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Hallo an alle forum mitglieder.
Ich habe folgende Frage und hoffe sie kann beantwortet werden.
Ich habe mir ausreichend gedanken darüber gemacht udn auch die andere threads zu diesem thema gelesen. Ich brauche keine Belehrungen !
Person A denkt über deine Verpflichtung als Reserveoffizier bei der Marine über 2 Jahre nach.Person A besteht das auswahlverfahren und unterschreibt den 2 jahres Vertrag. Nach ein paar Monaten merkt Person A, dass er mit der Befehlsstruktur in der Bundeswehr nicht zurecht kommt und aus persöhnlichen gründen gerne austreten würde. Existiert eine Rechtsgrundlage auf der Person A aus dem " Jahres Vertrag rauskommt ?
Das ist meine Frage. Iw Ist die Rechtslage in einem solchen Fall?
Vielen dank an alle die sich Gedanken machen und helfen.
Schönen Tag noch ^^
Als ehemaliger Soldat mit 8 Jahren Tätigkeit in der Personalschiene kann ich dazu folgendes sagen:
Eine Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit, egal welche Verpflichtungsdauer, beinhaltet eine 6-monatige Probezeit. In dieser Zeit kann von beiden Seiten zu jeder Zeit der Vertrag gekündigt werden.
Mit Sicherheit ist es im Interesse der Bundeswehr, dass man den Soldaten behält. Doch bei vernünftigen Vorgesetzten und eingehaltenen Dienstwegen sollte einer Entlassung nichts im Wege stehen.
Einfacher wäre es, wenn von Seiten der Bundeswehr die Nichtübernahme nach 6 Monaten befürwortet wird. Anderenfalls sollte man versuchen, über eine sogenannte Härtefallregelung eine Dienstzeitverkürzun anzustreben. _________________ Wenn man Licht am Ende des Tunnels sieht, kann es auch die Frontlampe des entgegenkommenden Zuges sein.
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