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Verbraucher A hat bei Verlag B eine Tageszeitung abonniert. Eine Weile gefällt ihm diese ganz gut, da sich sein Tagesablauf nach einiger Zeit allerdings ändert kann er die Zeitung morgens nicht mehr lesen, da er vor Erhalt dieser aus dem Haus geht. Während des Tages informiert er sich über das Geschehen, so daß die Zeitung keinen Wert mehr für ihn hat.
Mittlerweile zieht A um. Da es zwischendurch Lieferschwierigkeiten seitens des Verlages gab, dachte A im Umzugsstreß nicht daran, seine Adresse dem neuen Verlag mitzuteilen.
Nach mittlerweile vier Monaten kommt (per Nachsendeauftrag) eine Mahnung des B über einen mittleren Betrag für eine Zeitung, die A seit vier Monaten nicht mehr erhält.
Meine Frage:
Kann sich A darauf berufen, daß B (bzw. dessen Zusteller) hätte auffallen müssen, daß er unter der alten Adresse nicht mehr zu erreichen ist und daher früher den Versuch einer Kontaktaufnahme hätte unternehmen müssen? Oder kann A nichts machen und muß einfach zahlen?
Verbraucher A hat bei Verlag B eine Tageszeitung abonniert. Eine Weile gefällt ihm diese ganz gut, da sich sein Tagesablauf nach einiger Zeit allerdings ändert kann er die Zeitung morgens nicht mehr lesen, da er vor Erhalt dieser aus dem Haus geht. Während des Tages informiert er sich über das Geschehen, so daß die Zeitung keinen Wert mehr für ihn hat.
Das ist doch völlig unerheblich. Normalerweise kündigt man sein Abo fristgerecht und gut ist es.
CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Mittlerweile zieht A um.
Soetwas ist üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt
CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Da es zwischendurch Lieferschwierigkeiten seitens des Verlages gab, dachte A im Umzugsstreß nicht daran, seine Adresse dem neuen Verlag mitzuteilen.
Ist doch nicht schlimm. Man muß halt nur das Abo weiterzahlen und hat eigentlich selbstverschuldet keinen Nutzen.
CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Nach mittlerweile vier Monaten kommt (per Nachsendeauftrag) eine Mahnung des B über einen mittleren Betrag für eine Zeitung
Überrascht Sie das?
CWisnewski hat folgendes geschrieben::
..., die A seit vier Monaten nicht mehr erhält.
Das ist doch so nicht richtig. Sie erhalten die Zeitung, nur an ihrer alten Anschrift!
CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Meine Frage:
Kann sich A darauf berufen, daß B (bzw. dessen Zusteller) hätte auffallen müssen, daß er unter der alten Adresse nicht mehr zu erreichen ist und daher früher den Versuch einer Kontaktaufnahme hätte unternehmen müssen? Oder kann A nichts machen und muß einfach zahlen?
Ich glaube mit den von mir gemachten Kommentaren, dürften die Schlußfolgerungen nicht unmöglich sein.
Zuletzt bearbeitet von Zafilutsche am 25.11.08, 13:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 25.11.08, 09:14 Titel:
Daß A letztlich zu zahlen hat ist wohl unstrittig.
Meine Frage zielte letztlich darauf ab, ob Verlag B etwas hätte tun können/sollen, um den Verbraucher A von dieser Tatsache zu unterrichten.
Immerhin war A unter der alten Anschrift nicht mehr erreichbar (kein Wohnsitz, deswegen auch kein Briefkasten!), die Zeitung hatte also "keine Chance" in den Machtbereich des A zu gelangen. Also hätte die Zeitung im Prinzip gar nicht ausgeliefert werden dürfen, oder?
...die Zeitung hatte also "keine Chance" in den Machtbereich des A zu gelangen.
Das sehe ich etwas anders. Meiner Meinung nach bestehen durchaus "Chancen" an die Zeitung zu kommen. Es wäre sogar möglich gewesen, dass Sie die Zeitung ihrem ex-Nachbarn/ dem Nachmieter oder sonstwem zur Verfügung gestellt haben.
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 25.11.08, 11:31 Titel:
Theoretisch wäre es wohl möglich, daß A seinem Nachmieter C die Zeitung zur Verfügung gestellt hat. Dazu müßte die Zeitung allerdings erstmal über ihn ausgeliefert werden, oder es müßte ja wohl eine entsprechende Vollmacht vorliegen. Wenn die Post ein Paket bei meinem Nachbarn abgibt, nur weil ich nicht da bin, heißt daß nicht auch automatisch, daß mein Nachbar deshalb frei über den Inhalt verfügen kann.
Andere Frage:
Nehmen wir an, der Nachmieter C hat die Zeitung stets angenommen, obwohl für ihn klar gewesen sein mußte, daß diese nicht für Ihn bestimmt war. Kann A dann von C Kostenerstattung verlangen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.11.08, 11:38 Titel:
CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Immerhin war A unter der alten Anschrift nicht mehr erreichbar (kein Wohnsitz, deswegen auch kein Briefkasten!), die Zeitung hatte also "keine Chance" in den Machtbereich des A zu gelangen. Also hätte die Zeitung im Prinzip gar nicht ausgeliefert werden dürfen, oder?
Irrelevant. Die Leistung wurde offenbar am Leistungsort angeboten. Wenn der Empfänger sie nicht annimmt (weil er meinte, er müßte einen Umzug nicht mitteilen), ist er in Annahmeverzug, was ihn gerade nicht von der Zahlungspflicht befreit (sondern im Gegenteil sogar eine Zahlungspflicht begründet, ohne daß er vorab die Leistung erhalten haben muß). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.11.08, 16:31 Titel:
Worin läge die denn? Nicht mehr ausliefern mindert den Schaden nicht (weil man ja ohne Abonnent auf der Zeitung sitzenbleibt). Dem Empfänger hinterhersuchen erhöht den Schaden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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