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Michael Cutter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müssten Sie aber einen Schaden nachweisen können. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nur ich wüssten auf Anhieb keinen Schaden der hier nach der Sachverhaltsdarstellung.

Das Problem ist Sie müssten nachweisen können, dass Sie einen Schaden erlitten haben. Der Sachverhalt gibt aber keinen Anhaltspunkt dafür.

MfG
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