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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 25.11.08, 10:53 Titel: wie Naiv können Richter sein? |
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Zitat: | Braunschweig (AP) Auch Inhaber eines Waffenscheins dürfen keinen Revolver mit ins Bett nehmen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem 56-Jährigen aus dem Harz den Waffenschein entzogen, weil er aus Angst vor Einbrechern mit geladenem Revolver unter dem Kopfkissen zu schlafen pflegte. Der 56-Jährige sei mit der Waffe nicht sachgerecht umgegangen und habe sie nicht sorgfältig verwahrt, urteilten die Verwaltungsrichter in einer Montag in Braunschweig veröffentlichten Entscheidung..........
Demnach hätte sich der Waffenbesitzer zunächst an die Polizei wenden und um verstärkte Kontrollen seines Grundstücks bitten müssen.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Braunschweig 5 A 46/08
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wovon träumen die Richter eigentlich nachts? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 25.11.08, 11:01 Titel: |
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Wo ist das Problem? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.11.08, 12:44 Titel: |
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Ich bin jetzt auch etwas überfragt.......
Offensichtlich bin ich auch unglaublich naiv, dass ich der Ansicht bin, dass Deutsche Waffenrecht erlaubt es nicht, scharfe Revolver mit ins Bett zu nehmen |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 25.11.08, 12:56 Titel: |
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Zumindest nicht, wenn man schläft... _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 25.11.08, 12:58 Titel: |
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Zitat: | Der 56-Jährige sei mit der Waffe nicht sachgerecht umgegangen und habe sie nicht sorgfältig verwahrt, .... |
würde ich ebenfalls feststellen wollen, auch wenn ich nur naiver (aber im Waffenrecht nicht unbeleckter) Verwaltungsmensch bin.
Das sind gerade die Situationen in denen Waffen leicht losgehen oder in die Gewalt von Unbefugten gelangen können.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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J_Denver FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 25.11.08, 12:59 Titel: |
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Zitat: | Demnach hätte sich der Waffenbesitzer zunächst an die Polizei wenden und um verstärkte Kontrollen seines Grundstücks bitten müssen.
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bitten kann man um viel. Die Polizei fährt dann mit Sicherheit auch verstärkt streife, wenn ein Waffenbesitzer sie drum bittet.
Das Urteil finde ich völlig ok, nur die zitierte Bergründung ist realitätsfremd. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 25.11.08, 13:02, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Old Piper FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2538
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Verfasst am: 25.11.08, 13:00 Titel: |
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Nun ja, das bezieht sich wohl eher auf die richterliche Anmerkung, die Polizei könne doch um verstärkten Schutz gebeten werden. Das ist nun wirklich etwas realitätsfremd.
Das ändert natürlich nichts am Verstoß gegen das Waffengesetz. Wenn man schon was Scharfes mit ins Bett nehmen will, muss es ja nicht unbedingt eine Knarre sein... _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig. |
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Doc_Schnaggls FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 475 Wohnort: Großraum Stuttgart
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Verfasst am: 25.11.08, 13:07 Titel: |
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Old Piper hat folgendes geschrieben:: |
Das ändert natürlich nichts am Verstoß gegen das Waffengesetz. Wenn man schon was Scharfes mit ins Bett nehmen will, muss es ja nicht unbedingt eine Knarre sein... |
Mal ganz abgesehen von den häßlichen Ölflecken, die ein gut gepflegter Revolver nahezu zwangsweise an der Bettwäsche hinterlässt... _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic. |
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Hafish FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 25.11.08, 13:08 Titel: |
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Man kann wohl in jedem Urteil einen Satz finden der nicht 100% perfekt ist.
Mein Gott, am Ende sind Richter auch nur Menschen, selbst wenn der Satz jetzt mal halbwegs sinnfrei wäre - was ich nicht mal unterstellen will, weil ich die Begründung des Waffenliebhabers hier nicht kenne (vielleicht hat der ja gesagt "ich hab noch nie einen Polizisten in meinem Viertel gesehen") - was macht das schon? Na und? Das Urteil ist völlig richtig. |
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Doc_Schnaggls FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 475 Wohnort: Großraum Stuttgart
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Verfasst am: 25.11.08, 13:14 Titel: |
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Naja, ich denke mal Ronny 1958 denkt an Vorfälle wie:
- Der schlafende Waffenliebhaber hat einen bösen Alptraum, erschreckt sich im Schlaf und feuert versehentlich seinen Revolver ab.
- Ein Einbrecher "findet" die Waffe neben dem schlafenden Eigentümer und schon ist sie weg...
Grüße,
Doc Schnaggls _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 25.11.08, 13:15 Titel: |
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Ivanhoe hat folgendes geschrieben:: | Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: |
Das sind gerade die Situationen in denen Waffen leicht losgehen oder in die Gewalt von Unbefugten gelangen können. |
Das musst Du mir mal näher erläutern..... |
Ich für mein Teil schlafe so fest, dass Du mir alles unter dem Kopfkissen wegziehen könntest,...
... die allermeisten Vorfälle mit legal besessenen Waffen in Deutschland geschehen, weil ein Unbefugter (hier in dem Falle wäre sogar die Ehefrau nicht per se befugt) in den Besitz einer geladenen Waffe gelangt.
@ Doc Schnaggls:
Ich sehe wir verstehen uns
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 25.11.08, 13:27 Titel: |
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Als ich den Thread-Titel las, da dachte ich schon, dies wäre jetzt der zu erwartende Christian-Klar-Thread. Und dabei geht es nur um die Frage, wo man am Besten seine Schusswaffen aufbewahrt. Schade eigentlich.... |
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gotto FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.11.08, 13:32 Titel: |
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Cicero hat folgendes geschrieben:: | Als ich den Thread-Titel las, da dachte ich schon, dies wäre jetzt der zu erwartende Christian-Klar-Thread. Und dabei geht es nur um die Frage, wo man am Besten seine Schusswaffen aufbewahrt. Schade eigentlich.... |
Den gibts doch schon... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 25.11.08, 13:36 Titel: |
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cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Offensichtlich bin ich auch unglaublich naiv, dass ich der Ansicht bin, dass Deutsche Waffenrecht erlaubt es nicht, scharfe Revolver mit ins Bett zu nehmen |
Hut, Revolver und Stiefel.
Also nix für Teletubbie-Zurückwinker. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Cicero FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 25.11.08, 13:44 Titel: |
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@gotto,
ah, hab ihn gefunden. |
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