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Verfasst am: 21.11.08, 16:16 Titel: Zusammenhang des Nokia-Falls mit dem Europarecht
hallo,
kann mir jemand erklären, welcher zusammenhang mit dem fall nokia (werksschließung und abwanderung nach rumänien) und dem europarecht, insbesondere art. 81 ff. (wettbewerbsvorschriften) besteht?
konkret interessiert mich, ob nokia irgendwie gegen diesen artikel verstoßen hat.
Art. 81 EGV beinhaltet das allgemeine europäische Kartellverbot. Die Regelung erfasst das wettbewerbswidrige Zusammenwirken mindestens zweier Unternehmen und stellt einen wesentlichen Baustein des europäischen "Systems dar, das den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes schützt", (Art. 3 Abs. 1 Buchst. g EGV). Gemeinsam mit dem Verbot des Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung des Art. 82 EGV stellt die Regelung den primärrechtlichen Kern des europäischen Wettbewerbsrechts.
Ich wüsste jetzt auf anhieb nicht wieso Nokia Wettbewerbsverzerrend agieren sollte.
Nokia bedient sich mit der Werkverlegung und Verlagerung nach Rumänien des Art. 43 EGV. _________________ Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser
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Ja, ich meinte den Art. 81 des EG-Vertrages. Ich muss darüber recherchieren und konnte dabei - wie Sie auch - keinen Zusammenhang erkennen. Ich habe nur erlesen können, dass Nokia den Standortwechsel u.a. aufgrund mangelnder Wettbewerbsfähigkeit an diesem Standort abwanderte.
Ihre Antwort bestätigt mich in meiner Annahme, dass es da keinen direkten Zusammenhang gibt, vielen Dank.
Nokia gab den Standort Bochum auf, weil er auf Sicht von 10 Jahren eingentlich unhalbar gewesen ist ökonomisch gesehen. Das Problem lag daran, dass das Land NRW den Standort mit Subventionen finanziert hat. Deshalb ergab sich eine positive Bilanz für Nokia. Leider war der Subventionsvertrag nur zeitlich begrenzt. Wenn Nokia den Standort weiterhin ohne die Subventionen betrieben hätte, würde es zwangsläufig die Preise erhöhen müssen. Das wiederrum würde sich zu einer geringeren Absatzzahl führen. Deshalb die Entscheidung von Nokia.
Traurig ist es schon, aber rechtlich gesehen kann man Nokia wegen der Standortverlagerung nichts vorwerfen. _________________ Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser
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