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was kann ich machen ???

 
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 00:40    Titel: was kann ich machen ??? Antworten mit Zitat

a wurde von b bestohlen. der sohn von a ist zeuge des vorgangs.
diebin war b ...b hat damals alles an c verkauft b hat später gestanden das sie die sachen an c verkauft hat.

a hat darufhin c aufgefordert die sachen an a herruaszugeben da er kein eigentum an der sache erworben hat.

c verweigert dies ...

c verkauft die sachen und die staatsanwaltschaft ermittelt wegen unterschlagung und hehlerei.

c nimmt nun kontakt zu dem sohn ( 13 Jahre) von a auf und macht ihn versprechungen das wenn er nix sagt er etwas bekommt..falls nicht bekommt er ärger.

was kann a machen um seinen sohn vor solchen feigen menschen zu schützen.

ist das nötigung oder strafvereitlung anstiftung zur falschaussage

wäre für jeden hinweis dankbar

lg ..pit
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das wenn er nix sagt er etwas bekommt..falls nicht bekommt er ärger.
Na, wenn das keine Nötigung ist....
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Michael Cutter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bei C käme eine Strafbarkeit nach:

§§ 240 Abs. 1, 3, 22 StGB wegen versuchter Nötigung
§§ 258 Abs. 1, 4, 22 StGB wegen versuchter Strafvereitlung
§§ 153, 159, 26, 22 StGB wegen versuchter Anstifftung zur Falschaussage
(§ 241 Abs.1 StGB wegen Bedrohung, soweit mit einen Verbrechen gedroht wurde)

in Frage. Zudem käme noch ein versuchter Prozessbetrug in Frage. Dies hängt aber von den Vorbereitungsstadium des Täters ab.
_________________
Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser

Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.

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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 12:10    Titel: thanks at all Antworten mit Zitat

hallo und danke für die rasschen antworten ich habe gerade direkt bei der staatsanwaltschaft strafanzeige gestellt..

lg.pit
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Warum versucht C den S zu beeinflussen, wenn B bereits gestanden hat, dass sie das Diebesgut an C übergeben hat?
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pit2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 13:52    Titel: beeinflussung Antworten mit Zitat

da b gestanden hatte hat c kein eigentum an der sache erhalten und müßte die sachen an a rausgeben da c sie verkauft hat macht sie sich der unterschlagung und helerei strafbar
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