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Verfasst am: 24.11.08, 17:50 Titel: PTBS nach Angriff = Qualifizierter DU nach §37BeaVersG?
Sachverhalt:
Ein PVB wird bei einer Festnahme vom Täter massiv angegriffen und mit einer Waffe bedroht.
Der Beamte wird hierbei körperlich leicht verletzt und für eine Woche krank geschrieben.
Die Verletzungen werden vom Dienstherren als Dienstunfall anerkannt.
Nachdem die Verletzungen verheilt sind, beginnt der PVB wieder seinen Dienst, merkt jedoch schon bei den ersten Kontrolle, dass er unter starken Angstzuständen leidet und wie gelähmt ist.
Der Beamte geht daraufhin in psychologische Behandlung, hier wird ihm eine Posttraumatische Belastungsstörung attestiert.
Fragen:
1.Angenommen der PVB erholt sich in nächster Zeit nicht von den Folgen des Angriffes, kann er dann gegen seinen Willen in den Vorruhestand geschickt werden?
2.Handelt es sich bei der PTBS um einen qualifizierten Dienstunfall nach §37(2) Nr.1 Beamtenversorgungsgesetz oder fallen hierunter nur direkt aus der Auseinandersetzung entstandene körperliche Schäden (z.b. Blindheit nach Stich in die Augen) ?
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