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Verfasst am: 25.11.08, 09:05 Titel: Stalking und trotzdem kein Kontaktverbot?!
Hallo!
Überall hört man, dass es neue Gesetzte gibt, die einen vor Stalkern schützen sollen. Aber warum werden sie nicht angewendet?
-Auflauern nach der Arbeit und vor der Haustüre
-Telefonterror tags und nachts
-mehrfaches zerkratzen und demolieren von Autos der Familie
-Drohanrufe
-verteilen von Flugblättern die aufhetzten sollen
-Rufschädigung
-Beleidigung in der Öffentlichkeit (Stinkefinger in den Mund stecken usw.)
Aber das Gericht meint, dass ein Kontaktverbot nicht nötig sei, da der Frau ja Körperlich nichts angetan wurde. Aber die neuen Gesetzten sollen doch gerade dies verhindern, oder?!
Selbst die Frauenbeauftragte sieht das so, nur der Richter nicht!
Was kann man tun?
Kann man ein Kontaktverbot trotzdem durchsetzten???
Was kann man sonst noch tun?
Danke für eure Tipps und Antworten! _________________ Liebe Grüße
Tanja
Es geht um eine einstweilige Verfügung/einstweilige Anordnung, daher Zivilrecht (einstw. Verfügung); Familienrecht (einstw. Anordnung), nicht Strafrecht.
Es geht um eine einstweilige Verfügung/einstweilige Anordnung, daher Zivilrecht (einstw. Verfügung); Familienrecht (einstw. Anordnung), nicht Strafrecht.
Danke für den Hinweis!
Es ist einfach schwer, da noch durchzublicken!!! _________________ Liebe Grüße
Tanja
Ggf. könnte man auch gegen die Beleidigungen und/oder Verläumdungen/Übler Nachreden eine Unterlassungsklage einreichen.
Zitat:
Selbst die Frauenbeauftragte sieht das so, nur der Richter nicht!
In Deutschland gilt:
§1 Der Richter hat immer Recht.
§2 Sollte ein Richter einmal nicht Recht haben, kommt §1 zum tragen.
§3 Ein Richter eines höhren Gerichtes hat mehr Recht.
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