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Hallo,
angenommen ein frrischer Bauherr läßt sich den Garten machen und bekommt vom GLA Betrieb ein Angebot. Nach Abschluß der Arbeiten wird ein Aufmaß gemacht. Zu diesem Zeitpunkt hat der AG aber noch keine Lieferscheine gesehen. Einige Zeit später kommt die Endrechnung und weist deutliche Abweichungen vom Auftrag auf. Die Endsumme bleibt zwar geringfügig unter dem Angebot, aber die vertraglichen Einheitspreise vieler Positionen wurde erhöht ohne dass der AG davon wußte.
Es steht im Auftrag, dass dieser nach den Richtlinien der VOB ausgeführt wird. Allerdings wurde die VOB dem AG nie vorgelegt.
Ist das rechtens? Oder sind solche Forderungen nichtig?
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