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Verfasst am: 25.11.08, 17:27 Titel: Wird mir ein Beratungsschein zugewiesen?
Liebe Mitglieder,
Ich habe ein Problem mit der Ausländerbehörde, da sie nicht dem Gesetz nach handelt. Es geht um die Familienzusammenführung meiner ausländischen Frau zu mir.
Ich bin gezwungen zum Rechtsanwalt für Ausländerrecht zu gehen, da meine Ausländerbehörde auf meine alleinigen Hinweise nicht einlenken will.
Ich bin Student, deutscher Staatsbürger und meine Einkünfte sind 449 Euro Unterhalt u. Kindergeld.
ich beziehe kein Bafög
Habe ich Anspruch auf einen Beratungssschein?
Ich plane folgendes vorzulegen:
- Ausweis
- Matrikulationsbeleg
- Kontoauszug mit den o.g. Einkünften
- Email-Schriftwechsel meiner Anfrage an den Rechtsanwalt
Reicht das aus oder sollte ich noch etwas anderes vorlegen?
Verfasst am: 26.11.08, 01:46 Titel: Re: Wird mir ein Beratungsschein zugewiesen?
helplessone hat folgendes geschrieben::
Reicht das aus oder sollte ich noch etwas anderes vorlegen?
Im Zweifel ruft man beim zuständigen Rechtspfleger an und fragt, was man mitbringen soll.
Wobei hier weniger der Nachweis der wirtschaftlichen Bedürftigkeit das Problem sein dürfte:
Vielmehr könnte ein findiger Rechtspfleger der Meinung sein, der Rechtsuchende ist nicht betroffen... (klingt zynisch, ist aber nicht abwegig, schließlich ist es primär das Problem der Frau....) _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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