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Auto meiner Mutter in Zahlung geben?

 
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 10:54    Titel: Auto meiner Mutter in Zahlung geben? Antworten mit Zitat

Hallo Experten,

nach dem Tod meines Vaters wurde dessen Auto auf meine Mutter umgeschrieben. Da sie selbst nicht fährt, fahre ich das Auto seit nunmehr fast 10 Jahren. Nächstes Jahr will ich mir ein neues Auto kaufen und dabei das alte in Zahlung geben.
Einziges Problem: Das Auto gehört nicht mir.

Ich möchte vermeiden, das Auto noch auf meinen Namen umschreiben zu lassen, da das Aufwand sowohl bei der Zulassungsstelle als auch bei der Versicherung bedeutet.

Was kann ich tun?

Meine Mutter beim Kauf mitnehmen, damit sie das Auto an das Autohaus verkaufen kann?
Eine Vollmacht meiner Mutter mitnehmen?

Es geht nicht darum, noch Geld an dem alten Auto zu verdienen (ist noch max. 200 € wert), sondern es los zu werden. Meine Mutter ist schon fast 80 und damit so alt, dass sie völlig überfordert wäre, das Auto selbst zu verkaufen.

Danke,
Christine
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christine,

Deine Mutter könnte das Auto per schriftlichen Kaufvertrag an Dich verkaufen.

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

Zitat:
Deine Mutter könnte das Auto per schriftlichen Kaufvertrag an Dich verkaufen.

Das ist schon richtig. Dann müßte ich es aber noch auch mich umschreiben lassen (KFZ Brief, KFZ Schein, Versicherung, ...).
Genau das wollte ich aber vermeiden.

Zitat:
Mit ner Vollmacht dürfte es aber auch keine Probleme geben.

Diese Option wäre mir die liebste. Ich werde am besten mal in meinem Autohaus nachfragen.

Viele Grüße,
Christine
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann müßte ich es aber noch auch mich umschreiben lassen (KFZ Brief, KFZ Schein, Versicherung, ...).
Nein, das musst Du nicht. Der Kaufvertrag genügt als Nachweis, dass Du Eigentümer des Fahrzeugs geworden bist. Für den im Kfz-Brief eingetragenen Halter gilt nur die Eigentumsvermutung, die aber über den Kaufvertrag widerlegt wäre.

Zitat:
Diese Option wäre mir die liebste. Ich werde am besten mal in meinem Autohaus nachfragen.
Freilich wäre ein Verkauf des Autos über Vollmacht möglich. Etwas kompliziert wird es nur dann, wenn das zu verkaufenende Auto als Inzahlungnahme gilt. Bei der Inzahlungnahme findet eine Art Aufrechnung statt. Da aber der erzielte Kaufpreis für das Auto Deiner Mutter auch Ihr zusteht, kann dieser Betrag nicht gegen den Kaufpreis (Kaufvetrag zwischen Dir und dem Autohaus) aufgerechnet werden.

Grüße
KurzDa
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ChristelVomAcker
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 99

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat:
Dann müßte ich es aber noch auch mich umschreiben lassen (KFZ Brief, KFZ Schein, Versicherung, ...).

Nein, das musst Du nicht. Der Kaufvertrag genügt als Nachweis, dass Du Eigentümer des Fahrzeugs geworden bist. Für den im Kfz-Brief eingetragenen Halter gilt nur die Eigentumsvermutung, die aber über den Kaufvertrag widerlegt wäre.


OK, also Kaufvertrag schreiben und auf kurz vor der Inzahlungnahme datieren?
Danke, ich werde trotzdem nochmal mit dem Autohaus sprechen. Bin übermorgen sowieso dort.

Danke,
Christine
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da aber der erzielte Kaufpreis für das Auto Deiner Mutter auch Ihr zusteht, kann dieser Betrag nicht gegen den Kaufpreis (Kaufvetrag zwischen Dir und dem Autohaus) aufgerechnet werden.


Wo kein Kläger...
(I.Ü. kann man sich ja das Geld für Mutti dann bar aushändigen lassen und damit den Neuen bezahlen Winken )
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
I.Ü. kann man sich ja das Geld für Mutti dann bar aushändigen lassen und damit den Neuen bezahlen )
Was aber keine Inzahlungnahme mehr wäre Winken , sondern ein Ankauf mit anschließendem Verkauf...
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Juristisch natürlich einwandfrei Lachen
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