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Wahlrecht für Kinder?!
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Sorry, ich versteh nur Zugabfahrtsgebäude.

Grüße vom DI4K.
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...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Und ich finde, nur Steuerzahler sollten wählen dürfen......Also nur die, die in Deutschland Steuern zahlen Sehr böse


Genau! Und die mit Kindern erhalten eben mehr Stimmen! Auf den Arm nehmen
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfte man die Stimmen der Kinder dann (um das Kindergeld aufzubessern) in einem Online-Auktionshaus anbieten?
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Dürfte man die Stimmen der Kinder dann (um das Kindergeld aufzubessern) in einem Online-Auktionshaus anbieten?

Anbieten sicherlich. Nur kaufen nicht Winken
_________________
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Dürfte man die Stimmen der Kinder dann (um das Kindergeld aufzubessern) in einem Online-Auktionshaus anbieten?


Geschockt Natürlich nicht! Die Stimmen stehen nur den Erziehungsberechtigten zu!
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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Dr. Jäckel!

Zitat:
Dürfte man die Stimmen der Kinder dann (um das Kindergeld aufzubessern) in einem Online-Auktionshaus anbieten?


Sie Pitt-Jolieesk-erlebend zu dürfen ist erscheck ... äh .. erfrischend. Winken

Bye
-John
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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ivanhoe!

Zitat:
Die Stimmen stehen nur den Erziehungsberechtigten zu!


Nicht DEM Erziehungsberechtigten? Liest man halt oft, z. B. im BGB.

Freundliche Grüße
-John
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, BEIDEN! Auf den Arm nehmen
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John Robie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ivanhoe!

Zitat:
Nein, BEIDEN!


Was wurde eigentlich aus der Trulla, die vom BGH (?) "Elter" genannt werden wollte?

Bye
-John
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koco
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Geschockt Natürlich nicht! Die Stimmen stehen nur den Erziehungsberechtigten zu!


und wie würde das dann aussehen, wenn die Eltern geschieden sind, aber gemeinsames Sorgerecht haben? (Bei einer ungeraden Anzahl von Kindern?)
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die sitzt in Klingenmünster! Mit den Augen rollen
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 25.11.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

koco hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Geschockt Natürlich nicht! Die Stimmen stehen nur den Erziehungsberechtigten zu!


und wie würde das dann aussehen, wenn die Eltern geschieden sind, aber gemeinsames Sorgerecht haben? (Bei einer ungeraden Anzahl von Kindern?)


1,5 Stimmen zum Beispiel? Ist doch nicht schwer?
Bei der Steuer gehts ja auch! Auf den Arm nehmen
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0Klaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht der politischen Mitgestaltung. Jeder muss seine eigene politische Meinung verwirklichen können. Die Eltern stimmen nicht zwangsläufig mit der Meinung ihrer Kinder überein. Das bedeutet, entweder Kinder können ab dem Alter wählen, ab dem sie die notwendige Einsicht haben oder gar nicht.

Dass das Abstimmungsverhalten unterschiedlich sind, zeigen zB simulierte Wahlen an Schulen.

http://www.bnv-bamberg.de/home/ba1804/gesellwi/Landtagswahl_am_ETA/Wahl2008.html

Im Ergebnis würde man damit dem Demokratieprinzip genau entgegenlaufen.
_________________
mfg
Klaus
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Hafish
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder so ein sinnloser Schwachsinn.

Mal abgesehen davon, dass die Eltern ihre eigene politisch Meinung wählen würden und nicht die der Kinder ist dieser Vorschlag dumm: Angenommen, die Kinder müssten selbst zur Urne gehen, würden sie doch trotzdem nicht Ihre eigene Meinung vertreten. Entweder werden sie von den Eltern (unbewusst) beieinflusst, oder -was noch schlimmer wäre- von den aufstrebenden Rattenfänger-Parteien. Kinder bilden sihc keine Meinung über Politik, nicht mit 2 Jahren, nicht mit 8 Jahren und auch nicht mit 14 Jahren. Und das ist auch gut so. Kinder sollten sich nicht mit den Problemen der Erwachsenenwelt belasten müssen.

Aber um ehrlich zu sein bezweifle ich sogar, dass der Durchschnitts-18-Jährige wählen "kann" (problematische Wortwahl, ich weiß). Der jedoch nicht aus geistigen Gründen wie ein Kind, sondern weil es die Jugendlichen bzw Halbstarken heute einfach nicht mehr interessiert. Das Interesse kommt später. Wenn überhaupt. Wahlrecht imt 21 wäre imho sehr viel sinnvoller, aber gut, das steht nicht zur Debatte. Aber Wahlrecht von Geburt an? tsts

Zitat:
entweder Kinder können ab dem Alter wählen, ab dem sie die notwendige Einsicht haben oder gar nicht.

Nein, auf keinen Fall. Entweder macht man ein festes Alter aus, z.B. 18 Jahre, oder wir kommen in Teufels Küche: Wenn wir jemandem das Wahlrecht dann zusprechen, wenn er die "nötige Einsicht" hat, dann muss es konsequenterweise auch Leuten abgesprochen werden, die nicht diese Einsicht besitzen. Und wer soll das dann entscheiden?! Im Hinblick auf den braunen Dreck vielleicht eine gute Idee, aber allgemein führt sie geradewegs von der Demokratie weg.

Wo wir gerade dabei sind:
[x] Führerschein ab Geburt, die Eltern müssen den nur aushändigen, wenn das Kind reif genug ist.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wo wir gerade wieder an der Verfassung schrauben:
Ich bin für ein Demonstrationsverbot für Kinder unter 16 Jahren.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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