation machen.
Da drengen sich Fragen auf:
1.) Hat der B einen Computer mit power point im Haushalt.
2.) Wenn nein, konnte er das an der Schule angemessen lange nutzen.
Wenn beides nein, dann möglicherweise Angriff gegen die materielle Aufgabenstellung bzw. die Bewertungskriterien an sich.
Vielleicht kennt jemand eine Verwaltungsvorschrift etc. die stark sozial selektierende Aufgabenstellungen von vorneherein formal untersagen.
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