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Wir haben ein Haus mit einem dazugehörigen Privatweg erworben.
Dieser Weg wird als Abkürzung genutzt von den Anwohnern um schneller zu bestimmten Zielen zu kommen. Die Vorbesitzer haben dies geduldet.
Rechtlich gesehen, könnten wir den Weg einzäunen, da er zu unserem Grundstück gehört und keinerlei Feststellungen über eine dingliche Sicherung getroffen werden konnten und keine Rechte Dritter der Stadt bekannt sind.
Da dies ein recht grosser finanzieller Betrag wäre, den Weg einzuzäunen, lassen wir das erst einmal.
Wie ist die Rechtslage, wenn irgend ein "Durchgehender" bei z. B. Winterwetter (Schnee+Glatteis) stürzt ? Müssen wir evtl. Schilder am Anfang/Ende aufstellen und auf den Privatweg hinweisen?
die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Personen vor den Gefahren geschützt werden müssen, die nicht erkennbar sind. Falls also der Weg regelmäßig genutzt wird und früher häufig gestreut wurde, ist es wohl angebracht, in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass keine Beräumung stattfindet, nicht gestreut ist und das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt.
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