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Wo findet man Gesetze für Gerichte?

 
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Caludia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 05:55    Titel: Wo findet man Gesetze für Gerichte? Antworten mit Zitat

Hallo,

wo finde ich Gesetze, an die sich die Gerichte/Richter halten müssen?

Im Arbeitsforum habe ich meine Situation geschildert und nun suche ich die Gesetztestexte, wo gereglt ist, wie eine Verhandlung beim Landesarbeitsgericht ablaufen soll und woran sich ein Richter halten muss.

Hintergrund meiner Frage ist eine möglicherweise gravierend schlechte Verhandlung mit existentiell bedrohlichen Nachteilen für unsere Familie.

Danke. im Voraus.

Caludia
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Richter muss natürlich das gesamte materielle (für den Fall relevante) Recht beachten, das heißt im Zweifel also alle Gesetze.

Wenn es speziell um das Verfahren vor dem Arbeitsgericht geht, schadet ein Blick ins Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) vielleicht nicht.


Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 26.11.08, 10:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wird auch nur die Prozessordnung gemeint.. Gibts da für Arbeitsgerichte eine eigene, oder gilt die ZPO?
_________________
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Caludia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
..... Prozessordnung ...?

[quote=spraadhans"[...Arbeitsgerichtsgesetz .. ?[/quote]

Also, ich brauch was Schriftliches, wo steht, wie ein Gerichtstermin der 2. Instanz durchgeführt wird. Was genau muss der Richter für seine Verhandlung machen? Muss er die beiden Parteien anhören? Oder gilt "Entscheidung nach Aktenlage"??

Angenommen der Mandant wird von seinem Anwalt durch dessen saudummem Verhalten daran gehindert, beim Gerichtstermin zu erscheinen. (Auf Anregung des Anwalts wurde er vom Richter von der Erscheinungspflicht entbunden.) Also war er nicht beim Termin und soll jetzt aber entsciden, ob er eine Abfindung annehmen will. Er will NICHT! Er will. dass die Kündigumg zurückgenommen wird oder als rechtlich ungültig erklärt wird.

Finde ich sowas in der Prozess-Ordnung?
Caludia
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. So was betrifft auch weniger den Richter als das Rechtsverhältnis Anwalt-Mandant. M. E. trifft den Richter hier wahrscheinlich überhaupt kein Verschulden und den Anwalt auch nur eventuell.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Michael Cutter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Caludia hat folgendes geschrieben::
Also, ich brauch was Schriftliches, wo steht, wie ein Gerichtstermin der 2. Instanz durchgeführt wird. Was genau muss der Richter für seine Verhandlung machen? Muss er die beiden Parteien anhören? Oder gilt "Entscheidung nach Aktenlage"??


Ist das ein Berufungs- oder Revisionsverfahren??
_________________
Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser

Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.

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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Caludia hat folgendes geschrieben::


Im Arbeitsforum habe ich meine Situation geschildert und nun suche ich die Gesetztestexte, wo gereglt ist, wie eine Verhandlung beim Landesarbeitsgericht ablaufen soll und woran sich ein Richter halten muss.


Es wäre sicher sinnvoll gewesen, diese Frage nicht ausgerechnet im "Verwaltungsrecht" zu stellen.
Ansonsten gilt (erst einmal, es gibt noch mehr) das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und die Zivilprozessordnung (ZPO).

Michael Cutter hat folgendes geschrieben::


Ist das ein Berufungs- oder Revisionsverfahren??

Siehe (u.a.) http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=163570
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es wäre sicher sinnvoll gewesen, diese Frage nicht ausgerechnet im "Verwaltungsrecht" zu stellen.


Und deshalb gehts jetzt auch wieder ins Arbeitsrecht zurück, hatte es vorher nur nach dem Beitrag vergessen Winken
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dr.seltsam
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Caludia hat folgendes geschrieben::
[ Er will. dass die Kündigumg zurückgenommen wird oder als rechtlich ungültig erklärt wird.


Das hängt aber nunmal nicht vom Willen des klagenden Arbeitnehmers ab, sondern wesentlich von der Rechtslage.

@Caludia
Ich verstehe die große Sorge und Verzweiflung, die auch in den verschiedenen Fragen hier zum Ausdruck kommt. Sie werden aber in diesem Forum nicht die Hilfestellung erhalten können, die Sie jetzt benötigen.
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Caludia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2008
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cooper und die anderen, Schreiber,

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Nein. So was betrifft auch weniger den Richter als das Rechtsverhältnis Anwalt-Mandant. M. E. trifft den Richter hier wahrscheinlich überhaupt kein Verschulden und den Anwalt auch nur eventuell.


Dass den Richter keine Schuld trifft, sehe ich genau so. Denn der ist lediglich von dem RA gefragt worden, ob der Termin verschoben werden kann, weil der Mandant krank ist. Der Richter wollte den Termin einhalten (völlig verständlich) und bot an, den Mandanten von der Anwesenheitspflicht zu befreien.

Dieses teilte der RA seinem Mandanten mit, der entsetzt war. Seinen Vorschlag, den Gerichtstermin zu verschieben, machte er weil die Zeit für eine vernünftige tragfähige Vorbereitung zu knapp war. Der RA hatte das falsch verstanden und den Mandanten, der dann unbedingt zu seinem Termin hingehen wollte, inständig aufgefordert zuhause zu bleiben. Aus dem Gerichtstermin brachte der RA den Abfindungsvorschlag mit, zum Entsetzen des Mandanten, der - wäre er denn im Termin dabei gewesen - dem Richter hätte erklären können, dass die Kündigungsbegründungen falsch sind.

Ihm fehlte die Chance, dem Richter die Tatsachen vorzutragen. Es kam nicht zu dem Gespräch, denn wegen der nicht vollständigen Vorbereitung (s.o.) warauch der RA nicht in der lage, sachgemäß vorzutragen. Selbstverständlich kann ein Wille alleine kein Grund sein, dass ein RA eine Kündigung für unrechtmäßig erklärt. Aber die Anwesenheit des Mandanten hätte immerhin dafür gesorgt, dass der RA sich ein Bild der Person und der Situation machen kann. Diese Chance ist nun vertan. Somit sucht nun der Mandant einen Weg, seine nicht vorgetragenen Argumente zum Arbeitsplatzerhalt dem Richter näher zu bringen.

Kann man als Mandant sein Anliegen dem Richter jetzt noch mitteilen? In wecher Form?

Caludia
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