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GEZ Befreiung 1 Monat zu spät beantrag

 
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Glache
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 18:50    Titel: GEZ Befreiung 1 Monat zu spät beantrag Antworten mit Zitat

Ein Betreuer versäumt einen GEZ Antrag auf Befreiung zur Rundfunkgebührenpflicht rechtzeitig zu stellen. (Es handelt sich um Verlängerung der befristeten Befreiung wg. Grundsicherung für Erwerbsunfähige) Wer haftet für den Schaden (51,- Euro)?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 07:27    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

der Betreuer. Wenn es sich um einen ehrenamtlichen Betreuer handelt, dann ist dieser in aller Regel versichert.

Der Schaden wird der Versicherung geschildert, und diese ersetzt ihn. So ist es jedenfalls in Schleswig-Holstein.

Gruss

Andreas
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derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Wo kein Kläger ist, ist bekanntlich auch kein Richter. Auch einem Betreuer sollte man mal einen (solchen) Fehler eingestehen.

Ungeachtet dessen kann man auch von einem Betreuten - sofern kein Einwilligungsvorbehalt besteht - ein Mitdenken bzw. eine Mitverantwortung bei seinen Angelegeneheiten zumuten.

Letztendlich wäre wohl aber der Betreuer in der Haftung.

Mit freundlichem Gruß
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