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Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde

 
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monsta
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 10:29    Titel: Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde Antworten mit Zitat

hallo,

folgender sachverhalt:
schüler A ist an einem dienstag krank und verpasst deshalb den deutschunterricht.
am mittwoch ist A wieder fit und in der schule (realschule in bayern), jedoch hat der schüler mittwochs kein deutsch.
am donnerstag hat A wieder deutschunterricht, in dem eine extemporale geschrieben wird. A muss die ex mitschreiben, da er nach aussage des lehrers am mittwoch wieder gesund war und dementsprechend sich den hefteintrag besorgen und sich den stoff aneignen hätte können.

kann ein lehrer unter den genannten voraussetzungen einen schüler so "zwingen" mitzuschreiben obwohl er in der stunde davor nicht da war?
angaben dazu wo das in der bayerischen realschulordnung (oder wo anders) steht wären super, hab leider nichts genaues gefunden....

vielen dank schon mal im voraus

monsta
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mein lieber Mann, ich möchte in der heutigen Zeit kein Lehrer sein.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

es dürfte doch wohl klar sein, dass der Schüler den versäumten Stoff nachzuholen hat.


Gruß roni
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CWisnewski
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Klar schon, nur leider denken die meisten der heutigen Schüler leider nicht so...

Meine Nachhilfeschüler sind da zum Glück anders - Die werden von mir "zu ihrem Glück gezwungen".
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monsta
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

naja, dass man den stoff nachholen sollte ist schon klar, aber es gibt ja durchaus auch die möglichkeit, dass der mitschüler, dessen hefteintrag man sich kopiert nicht alles aufgeschrieben hat oder ähnliches. und das kann der kranke ja nun nicht wissen.

oder man wird aus dem eintrag nicht schlau und würde gerne nochmal beim lehrer nachfragen. im gegenteil zum rest der klasse hatte der kranke schüler dazu ja schließlich nicht sofort die gelegenheit und kann dies erst in der nächsten stunde machen (in der dann die besagte ex geschrieben wird).


wenn ich mir so die bisherigen posts anschau, dann hat in so einem fall wohl der schüler eifnach pecht gehabt obwohl er nichts dafür kann, wobei mir die beiträge ehrlich gesagt eher nach extrem einseitiger darstellung der eigenen meinung aussieht als nach tatsächlichen bestimmungen... (übrigens in keinster weise böse gemeint Winken )

sowas ist doch sicherlich in irgendeiner verordnung geregelt?! gibt doch fast nichts was nicht geregelt ist.... Cool

monsta
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was hindert den Schüler daran, den Lehrer am Mittwoch im Lehrerzimmer aufzusuchen, um besagte Unklarheiten zu klären? Eigentlich gar nichts (außer die eigene Bequemlichkeit oder Krankheit des Lehrers an dem Tag).

Ich meine mich zu erinnern, daß sich die Regelung eben gerade deshalb nur auf unmittelbar aufeinanderfolgende Tage bezieht. Liegt ein Tag dazwischen, hat der Schüler leider Pech gehabt.

Bedauerlicherweise ist (zumindest bei mir in Schleswig-Holstein) die Übersicht der ganzen Verordnungen so unübersichtlich gestaltet, daß ich den bisherigen Passus nicht entdecken konnte. Aber vielleicht ist das in Bayern ja anders.
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monsta
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="CWisnewski"Bedauerlicherweise ist (zumindest bei mir in Schleswig-Holstein) die Übersicht der ganzen Verordnungen so unübersichtlich gestaltet, daß ich den bisherigen Passus nicht entdecken konnte. Aber vielleicht ist das in Bayern ja anders.[/quote]

fürchte nicht Cool


nagut, aber dann wird das wohl sein, auch wenn ich es für fragwürdig halte... aber so muss das wohl sein wenn es um schule und schulsystem geht Sehr böse


gutgut, danke für die antworten

monsta
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 16:54    Titel: Re: Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde Antworten mit Zitat

monsta hat folgendes geschrieben::
hallo,

folgender sachverhalt:
schüler A ist an einem dienstag krank und verpasst deshalb den deutschunterricht.
am mittwoch ist A wieder fit und in der schule (realschule in bayern), jedoch hat der schüler mittwochs kein deutsch.
am donnerstag hat A wieder deutschunterricht, in dem eine extemporale geschrieben wird. A muss die ex mitschreiben, da er nach aussage des lehrers am mittwoch wieder gesund war und dementsprechend sich den hefteintrag besorgen und sich den stoff aneignen hätte können.

kann ein lehrer unter den genannten voraussetzungen einen schüler so "zwingen" mitzuschreiben obwohl er in der stunde davor nicht da war?
angaben dazu wo das in der bayerischen realschulordnung (oder wo anders) steht wären super, hab leider nichts genaues gefunden....

vielen dank schon mal im voraus

monsta

Klare Antwort: Ja, er darf den Schüler "zwingen", die Stegreifaufgabe mitzuschreiben. Die Arbeit darf allerdings nicht gewertet werden, wenn der Schüler in der Vorstunde entschuldigt(!) gefehlt hat. Bei unentschuldigtem Fehlen wird die Arbeit gewertet. Fehlt der Schüler am Tag der Stegreifaufgabe unentschuldigt, wird diese mit "ungenügend" bewertet.

Begründung ist § 51 (2) der RSO:
Zitat:
(2) 1 Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. 2 Sie werden schriftlich bearbeitet und beschränken sich auf den Inhalt der vorhergegangenen Unterrichtsstunde einschließlich der Grundkenntnisse. 3 Die Bearbeitungszeit beträgt nicht mehr als 20 Minuten.

_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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monsta
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die antwort,

den § aus der rso hab ich auch schon gefunden, nur ist da für mich nur ersichtlich, dass es um den stoff der letzten stunde geht, aber nicht, dass die stegreifaufgabe auch nur gewertet werden darf, wenn der schüler in der letzten stunde anwesend war.

das ist genau der knackpunkt, zu dem ich nichts im netz finden konnte...

monsta
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Ex trotzdem gewertet wird, geht man eben zum Schulleiter und beschwert sich. Der sollte wissen, wie diese Rechtsvorschrift zu interpretieren ist. Es gibt dazu auch irgendein KMS (Kultusministerielles Schreiben) - aber das habe ich jetzt nicht parat.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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monsta
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

ok, vielen dank
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 09:33    Titel: Re: Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Die Arbeit darf allerdings nicht gewertet werden, wenn der Schüler in der Vorstunde entschuldigt(!) gefehlt hat.

Gibt's da keinen Ermessensspielraum?
Ich denke da z.B. an einen wissbegierigen Schüler (ja ja, sowas gibt's!), der den versäumten Stoff tatsächlich unverzüglich nachholt und die Ex mit Bravour meistert. Darf die dann auch nicht gewertet werden?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.12.08, 14:29    Titel: Re: Realschule Bayern: Ex trotz Krankheit in letzter Stunde Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Die Arbeit darf allerdings nicht gewertet werden, wenn der Schüler in der Vorstunde entschuldigt(!) gefehlt hat.

Gibt's da keinen Ermessensspielraum?
Ich denke da z.B. an einen wissbegierigen Schüler (ja ja, sowas gibt's!), der den versäumten Stoff tatsächlich unverzüglich nachholt und die Ex mit Bravour meistert. Darf die dann auch nicht gewertet werden?
Das darf dann nicht als "Stegreifaufgabe" gewertet werden, aber der Lehrer kann die entsprechende Note unter "sonstige kleine Leistungsnachweise" eintragen - die werden genauso gewertet, wie Stegreifaufgaben.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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