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BKA-Gesetz und Ärztenetze
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Ärztenetze sind vom BKA-Gesetz
betroffen
78%
 78%  [ 11 ]
nicht betroffen
21%
 21%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 14

Autor Nachricht
jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 12:08    Titel: BKA-Gesetz und Ärztenetze Antworten mit Zitat

Liebe Mitglieder,

auf der weltgrößten Medizinmesse MEDICA gab es wieder zahlreiche Vorträge und Podiumsdiskussionen zur Vernetzung im Gesundheitswesen und zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Weder die Ärzteschaft noch die deutsche Krankenhausgesellschaft sieht die sicher verschlüsselten Ärztenetze vom Entwurf des sog. BKA-Gesetzes betroffen. Nun ist zwar richtig, dass die Zugangsberechtigung und Kommunikation in solchen Netzen, in denen auch Patientendaten (elektronische Patientenakte) übertragen werden, einer leistungsfähigen Verschlüsselung unterworfen werden.

Aus meiner Sicht bedeuten aber die erweiterten Ermittlungsbefugnisse (Onlinedurchsuchung) und die Einschränkung des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts genau dies: Im Begehrens-/Ermittlungsfall werden sich die Behörden auf der Grundlage des neuen Gesetzes auch den Zugang zu diesen verschlüsselten Daten verschaffen können.

Man kann dies m.E. mit dem Szenario einer Hausdurchsuchung vergleichen. Der Durchsuchte wird die Inhalte eines Wandsafes vor den Behörden kaum verbergen können. Wenn auch der allgemeine Widerstand deutlich formuliert ist, so hat die Ärzteschaft das noch nicht begriffen! Wenn diese Interpretation der Rechtslage so richtig wäre, würde dies sofort zu einem heftigen Aufschrei bei der Ärzteschaft und auch bei der Industrie führen.

Denn alle Beteiligten investieren enorm in die angeblich absolut sichere Vernetzungsinfrastruktur. Allein die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist als Milliardenprojekt ein Baustein dieser Vernetzungsinfrastruktur (Telematik-/ Telemedizinplattform).

Wie sehen Sie es? Liege ich mit meinen Befürchtungen richtig?

PS: Bislang werden in der Ärztekommunikation u.a. folgende Gesetze und Richtlinien beachtet:

  • Bundes- und Landesdatenschutzgesetze
  • ggf. landesspezifisches Gesundheitsdatenschutzgesetz (GDSG),
  • § 203 Strafgesetzbuch (StGB; Verletzung von Privatgeheimnissen),
  • § 97 Strafprozessordnung (StPO; Beschlagnahmefreie Gegenstände),
  • § 53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht für bestimmte Berufsgruppen),
  • die Musterberufsordnung für Ärzte (§ 9 Schweigepflicht, § 10 Dokumentationspflicht).

_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 13:51    Titel: Re: BKA-Gesetz und Ärztenetze Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
...
Aus meiner Sicht bedeuten aber die erweiterten Ermittlungsbefugnisse (Onlinedurchsuchung) und die Einschränkung des ärztlichen Zeugnisverweigerungsrechts genau dies: Im Begehrens-/Ermittlungsfall werden sich die Behörden auf der Grundlage des neuen Gesetzes auch den Zugang zu diesen verschlüsselten Daten verschaffen können.
...

Wie sehen Sie es? Liege ich mit meinen Befürchtungen richtig?
...

Lieber Dr. Jäckel,

in der Tat sollten wir uns die Gesetzentwürfe zum BKA-Gesetz genauer anschauen (siehe: Bundestag erweitert Befugnisse des Bundeskriminalamtes (Stand: 19.11.2008)).

Der Deutsche Bundestag (Stand: 19.11.2008) hat folgendes geschrieben::
"Deutsches FBI"

Gisela Piltz von der FDP-Fraktion monierte, dass die Gefahrenabwehr auf Länderebene gut aufgehoben sei und unterstellte der Regierung, ein „deutsches FBI“ schaffen zu wollen. Sie kündigte an, dass ihre Fraktion Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen wolle.

Der Entwurf sei eine „herausforderungsgerechte Weiterentwicklung“, entgegnete Fritz Rudolf Körper (SPD). Die Abwehr von internationalem Terrorismus sei eine „gesamtstaatliche Aufgabe“. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 könne man diese Gefahr „nicht mehr wegdiskutieren“. Da die Kommunikation immer mehr im Netz stattfinde, dürften „Sicherheitsbehörden einer technischen Entwicklung nicht hinterherlaufen“.

So wie es im Augenblick aussieht, wird das BKA-Gesetz im Bundesrat wohl keine Mehrheit erhalten. Eine Verfassungsbeschwerde der FDP-Fraktion ist schon angekündigt.

Was mich etwas beunruhigt ist, daß unser Bundesinnenminister notfalls die "Spielregeln" ändern will (Siehe: Schäuble zum Streit ums BKA-Gesetz: Im Zweifel die Spielregeln ändern (Tagesschau.de - Stand: 21.11.2008 20:31 Uhr)).

Ich teile Ihre Befürchtung, daß das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten nicht mehr geschützt sein wird. Meines Erachtens sollte die berufliche Schweigepflicht nach § 203 StGB nicht angetastet werden. Die Anzeigepflicht nach § 138 StGB und § 139 StGB reichen m.E. vollkommen aus, um rechtzeitig geplante schwere Straftaten zu verfolgen.

Liebe Grüße

Klaus
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf wandte sich gegen die Änderung. "Wir dürfen das Grundgesetz nicht nach Belieben passend machen", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen.

 
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Gesetz soll ja der Datenschutzbeauftragte des BKA darueber wachen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Wer ist das denn ueberhaupt? Hat den schon mal jemand gesehen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Laut Gesetz soll ja der Datenschutzbeauftragte des BKA darueber wachen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Wer ist das denn ueberhaupt? Hat den schon mal jemand gesehen?

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist zur Zeit Peter Schaar. Zur Problematik des Datenschutzes siehe: Dr. Thilo Weichert: "Technik, Terror, Transparenz - Stimmen Orwells Visionen?" - 18.11.2004.

Vertiefend: Öffentliche Anhörung zum BKA-Gesetz
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frank Oseloff!

Zitat:
Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen.


Sehe ich auch so.
Wobei Landesregierungen in der Lage sein sollten, sich zu einem "Ja" oder ein "Nein" zu entschließen.

Ich kann mich ja auch nicht wirksam bei Bundestagswahlen der Stimme enthalten.

Freundliche Grüße
-John
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

John Robie hat folgendes geschrieben::
...
Wobei Landesregierungen in der Lage sein sollten, sich zu einem "Ja" oder ein "Nein" zu entschließen.
...

Hallo John Robie,

NRW hat eine CDU/FDP-Koalition. Wenn sich die Koalitionspartner nicht einigen können, dann enthält sich dieses Bundesland im Bundesrat. Dies hat über 50 Jahre ganz gut geklappt. Ich sehe keine Notwendigkeit das Grundgesetz deswegen zu ändern.

Wikipedia hat folgendes geschrieben::
Schwarz-Gelbe Koalitionen regieren derzeit in vier Ländern: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und seit Oktober 2008 auch in Bayern.

Liebe Grüße

Klaus
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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus!

Zitat:
NRW hat eine CDU/FDP-Koalition. Wenn sich die Koalitionspartner nicht einigen können, dann enthält sich dieses Bundesland im Bundesrat.


Fehlt nur noch der Satz, "So einfach ist das."


Zitat:
Dies hat über 50 Jahre ganz gut geklappt.


Ihr Konservativismus in allen Ehren, aber: Eine wirklich stichhaltige Begründung, warum eine Enthaltung einem "Nein" gleich kommen muss, sehe ich darin nicht.

Ein Verfassung nur zu ändern, weil es einem gerade in den tagespolitischen - und ideologischen - Kram passt, lehne ich allerdings auch ab. (Sollen allerdings schon vorgekommen sein, solche Änderungen.)

Freundliche Grüße
-John
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

John Robie hat folgendes geschrieben::
...
Ihr Konservativismus in allen Ehren, ...
...
Lachen

Hallo John Robie

na, das mit dem Konservatismus kann ich nun wirklich nicht auf mich sitzen lassen. Winken

Allerdings setze ich mich für die Rechtsstaatlichkeit ein.

Wikipedia zu Rechtsstaatlichkeit hat folgendes geschrieben::
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die öffentliche Gewalt an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden ist. Im Gegensatz zum absolutistischen Staat wird die Macht des Staates umfassend durch Gesetze determiniert, um die Bürger vor Willkür zu schützen (formeller Rechtsstaatsbegriff). Ein Rechtsstaat moderner Prägung ist darüber hinaus auf die Herstellung und Erhaltung eines materiell gerechten Zustands gerichtet (materieller Rechtsstaatsbegriff). Objektive Wertentscheidungen haben – anders als subjektive Rechte des Einzelnen – die Funktion einer Begrenzung der Gesetzgebung durch festgeschriebene Prinzipien.

Im übrigen hatte sich das Bundesverfassungsgericht schon einmal in einem Normenkontrollverfahren mit der Abstimmung im Bundesrat beschäftigt (Siehe BVerfG, 2 BvF 1/02 vom 18.12.2002).

Manchmal habe ich aber bei kontroversen Abstimmungen im Bundesrat häufig den Eindruck, daß es verschiedentlich weniger um die Länderinteressen, sondern vielmehr um die unterschiedlichen Parteiinteressen geht. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Mitglieder / Leser,

leider geht die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum BKA-Gesetz nicht speziell auf die Problematik um Ärztenetze ein. Davon ist aber jeder Bürger indirekt betroffen, da demnächst alle Krankenakten digital über Netze kommuniziert werden sollen!

Ich habe heute mal eine Anfrage an Herr Schaar gestartet:

jaeckel an Bundesbeauftragten für den Datenschutz hat folgendes geschrieben::
Wie sehen Sie unter Bezugnahme auf das geplante BKA-Gesetz und das damit eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte die Auswirkungen auf Ärztenetze (KV-Safenet, DGN ...) und die dort kommunizierten Patientenakten. Die Ärzte vertrauen der Verschlüsselung aber ist diese auf der neuen gesetzlichen Grundlage noch ein wirksamer Schutz?

_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf wandte sich gegen die Änderung. "Wir dürfen das Grundgesetz nicht nach Belieben passend machen", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen.

 


Ist das nicht dieser Ingo, dessen Online-Durchsuchungsgesetz als erstes vom BVerfG zerpflückt wurde?
Naja, ab und man muss man sich halt mit dem Wind drehen, die FDP hat das ja lange geübt...
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

jäckel hat folgendes geschrieben::
Die Ärzte vertrauen der Verschlüsselung aber ist diese auf der neuen gesetzlichen Grundlage noch ein wirksamer Schutz?


Insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass unsere Geheimdienste kaum wirksam kontrolliert werden und diese sich ohnehin auch inoffiziell "Zugang" verschaffen können.

Und Ermitllungsbehörden könnten dies sicherlich auch, wenn sich die dortigen Entscheidungsträger mit dem selben Tempo von unserer Verfassung und unseren Grundwerten weg bewegen, wie sich das in der Vergangenheit gezeigt hat.
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
...dass unsere Geheimdienste ...sich ohnehin auch inoffiziell "Zugang" verschaffen können.


Das könnte man ja nach heutigem technischen Stand noch durch hohe Verschlüsselung verhindern. Unbefugt und inoffiziell ginge da in bestimmten Netzen nichts (weswegen bestimmte Verschlüsselungsmethoden u. Firewalls auch in den USA verboten sind). Aber im Ermittlungsfall hielte ich (im Gegensatz zu technisch u. juristisch nicht automatisch versierten Ärzte-Funktionären) das für gesetzeswidrige Behinderung von Ermittlungen. Genau darum geht es.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Aus einer aktuellen Pressemeldung:
Zitat:
Die Vertraulichkeit und Sicherheit von medizinischen Patientendaten muss vor allem in Zeiten des umfassenden Datenaustausches immer im Vordergrund stehen.
Aus diesem Grund freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass die [...] eHealth-Plattform[...] erneut mit dem Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein(ULD) ausgezeichnet wurde.

Mehr dazu...
Würde das durch das BKA-Gesetz zur Makulatur?
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
...
Würde das durch das BKA-Gesetz zur Makulatur?

Hallo Dr. Jäckel,

nach der BT-Drs. 16/10822 - Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses [PDF] soll der § 53 StPO unangetastet bleiben.

Ist aber auf dem PC des Arztes ein Bundestrojaner (heimliche Onlindurchsuchung) gepflanzt, dann besteht sicherlich ein Zugang zum Intranet der Ärzte. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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