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wie Naiv können Richter sein?
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:53    Titel: wie Naiv können Richter sein? Antworten mit Zitat

Zitat:
Braunschweig (AP) Auch Inhaber eines Waffenscheins dürfen keinen Revolver mit ins Bett nehmen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem 56-Jährigen aus dem Harz den Waffenschein entzogen, weil er aus Angst vor Einbrechern mit geladenem Revolver unter dem Kopfkissen zu schlafen pflegte. Der 56-Jährige sei mit der Waffe nicht sachgerecht umgegangen und habe sie nicht sorgfältig verwahrt, urteilten die Verwaltungsrichter in einer Montag in Braunschweig veröffentlichten Entscheidung..........

Demnach hätte sich der Waffenbesitzer zunächst an die Polizei wenden und um verstärkte Kontrollen seines Grundstücks bitten müssen.

(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Braunschweig 5 A 46/08

© 2008 The Associated Press. Alle Rechte Vorbehalten - All Rights Reserved



wovon träumen die Richter eigentlich nachts?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist das Problem?
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin jetzt auch etwas überfragt.......

Offensichtlich bin ich auch unglaublich naiv, dass ich der Ansicht bin, dass Deutsche Waffenrecht erlaubt es nicht, scharfe Revolver mit ins Bett zu nehmen Geschockt
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest nicht, wenn man schläft...
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der 56-Jährige sei mit der Waffe nicht sachgerecht umgegangen und habe sie nicht sorgfältig verwahrt, ....


würde ich ebenfalls feststellen wollen, auch wenn ich nur naiver (aber im Waffenrecht nicht unbeleckter) Verwaltungsmensch bin.

Das sind gerade die Situationen in denen Waffen leicht losgehen oder in die Gewalt von Unbefugten gelangen können.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Demnach hätte sich der Waffenbesitzer zunächst an die Polizei wenden und um verstärkte Kontrollen seines Grundstücks bitten müssen.


bitten kann man um viel. Die Polizei fährt dann mit Sicherheit auch verstärkt streife, wenn ein Waffenbesitzer sie drum bittet. Geschockt

Das Urteil finde ich völlig ok, nur die zitierte Bergründung ist realitätsfremd.
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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 25.11.08, 13:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, das bezieht sich wohl eher auf die richterliche Anmerkung, die Polizei könne doch um verstärkten Schutz gebeten werden. Das ist nun wirklich etwas realitätsfremd.

Das ändert natürlich nichts am Verstoß gegen das Waffengesetz. Wenn man schon was Scharfes mit ins Bett nehmen will, muss es ja nicht unbedingt eine Knarre sein...
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MfG
Old Piper
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::

Das ändert natürlich nichts am Verstoß gegen das Waffengesetz. Wenn man schon was Scharfes mit ins Bett nehmen will, muss es ja nicht unbedingt eine Knarre sein...


Mal ganz abgesehen von den häßlichen Ölflecken, die ein gut gepflegter Revolver nahezu zwangsweise an der Bettwäsche hinterlässt... Lachen
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Hafish
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann wohl in jedem Urteil einen Satz finden der nicht 100% perfekt ist.

Mein Gott, am Ende sind Richter auch nur Menschen, selbst wenn der Satz jetzt mal halbwegs sinnfrei wäre - was ich nicht mal unterstellen will, weil ich die Begründung des Waffenliebhabers Winken hier nicht kenne (vielleicht hat der ja gesagt "ich hab noch nie einen Polizisten in meinem Viertel gesehen") - was macht das schon? Na und? Das Urteil ist völlig richtig.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich denke mal Ronny 1958 denkt an Vorfälle wie:

- Der schlafende Waffenliebhaber hat einen bösen Alptraum, erschreckt sich im Schlaf und feuert versehentlich seinen Revolver ab.

- Ein Einbrecher "findet" die Waffe neben dem schlafenden Eigentümer und schon ist sie weg...

Grüße,

Doc Schnaggls Winken
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Das sind gerade die Situationen in denen Waffen leicht losgehen oder in die Gewalt von Unbefugten gelangen können.


Das musst Du mir mal näher erläutern.....


Ich für mein Teil schlafe so fest, dass Du mir alles unter dem Kopfkissen wegziehen könntest,...

... die allermeisten Vorfälle mit legal besessenen Waffen in Deutschland geschehen, weil ein Unbefugter (hier in dem Falle wäre sogar die Ehefrau nicht per se befugt) in den Besitz einer geladenen Waffe gelangt.

@ Doc Schnaggls:
Ich sehe wir verstehen uns Winken

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Als ich den Thread-Titel las, da dachte ich schon, dies wäre jetzt der zu erwartende Christian-Klar-Thread. Und dabei geht es nur um die Frage, wo man am Besten seine Schusswaffen aufbewahrt. Schade eigentlich....
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Als ich den Thread-Titel las, da dachte ich schon, dies wäre jetzt der zu erwartende Christian-Klar-Thread. Und dabei geht es nur um die Frage, wo man am Besten seine Schusswaffen aufbewahrt. Schade eigentlich....

Geschockt Den gibts doch schon...
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Offensichtlich bin ich auch unglaublich naiv, dass ich der Ansicht bin, dass Deutsche Waffenrecht erlaubt es nicht, scharfe Revolver mit ins Bett zu nehmen Geschockt


Hut, Revolver und Stiefel.

Also nix für Teletubbie-Zurückwinker. Cool
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

@gotto,

ah, hab ihn gefunden.
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