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Wegen einer Anzeige anwaltlich beraten lassen. Anwalt liess sich Honorarvereinbarung unterschreiben, angefangene Viertelstunde, 50 Euro. Beratung dauerte ca 16 Min, war ja kein Problem. Anwalt ließ sich Vollmacht unterschreiben, mit der Bemerkung, wenn Kostenvorschuß da, dann erst würde er handeln. Soweit so gut.
Vorschuss sollte am 3.11. bezahlt werden, Mandant erhielt aber 3.11. einen Anruf, das Anzeige zurück gezogen, alles erledigt.
Mandant versuchte Anwalt zu erreichen, dies gelang erst am 4.11., In der Sache selbst ist Anwalt aber wie gesagt nicht tätig geworden.
Mandant am 4.11. gesagt, es muss nichts mehr gemacht werden, er möge die Rechnung haben. Diese kam prompt mit einer Beratungszeit von 0,75 angesetzt, unterm Strich 178 Euro.
Mandant bemängelt die Zeit und meint, dass die Beratung so lange nicht gedauert hätte, da aber die angefangene Viertelstunde bezahlt werden sollte bei 16 Minuten ein Betrag von 100 Euro zzg. Mehrwertsteuer akzeptiert werden würde.
Heute bekommt Mandant neue Rechnung, nicht etwa wie er glaubte, reduziert, nein eine Gutschrift der 178 Euro, dafür eine neue Kostennote.
Grundgebühr für Verteidiger § 14 Nr. 4100 VV RVG 100 Euro
Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren $ 14, NR. 4104 VV RVG
zzgl Mehrwertsteuer sind es nun 202,30 Euro.
Dieser Betrag wäre sofort fällig, ansonsten würde man ohne weitere Ankündigung das Mahnverfahren einleiten. Zahlungsziel ist das aus der 178 Euro Rechnung, also in der Vergangenheit.
Der Anwalt hat weder eine Akte angefordert, noch irgendwie gelautet geschrieben, sondern tatsächlich am 30.10. lediglich die 16 Minuten Beratung durchgeführt. Wie qualitativ gut oder schlecht diese war, sei dahingestellt.
M.E. könnte er doch jetzt nur die Beratung abrechnen, denn in der eigentlichen Sache wie gesagt, ist ausser, dass Mandant schonmal eine Vollmacht unterschrieben hat, nichts anderes passiert.
Wie soll Mandant sich verhalten, muss er die 202 Euro zahlen? Oder kann er auf Beratungsgebühr von 16 min sprich 100 zzgl. MwSt bestehen?
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