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Ärger wg. Kastration vermeintlich herrenloser Katze?

 
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SusanneKlickerKlacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 16:38    Titel: Ärger wg. Kastration vermeintlich herrenloser Katze? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

eine Frau füttert auf ihrem Grundstück über längere Zeit einen Kater (keine Rassekatze) in dem Glauben, dass dieser "herrenlos" ist. Der Zustand des Tieres (abgemagert, verwahrlost, verlaust) lässt diese Annahme auch nicht völlig abwegig erscheinen. Die Katze wird später (auf Kosten der Frau) einem Tierarzt vorgestellt, behandelt und auch kastriert. Erst dann stellt sich jedoch heraus, dass das Tier sehr wohl jemandem gehört.

Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Könnte der Eigentümer der Katze Schadensersatz verlangen bzw. die Frau irgendwie zur Verantwortung ziehen?


Susanne
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

sowas ähnliches hatten wir hier schon mal

http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=125674&highlight=katze+kastriert
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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SusanneKlickerKlacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Link. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das vergleichbar ist.

Die Frau konnte aufgrund des schlechten Zustandes doch eigentlich davon ausgehen, dass das Tier keinen Eigentümer hat. (Dieser hat sich ja auch offensichtlich nicht ordnungsgemäß gekümmert.) Wäre Füttern und die Behandlung gegen die Parasiten nicht auch so etwas wie eine "Erste-Hilfe-Leistung"?

Die Kastration war wohl nicht o.k. Wenn man anbringt, dass er offensichtlich durch Kämpfe mit Rivalen (nicht versorgte) Verletzungen hatte und diesen damit vorgebeugt werden sollte, fällt das eher nicht unter den Punkt "Erste-Hilfe" , oder Geschockt

Susanne
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mir stellt sich in diesem Fall die Frage wegen welchen Schadens der Katzeneigentümer überhaupt klagen könnte. Wenn es sich nicht um einen Rassekater handelt, dann ist dem Eigentümer kein materieller Schaden durch entgangenes Deckgeld entstanden und der Kater würde im Falle eines Verkaufes auch nicht an Wert verlieren (er ist ja kein Rassezuchttier).

Zudem: Kann der angebliche Eigentümer überhaupt beweisen daß er der Eigentümer dieses Katers ist? Sprich war dieser Kater zum Zeitpunkt der tierärztlichen Behandlung tätowiert oder gechippt und auf diesen Eigentümer irgendwo eingetragen?

Ich würde mir vom behanldenden Tierarzt ein Attest austellen lassen über den Zustand des Katers am Behandlungstag. Da Tierhalter verpflichtet sind ihre Tiere bei Bedarf auch entsprechend tierärztlich versorgen zu lassen könnte die Dame, die sich um den Kater gekümmert hat, ggf. sogar Ansprüche gegen den angeblichen Katzenhalter stellen, sollte der Tierarzt bescheinigt daß ein Teil der Behandlung notwendig war.

Ggf. würde ich sogar den Amtstierarzt hinzuziehen und ihm die Situation schildern. Häufig verzichten manche Zeitgenossen auf ihr Eigentumsrecht am Tier wenn der Amtstierarzt bei ihnen vorstellig wird und etwas an der Haltung und/oder dem Zustand ihrer Tiere auszusetzen hat. Da löst sich so mancher angebliche Rechtsanspruch eines Tierhalters schnell in Luft auf.

LG die Waschbärin
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SusanneKlickerKlacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Der Hinweis auf den Amtstierarzt (schlechte Haltung) hilft vielleicht wirklich schon weiter. Gekennzeichnet ist und war der Kater nicht.

Susanne
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Der richtige Weg wäre es gewesen, den Kater ins Tierheim zu bringen und den Fund eventuell bei der Polizei zu melden.

Wenn ich eine schmuddelige und abgewetzte Geldbörse finde, in der sich eine Menge dreckiger Geldscheine befinden, kann ich dann auch davon ausgehen, daß diese niemandem gehört???

Warum also bei einer entlaufenen Katze?
Wenn die Katze schon längere Zeit unterwegs ist, wird sie kaum sehr gepflegt aussehen.

Aileen
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SusanneKlickerKlacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um einen halbwilden Kater. Das Tier wurde zunächst nur regelmäßig mit Futter versorgt und hat dann später einen festen warmen und trockenen Schlafplatz im Gartenhäuschen erhalten. Er lebt so weitestgehend frei und unabhängig - was soll so einer im Tierheim? Die nehmen im Moment sowieso wg. Überfüllung keine Katzen mehr auf....
Der "liebevolle" angebliche Besitzer wohnt in der näheren Nachbarschaft und hält ein größeres Rudel nicht ordnungsgemäß versorgten Katzen. Denn "Eine satte Katze fängt keine Mäuse" Geburtenkontrolle oder tierärtzliche Versorgung gibt es nicht (sind ja nur Katzen und dafür Geld ausgeben?) Hilfe ist nicht nötig und seine Eigentum ist sein Eigentum. Das darf man auch nicht füttern. Denn dann taugen sie nur noch zum ersäufen.

Ja. Es ist so, dass man da nicht eigenmächtig handeln kann und "die Behörden" informieren muss. Aber diese Mühlen mahlen bekanntlich langsam und dann macht "die Frau" sich eben in der Zwischenzeit lieber strafbar und hilft einem Tier in einem Notfall.

Ich denke, dass ich eine entlaufene Hauskatze von einer zeitlebens nicht richtig versorgten "Bauernhofkatze" unterscheiden kann.

Susanne
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vom menschlichen Standpunkt her hast du Recht.
Vom rechtlichen nicht.

Das Füttern von fremden Katzen ist schon nicht in Ordnung, wenn sie zum Mäusefangen gehalten werden, zumal man damit ja forciert, daß die Katze an ihrem neuen Standort bleibt.

Ob nun Rassekatzen oder nicht, sie gehören nunmal dem Eigentümer und das hätte man melden müssen. Vor allem, wenn der Eigentümer bekannt ist.

Wenn nun dieser Kater, dessen Eigentümer ganz offensichtlich bekannt war, einfach durch die Nachbarn kastriert wurde, nennt man das erst Mal Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, da offensichtlich keine medizinische Notwendigkeit für eine Kastration vorlag.

Für den Rest ist das Ordnungsamt und Kreisveterinäramt zuständig und nicht die Nachbarn, egal wie schnell oder langsam diese reagieren mögen.

Aileen
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mensch Susi ohne Klicker-Klacker,

denkt denn niemand an die Katze und den nun verlorenen Lebenssinn und Inhalt?

Ich stell mir grad vor Sie hätten mich gefunden, wenn ich mal morgens, nach durchzechter Nacht, leicht zerrupft..... Geschockt


War jetzt nicht ernst gemeint und hilft auch nicht....
Lachen
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Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Aileen,

wobei der Eigentümer dieser Katze letztendlich Probleme haben wir beweisen zu können daß es sich wirklich um seine Katze handelt. Hier handelt es sich doch offensichtlich nicht um ein geliebtes und umsorgtes Haustier, welches u.a. durch Tätowierung oder Chip gekennzeichnet und dadurch seinem Eigentümer/Halter zuzuordnen ist, sondern um eine der unzähligen "Bauernhofkatzen", die nicht bewußt angeschafft werden, sondern ganz einfach da sind, weil sie sich unkontrolliert selbst vermehren, und um die sich nicht wirklich gekümmert wird.

Wer Wert darauf legt daß er seinen Kater behält, der füttert ihn nicht nur anständig (es ist ein Ammenmärchen daß hungrige Katzen die besseren Mäusefänger sind, vielmehr sind die satten Katzen die ausdauernderen Jäger), sondern läßt ihn vor Erreichen der Geschlechtsreife kastrieren. Weil sich dieser Kater nämlich ansonsten spätestens im nächsten Frühjahr von selbst verdünnisiert, meist in einen anderen Stadtteil oder ins Nachbardorf. Standorttreu bleiben auf den Höfen nur die weiblichen Tiere und die kastrierten Kater.

Ich bin wirklich allergisch dagegen wenn z.B. von sog. Tierschützern Katzenfang- und Kastrationsmaßnahmen durchgeführt werden ohne sich vorab zu informieren wer in der Nachbarschaft welche Freigängerkatzen hält. Aber in diesem Fall handelt es sich nicht um ein bewußt angeschafftes Haustier, das vernünftig versorgt wird, sondern ganz offensichtlich um eine halbwilde "Bauernhofkatze", mit Resten gefüttern und ansonsten als Mäusefänger nur geduldet, wie das leider häufig üblich ist. Hier wittert der "Eigentümer" meiner Meinung nach lediglich eine Möglichkeit, um aus dem "Fehler" der Dame, die sich um das Tier gekümmert hat, irgendeinen Gewinn zu schlagen. Hätte diese Katze, statt tierärztlich versorgt zu werden, bei dieser Dame einen Sachschaden oder gar einen gesundeitlichen Schaden verursacht, dann würde dieser Katzenhalter abstreiten daß es sich um seine Katze handelt. Zumindest läuft das in 99% solcher Fälle so.

LG die Waschbärin
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SusanneKlickerKlacker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.03.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chub,

wenn sie in diesem Zustand meinen Müll nicht nach Essbarem durchsuchen, ist die Chance meinem Helferwahn zu entkommen relativ groß Winken
Ich will mir nicht anmaßen das richtig beurteilen zu können (Katzen sind nun einmal besonders), aber ich glaube, dass der Kater ganz zufrieden ist. Er bekommt regelmässig ausreichend Futter, kann kommen und gehen wie er möchte und macht ausgedehnte Jagdausflüge in der näheren Umgebung. (Da kann ich bestätigen, dass auch ein satter Kater das Mausen nicht lässt.) Das sieht für mich nicht so aus, als ob er seines Lebensinhaltes beraubt wäre.......

Ich glaube, dass man sehr viel Katzenelend und Katzenleid vermeiden könnte, wenn jeder Besitzer gezwungen wäre, für eine vernünftige Geburtenkontrolle bei seinen Tieren zu sorgen. Ich sehe es nicht so, dass Kastrationen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bedeuten. Das sind für mich eher die Leute, die ihre überzähligen Kätzchen entsorgen. Sei es durch erschlagen oder ersäufen oder durch "nur" Aussetzen. Und es ist auch nicht besser, wenn man sie dem Tierschutz überlässt: DIe Tierheime sind voll von ungewollten und ungeliebten Katzen. Manche sitzen schon Jahre dort - gerade die Alten oder die mit Handicap. Es ist grausam wenn man diese Tiere sieht, die sich teilweise regelrecht aufgegeben haben.

Für mich ist Kastration das einzige Mittel so etwas zu verhindern.

Susanne
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Susi sans KlickKlack,

ja ich hab das Problem vermutlich zu sehr auf mich übertragen.....


Lachen
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Ludwig Thoma

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Jerry Maus
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

@ Waschbärin:
Ich habe meine Freigängermiezen auch kastriert, weil ich keine Lust auf ständigen Nachwuch habe. Außerdem sind die geichpt und werden in regelmäßigen Abständen entwurmt und geimpft. Zu fressen bekommen die auch genug.
Unser Kater schleppt ab und an mal einen Kumpel mit, der sich am Futter gütlich tut.
Trotzdem würde ich mir nicht anmaßen, den fremden Kater einzufangen und zu kastrieren, denn ich weiß er gehört zu einem der umliegenden Höfe.
Ob der Eigentümer dort irgendwie beweisen kann, daß es sein Kater ist, weiß ich nicht.
Da reichen wohl schon 2-3 Leute oder ein Foto aus.

Wie gesagt, vom Menschlichen her sehe ich das genau so wie du, aber vom rechtlichten Standpunkt ist das wohl etwas anderes.

LG
Aileen
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Yane
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

SusanneKlickerKlacker hat folgendes geschrieben::
Gekennzeichnet ist und war der Kater nicht.


das ist nicht so ideal. OK, bei einem Kater geht das noch. Aber Kätzinnen sollte man, auch wenn sie nicht vermittelt werden, immer tätowieren oder chippen, wenn sie kastriert worden sind.

Einfach um zu zeigen "halt mal, da ist was". Und um damit ggf. zu vermeiden, dass ein anderer TA, der diese Katze vielleicht mal wieder vorgestellt bekommt, sie nochmal zu kastrieren versucht.
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