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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.11.08, 09:57 Titel:
Das ist so per se nicht zu entscheiden. Wie ist es denn genau gelaufen? Wurde in einer Beratungssitzung der Sachverhalt geschildert und dann gefragt, wie so ein Fall abgerechnet werden würde? Gab es keine weiteren Anzeichen, die für einen Honoraranspruch sprechen (etwa daß überhaupt über den Sachverhalt und evtl. Erfolgsaussichten gesprochen wurde)?
Für eine Erstberatung sind die Hürden ziemlich gering - ein Anwalt hört sich ja nicht eine Stunde lang eine Fallschilderung an, dann sagt der Mandant "och, ich beauftrage Sie jetzt aber doch nicht" und die Stunde ist nicht als Erstberatung abzurechnen, weil keine "Beratung" erfolgt sei. Zeit ist auch nicht "för ömesöns", wie man in Köln sagt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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ein Anwalt hört sich ja nicht eine Stunde lang eine Fallschilderung an, dann sagt der Mandant "och, ich beauftrage Sie jetzt aber doch nicht" und die Stunde ist nicht als Erstberatung abzurechnen, weil keine "Beratung" erfolgt sei.
Bei Beratung in Textform geht das: Man schickt dem Anwalt die Sachverhaltsschilderung und die Fragen. Daraufhin unterbreitet der RA ein unverbindliches Angebot. Wenn der potenzielle Mandant es sich dann anders überlegt oder ihm die Kosten zu hoch erscheinen, hat der RA die Zeit eher umsonst verbra(u)cht. Warum ist das bei mündlichen Sachverhaltsschidlerungen anders? Ich kann die Meinung von Michael A. Schaffrath schon verstehen, aber dann müsste es auch bei Beratungen in Textform ähnlich sein? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.11.08, 16:05 Titel:
Klar "geht das". Aber es kommt eben auf den Einzelfall an. Wenn der "Interessent" erst mal schildert und Fragen stellt, könnte er das "Pech" haben, daß der RA ihm sofort eine Antwort gibt und damit Gebührenanspruch hat. Er müßte also *vor* der Schilderung sagen, daß er (noch) keine Beratung, sondern nur ein unverbindliches Angebot wünscht. (Schriftlich ist das nicht anders.) Dann könnte es natürlich sein, daß der RA sich darauf gar nicht erst einläßt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Man schickt dem Anwalt die Sachverhaltsschilderung und die Fragen. Daraufhin unterbreitet der RA ein unverbindliches Angebot.
Ich bezweifle stark, daß man einen Kollegen findet, der blöd genug ist, sich auf so etwas einzulassen.
Zitat:
[]# Wählen Sie das passende Rechtsgebiet und stellen Sie Ihre rechtliche Anfrage
# Sie erhalten umgehend ein individuelles Angebot (Preis, Umfang, Dauer etc.) zur schriftlichen Ausarbeitung Ihrer Anfrage von einem spezialisierten Anwalt
# Bei Ablehnung des Angebots entstehen Ihnen keinerlei Kosten - kein Risiko!
# Bei Annahme des Angebots erhalten Sie zeitnah (i.d.R. innerhalb weniger Stunden) die Ausarbeitung [/url]
Meinst Du, alle an solchen Portalen teilnehmenden Anwälte sind blöd, oder war das nur ein Scherz? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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Ok. Seltsam ist allerdings, dass mein Zitat nicht mehr zur Quelle verlinkt ist. Ich kam zur Quelle über die FDR-Seite/Rechtsberatung! _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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Ist die Anfrage da jetzt umsonst oder kostenlos oder einfach nur ohne wirtschaftlichen Wert? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Nein, eher über die Überschwemmung des Marktes mit Rechtsanwälten, der sich damit ändernden Sichtweise der anwaltlichen Tätigkeit und dem tragischen Umstand, dass ein Anwalt bereits die komplette Arbeit umsonst macht (nämlich den Sachverhalt rechtlich einschätzt und prüft) und lediglich die Mitteilung des Ergebnisses von Gebühren abhängig macht.
Lokal mag das ja Sinn machen, weil ja immer Folgemandante im Raum stehen, die über einen Rechtsrat hinausgehen und bei denen dann doch wieder der persönliche Kontakt bevorzugt wird. Aber "internetweit"?
Da braucht sich der "normale" Anwalt an der Ecke nicht wundern, wenn die Leute ihm 1 Stunde Arbeitszeit nehmen, ihr Problem schildern, bei der Aufklärung über die Möglichkeiten von den umfangreichen Kostenrisiken die Prinzipien zurückstellen und dann völlig entsetzt sind, wenn eine Gebührennote für die Erstberatung kommt.... (frei nach dem Motto, der Anwalt hat nur zugehört und am Schluss kritisch den Kopf geschüttelt, dafür gibts doch kein Geld....) _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
1) Nein, eher über die Überschwemmung des Marktes mit Rechtsanwälten, der sich damit ändernden Sichtweise der anwaltlichen Tätigkeit
2) und dem tragischen Umstand, dass ein Anwalt bereits die komplette Arbeit umsonst macht (nämlich den Sachverhalt rechtlich einschätzt und prüft) und lediglich die Mitteilung des Ergebnisses von Gebühren abhängig macht.
1) Wirtschaftliche "Gesetze" lassen sich halt nur ungern umgehen. Am Markt für 'einfache' Rechtsberatung scheint bei den im RVG festgelegten Preisen ein Angebotsüberhang zu sein. Also müssen die Preise irgendwie sinken. Da die im RVG festgelegten Gebührenhöhen aber m.W. nicht immer einzelvertraglich gesenkt werden dürfen, entstehen halt solche Formen der Rechtsberatungsbezahlung wie "Sie bestimmen den Preis" oder "Bei Ablehnung des Angebots entstehen Ihnen keine Kosten". Wenn der Markt im Gleichgewicht wäre, hätten die Anwälte genug Mandanten o.ä., ohne solche für sie preislich nachteiligen Formen zu benutzen.
2) "Kleiner Trost" für die dort tätigen Rechtsanwälte: Sie müssen die Sachlage nicht kostenlos prüfen, sondern 'nur' ggf. kostenlos aufnehmen. Erst wenn das Angebot angenommen wird, kann der RA überlegen, wie er antwortet, was er genauer durchlesen oder suchen muss u.ä. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.11.08, 20:25 Titel:
I-User hat folgendes geschrieben::
Am Markt für 'einfache' Rechtsberatung scheint bei den im RVG festgelegten Preisen ein Angebotsüberhang zu sein.
Jetzt könnte man viel diskutieren, was denn "einfache" Rechtsberatung ist. Ich habe nicht mehr als ein oder zwei Erstberatungen pro Jahr. Und einen "einfachen" Brief rechne ich halt eine 1,3 Gebühr nach Gegenstandswert ab.
I-User hat folgendes geschrieben::
Also müssen die Preise irgendwie sinken.
Es gibt ja ohne weiteres die Möglichkeit, im außergerichtlichen Bereich die Honorare frei zu vereinbaren. Ich sehe es allerdings nicht als zwingend an, die Preise zu senken. Ich nehme Mandate unter 1 T€ Gegenstandswert in der Regel einfach nicht an, weil sich schon das Anlegen einer Akte dafür nicht lohnt.
I-User hat folgendes geschrieben::
Da die im RVG festgelegten Gebührenhöhen aber m.W. nicht immer einzelvertraglich gesenkt werden dürfen,
Nur, soweit es den gerichtlichen Bereich betrifft.
I-User hat folgendes geschrieben::
entstehen halt solche Formen der Rechtsberatungsbezahlung wie "Sie bestimmen den Preis" oder "Bei Ablehnung des Angebots entstehen Ihnen keine Kosten". Wenn der Markt im Gleichgewicht wäre, hätten die Anwälte genug Mandanten o.ä., ohne solche für sie preislich nachteiligen Formen zu benutzen.
Das dürfte wohl eher daran liegen, daß es zu viele unfähige Rechtsanwälte und zu viele Mandanten gibt, die zu dumm zum Googeln sind.
I-User hat folgendes geschrieben::
"Kleiner Trost" für die dort tätigen Rechtsanwälte: Sie müssen die Sachlage nicht kostenlos prüfen, sondern 'nur' ggf. kostenlos aufnehmen. Erst wenn das Angebot angenommen wird, kann der RA überlegen, wie er antwortet, was er genauer durchlesen oder suchen muss u.ä.
Das sehe ich anders. Um ein Angebot, wie beschrieben ("Angebot (Preis, Umfang, Dauer etc.)"), machen zu können, muss man sich die Unterlagen zwangsläufig näher ansehen, sonst kann man den Umfang des Mandates und die notwendige Bearbeitungsdauer überhaupt nicht abschätzen. Das Angebot dürfte wohl allenfalls eine Nische finden, aber nicht die Zukunft der Rechtsberatung sein.
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