Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Austritt Bundeswehr
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Austritt Bundeswehr

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fat_francisco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 15:46    Titel: Austritt Bundeswehr Antworten mit Zitat

Hallo an alle forum mitglieder.
Ich habe folgende Frage und hoffe sie kann beantwortet werden.
Ich habe mir ausreichend gedanken darüber gemacht udn auch die andere threads zu diesem thema gelesen. Ich brauche keine Belehrungen !

Person A denkt über deine Verpflichtung als Reserveoffizier bei der Marine über 2 Jahre nach.Person A besteht das auswahlverfahren und unterschreibt den 2 jahres Vertrag. Nach ein paar Monaten merkt Person A, dass er mit der Befehlsstruktur in der Bundeswehr nicht zurecht kommt und aus persöhnlichen gründen gerne austreten würde. Existiert eine Rechtsgrundlage auf der Person A aus dem " Jahres Vertrag rauskommt ?
Das ist meine Frage. Iw Ist die Rechtslage in einem solchen Fall?

Vielen dank an alle die sich Gedanken machen und helfen.
Schönen Tag noch ^^
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ron-da-Don
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 21.11.08, 02:04    Titel: Antworten mit Zitat

Als ehemaliger Soldat mit 8 Jahren Tätigkeit in der Personalschiene kann ich dazu folgendes sagen:

Eine Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit, egal welche Verpflichtungsdauer, beinhaltet eine 6-monatige Probezeit. In dieser Zeit kann von beiden Seiten zu jeder Zeit der Vertrag gekündigt werden.

Mit Sicherheit ist es im Interesse der Bundeswehr, dass man den Soldaten behält. Doch bei vernünftigen Vorgesetzten und eingehaltenen Dienstwegen sollte einer Entlassung nichts im Wege stehen.

Einfacher wäre es, wenn von Seiten der Bundeswehr die Nichtübernahme nach 6 Monaten befürwortet wird. Anderenfalls sollte man versuchen, über eine sogenannte Härtefallregelung eine Dienstzeitverkürzun anzustreben.
_________________
Wenn man Licht am Ende des Tunnels sieht, kann es auch die Frontlampe des entgegenkommenden Zuges sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.