Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
monsta FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 166
|
Verfasst am: 22.11.08, 10:29 Titel: Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde |
|
|
hallo,
folgender sachverhalt:
schüler A ist an einem dienstag krank und verpasst deshalb den deutschunterricht.
am mittwoch ist A wieder fit und in der schule (realschule in bayern), jedoch hat der schüler mittwochs kein deutsch.
am donnerstag hat A wieder deutschunterricht, in dem eine extemporale geschrieben wird. A muss die ex mitschreiben, da er nach aussage des lehrers am mittwoch wieder gesund war und dementsprechend sich den hefteintrag besorgen und sich den stoff aneignen hätte können.
kann ein lehrer unter den genannten voraussetzungen einen schüler so "zwingen" mitzuschreiben obwohl er in der stunde davor nicht da war?
angaben dazu wo das in der bayerischen realschulordnung (oder wo anders) steht wären super, hab leider nichts genaues gefunden....
vielen dank schon mal im voraus
monsta |
|
Nach oben |
|
|
Rembrandt FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
|
Verfasst am: 22.11.08, 21:40 Titel: |
|
|
Mein lieber Mann, ich möchte in der heutigen Zeit kein Lehrer sein. |
|
Nach oben |
|
|
Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
|
Verfasst am: 22.11.08, 22:40 Titel: |
|
|
hallo
es dürfte doch wohl klar sein, dass der Schüler den versäumten Stoff nachzuholen hat.
Gruß roni |
|
Nach oben |
|
|
CWisnewski FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 22.11.08, 22:42 Titel: |
|
|
Klar schon, nur leider denken die meisten der heutigen Schüler leider nicht so...
Meine Nachhilfeschüler sind da zum Glück anders - Die werden von mir "zu ihrem Glück gezwungen". |
|
Nach oben |
|
|
monsta FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 166
|
Verfasst am: 25.11.08, 10:49 Titel: |
|
|
naja, dass man den stoff nachholen sollte ist schon klar, aber es gibt ja durchaus auch die möglichkeit, dass der mitschüler, dessen hefteintrag man sich kopiert nicht alles aufgeschrieben hat oder ähnliches. und das kann der kranke ja nun nicht wissen.
oder man wird aus dem eintrag nicht schlau und würde gerne nochmal beim lehrer nachfragen. im gegenteil zum rest der klasse hatte der kranke schüler dazu ja schließlich nicht sofort die gelegenheit und kann dies erst in der nächsten stunde machen (in der dann die besagte ex geschrieben wird).
wenn ich mir so die bisherigen posts anschau, dann hat in so einem fall wohl der schüler eifnach pecht gehabt obwohl er nichts dafür kann, wobei mir die beiträge ehrlich gesagt eher nach extrem einseitiger darstellung der eigenen meinung aussieht als nach tatsächlichen bestimmungen... (übrigens in keinster weise böse gemeint )
sowas ist doch sicherlich in irgendeiner verordnung geregelt?! gibt doch fast nichts was nicht geregelt ist....
monsta |
|
Nach oben |
|
|
CWisnewski FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 25.11.08, 11:43 Titel: |
|
|
Was hindert den Schüler daran, den Lehrer am Mittwoch im Lehrerzimmer aufzusuchen, um besagte Unklarheiten zu klären? Eigentlich gar nichts (außer die eigene Bequemlichkeit oder Krankheit des Lehrers an dem Tag).
Ich meine mich zu erinnern, daß sich die Regelung eben gerade deshalb nur auf unmittelbar aufeinanderfolgende Tage bezieht. Liegt ein Tag dazwischen, hat der Schüler leider Pech gehabt.
Bedauerlicherweise ist (zumindest bei mir in Schleswig-Holstein) die Übersicht der ganzen Verordnungen so unübersichtlich gestaltet, daß ich den bisherigen Passus nicht entdecken konnte. Aber vielleicht ist das in Bayern ja anders. |
|
Nach oben |
|
|
monsta FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 166
|
Verfasst am: 28.11.08, 14:09 Titel: |
|
|
[quote="CWisnewski"Bedauerlicherweise ist (zumindest bei mir in Schleswig-Holstein) die Übersicht der ganzen Verordnungen so unübersichtlich gestaltet, daß ich den bisherigen Passus nicht entdecken konnte. Aber vielleicht ist das in Bayern ja anders.[/quote]
fürchte nicht
nagut, aber dann wird das wohl sein, auch wenn ich es für fragwürdig halte... aber so muss das wohl sein wenn es um schule und schulsystem geht
gutgut, danke für die antworten
monsta |
|
Nach oben |
|
|
mitternacht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
|
Verfasst am: 28.11.08, 16:54 Titel: Re: Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde |
|
|
monsta hat folgendes geschrieben:: | hallo,
folgender sachverhalt:
schüler A ist an einem dienstag krank und verpasst deshalb den deutschunterricht.
am mittwoch ist A wieder fit und in der schule (realschule in bayern), jedoch hat der schüler mittwochs kein deutsch.
am donnerstag hat A wieder deutschunterricht, in dem eine extemporale geschrieben wird. A muss die ex mitschreiben, da er nach aussage des lehrers am mittwoch wieder gesund war und dementsprechend sich den hefteintrag besorgen und sich den stoff aneignen hätte können.
kann ein lehrer unter den genannten voraussetzungen einen schüler so "zwingen" mitzuschreiben obwohl er in der stunde davor nicht da war?
angaben dazu wo das in der bayerischen realschulordnung (oder wo anders) steht wären super, hab leider nichts genaues gefunden....
vielen dank schon mal im voraus
monsta |
Klare Antwort: Ja, er darf den Schüler "zwingen", die Stegreifaufgabe mitzuschreiben. Die Arbeit darf allerdings nicht gewertet werden, wenn der Schüler in der Vorstunde entschuldigt(!) gefehlt hat. Bei unentschuldigtem Fehlen wird die Arbeit gewertet. Fehlt der Schüler am Tag der Stegreifaufgabe unentschuldigt, wird diese mit "ungenügend" bewertet.
Begründung ist § 51 (2) der RSO:
Zitat: | (2) 1 Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. 2 Sie werden schriftlich bearbeitet und beschränken sich auf den Inhalt der vorhergegangenen Unterrichtsstunde einschließlich der Grundkenntnisse. 3 Die Bearbeitungszeit beträgt nicht mehr als 20 Minuten. |
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
|
Nach oben |
|
|
monsta FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 166
|
Verfasst am: 29.11.08, 12:12 Titel: |
|
|
danke für die antwort,
den § aus der rso hab ich auch schon gefunden, nur ist da für mich nur ersichtlich, dass es um den stoff der letzten stunde geht, aber nicht, dass die stegreifaufgabe auch nur gewertet werden darf, wenn der schüler in der letzten stunde anwesend war.
das ist genau der knackpunkt, zu dem ich nichts im netz finden konnte...
monsta |
|
Nach oben |
|
|
mitternacht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
|
Verfasst am: 29.11.08, 23:48 Titel: |
|
|
Wenn die Ex trotzdem gewertet wird, geht man eben zum Schulleiter und beschwert sich. Der sollte wissen, wie diese Rechtsvorschrift zu interpretieren ist. Es gibt dazu auch irgendein KMS (Kultusministerielles Schreiben) - aber das habe ich jetzt nicht parat. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
|
Nach oben |
|
|
monsta FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.12.2005 Beiträge: 166
|
Verfasst am: 30.11.08, 16:49 Titel: |
|
|
ok, vielen dank |
|
Nach oben |
|
|
Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
|
Verfasst am: 02.12.08, 09:33 Titel: Re: Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde |
|
|
mitternacht hat folgendes geschrieben:: | Die Arbeit darf allerdings nicht gewertet werden, wenn der Schüler in der Vorstunde entschuldigt(!) gefehlt hat. |
Gibt's da keinen Ermessensspielraum?
Ich denke da z.B. an einen wissbegierigen Schüler (ja ja, sowas gibt's!), der den versäumten Stoff tatsächlich unverzüglich nachholt und die Ex mit Bravour meistert. Darf die dann auch nicht gewertet werden? _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
|
Nach oben |
|
|
mitternacht FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
|
Verfasst am: 02.12.08, 14:29 Titel: Re: Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde |
|
|
Old Piper hat folgendes geschrieben:: | mitternacht hat folgendes geschrieben:: | Die Arbeit darf allerdings nicht gewertet werden, wenn der Schüler in der Vorstunde entschuldigt(!) gefehlt hat. |
Gibt's da keinen Ermessensspielraum?
Ich denke da z.B. an einen wissbegierigen Schüler (ja ja, sowas gibt's!), der den versäumten Stoff tatsächlich unverzüglich nachholt und die Ex mit Bravour meistert. Darf die dann auch nicht gewertet werden? | Das darf dann nicht als "Stegreifaufgabe" gewertet werden, aber der Lehrer kann die entsprechende Note unter "sonstige kleine Leistungsnachweise" eintragen - die werden genauso gewertet, wie Stegreifaufgaben. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
|
Nach oben |
|
|
|