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Zwei Jugendliche streiten sich in der Schule, es kommt zu Handgreiflichkeiten beiderseits.
Infolgedessen bricht sich einer der Jugendlichen den kleinen Finger. Das, obwohl Jugendl.A nicht mit dessen Hand in Berührung kam, der Jugendl.B sich anscheinend nur selbst vergriffen hat.
Trotzdem Körperverletzung, o.k., aber inwieweit trifft hier eine Selbstverschuldung zu?
Hat Jugendl.A mit einer Strafe zu rechnen?
Sagen wir mal zwischen 14 und 15 Jahren.
1. Fall: der verletzte Jugendl. hat den Streit begonnen
2.Fall: beide haben sich im Einverständnis aus Spaß gerangelt.
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