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Problem mit Onlineversandhändler und Logistiker

 
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Flori77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:28    Titel: Problem mit Onlineversandhändler und Logistiker Antworten mit Zitat

Hi, folgende Geschichte:
Am 27.08.08 wird ein Notebook von einem Onlineversandhändler geliefert. Eine Woche später macht man von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch und schickt es am 03.09.08 zurück. Per Tracking Nummer konnte manfeststellen, dass das Paket 2 Tage später bei der Empfängeradresse eingetroffen ist. Gleichzeitig meldet man auch trustedshops, dass man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.

Am Donnerstag, den 11.09, bekommt man nun vom Shop die Meldung, dass sie kein Paket erhalten hätten. Vom Widerruf wusste der Shop, da trustedshops auch automatisch denen eine Mail zuschickt.
Daraufhin werden dem Shop die Trackingdaten durchgegeben um dies selbst zu überprüfen. Einen Tag später ruft dieser noch an und versichert, dass das Paket niemals angekommen sei. Die Firmenadresse läge in einem Gewerbegebiet, und unter dieser Hausnummer wären mehrere Firmen ansässig. Die Logistikfirma muss also demnach das Paket bei einer anderen Unternehmen im Haus abgegeben haben, wenn man den Worten des Geschäftsführers traut.
Es wird natürlich noch eine Nachverfolgung des Pakets bei dem Logistiker angeordnet.

Was kann man jetzt tun wenn bei der Nachverfolgung auch nur rauskommt dass das Paket an besagter Adresse abgegeben worden ist? Der Geschäftsführer besteht darauf, dass das Paket schlicht und ergreifend nicht angekommen sei. Er hat auch schon mit den Nachbarunternehmen Kontakt aufgenommen, doch das Paket will keiner bekommen haben. Und den Logistiker kann man auch nicht belangen, da das Paket ja auch nicht verloren gegangen ist, das heißt von der Transportversicherung kann man doch auch nicht wirklich Gebrauch machen oder? Was kann man in so einem Fall tun?
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was kann man jetzt tun wenn bei der Nachverfolgung auch nur rauskommt dass das Paket an besagter Adresse abgegeben worden ist?


Mehr als nachweisbar die Ware and die richtige Anschrift zurücksenden können sie nicht. Wenn der Zusteller die Ware an die falsche Firma geliefert hat, ists sein Problem, denn die vielen Firmen im selben Haus, sollten doch unterschiedliche Namen haben. Heben sie den Paketschein gut auf und drucken sie das Sendeprotokoll aus! Wer das Paket erhalten (zurückgehalten?) hat, muß nötigenfalls die Polizei herausfinden.
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Was kann man jetzt tun wenn bei der Nachverfolgung auch nur rauskommt dass das Paket an besagter Adresse abgegeben worden ist?


Mehr als nachweisbar die Ware and die richtige Anschrift zurücksenden können sie nicht. Wenn der Zusteller die Ware an die falsche Firma geliefert hat, ists sein Problem, denn die vielen Firmen im selben Haus, sollten doch unterschiedliche Namen haben. Heben sie den Paketschein gut auf und drucken sie das Sendeprotokoll aus! Wer das Paket erhalten (zurückgehalten?) hat, muß nötigenfalls die Polizei herausfinden.


Viele KEP-Dienstleister haben in ihren AGB stehen, dass die Ware auch an Nachbarn ausgeliefert werden darf. Evtl hatte der Absender keine Möglichkicht, die AGB einzusehen. Dann können sie imho auch nicht wirksam vereinbart werden.
_________________
mfg


Günni
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Flori77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache ist letztendlich doch gut ausgegangen.
Der Logistiker hat nach gewisser Zeit tatsächlich 500€ erstattet, da das Paket nicht zurückverfolgt werden konnte. Problem war nur, das keine höhere Transportversicherung ausgewählt wurde und man somit den Differenzbetrag zwischen Warenwert und 500€ nicht erhält.
Hier hat glücklicherweise ein Blick in die AGB des Shops geholfen:
Zitat: "Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden."
Daraufhin wurde auch der Rest des Geldes vom Shop erstattet, wobei man aber noch ein weiteres Druckmittel, wie z. B. die Garantie einer Firma, die den Geldbetrag dann erstattet, wenn der Shop das nicht tut, abgeschlossen haben sollte.
Manche Shops lassen den Zusatz "auf unsere Gefahr" auch direkt aus den AGB raus, hier sollte man also aufpassen!
Im BGB selbst steht jedoch unter §357 Absatz 2 Satz 2 ebenfalls, dass der Unternhemer Kosten und Gefahr der Rücksendung zu tragen hat. Ist halt dann die Frage, ob da dann das BGB oder die AGB zum Tragen kommen. Normalerweise doch eigentlich die AGB, oder?

Auf jeden Fall hoffe ich, dass das noch Menschen weiterhilft, die in einer ähnlichen Situation stecken.
Vielen Dank auch an die, die hier Antworten gepostet haben!

Gruß Flori
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Viele KEP-Dienstleister haben in ihren AGB stehen, dass die Ware auch an Nachbarn ausgeliefert werden darf.
Na und?
Flori77 hat folgendes geschrieben::
Manche Shops lassen den Zusatz "auf unsere Gefahr" auch direkt aus den AGB raus, hier sollte man also aufpassen!
Im BGB selbst steht jedoch unter §357 Absatz 2 Satz 2 ebenfalls, dass der Unternhemer Kosten und Gefahr der Rücksendung zu tragen hat. Ist halt dann die Frage, ob da dann das BGB oder die AGB zum Tragen kommen. Normalerweise doch eigentlich die AGB, oder?
In diesem Fall gilt m.W. das BGB, auch wenn in den AGB etwas Abweichendes steht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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