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die städtische sparkasse eröffnet ein "guthabenkonto"; kontoinhaber ist negativ in der schufa. das "guthaben-konto" wird zuerst verweigert, dann aber mit hinweis auf die selbstverpflichtung der banken,.... eröffnet. läuft ohne probleme 15 monate.
Hartz-IV, gerichtsvollzieher, ev und dann eine kontopfändung.
AG erteilt pfändungsschutz, nun pfändet die örtliche stadtverwaltung trotz ratenvereinbarung.
örtliche bank kündigt nun girokonto. nach deren agb's wäre das o.k. wo ist aber der sinn, wenn ein schuldner ja nur noch dieses guthabenkonto haben kann?
Arge zahlt auch über die Post, aber 400-Euro-Job geht nicht ohne bankverbindung.
Ausweichsmöglichkeit an freunde etc. nicht möglich.
welche guten ratschläge gibt es hier?
Kü der sparkasse gerade 4 tage alt - habe so lange gebraucht, um mich abzureagieren,
danke für tipp's,
lg und schönen abend,
peter
die Selbstverpflichtung der Banken, Girokonten für jedermann anzubieten, besteht nur unter bestimmten Bedingungen. Eine davon ist, dass das Konto tatsächlich zur Nutzung bereitsteht. Ist das Konto gepfändet, kann es nicht genutzt werden. Dies ist ein Kündigungsgrund.
Hintergrund ist aber ein anderer: Die Bank legt bei diesen Konten drauf und ist daher nicht an diesem "Geschäft" interessiert. Sie nutzt daher jede Gelegenheit, sich von diesen Kunden zu trennen.
Hier würde ich zunächst einmal ein Gespräch mit der Bank empfehlen in dem der Kündigung mit dem Argument widersprochen wird, die Pfändung sei ja wieder weg und das Konto nutzbar. Wenn das nicht fruchtet: Jede andere Bank muss ja auch ein Jedermann-Konto neu aufmachen. Und ein neues Konto ist am Anfang ja nicht gepfändet...
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 19.11.08, 10:45 Titel:
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Jede andere Bank muss ja auch ein Jedermann-Konto neu aufmachen.
Nach der Selbstverpflichtung muß sie das, aber rechtlich durchsetzen lässt sich das grundsätzlich nicht.
--> http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
andere Bank muss ja auch ein Jedermann-Konto neu aufmachen. Und ein neues Konto ist am Anfang ja nicht gepfändet...
Die Realität sieht aber so aus, daß die Bank erst mal nach Schufa-Einträgen sucht. Findet sie solche, verweigert die Bank die Eröffnung JEDWEDEN Kontos.
Die "Lösung" (bei einer vorraussichtlich jahrelangen Schuldengeschichte) ist m.E. nur die "Privatinsolvenz".
Dann sieht die Bank einen Eintrag bei der Schufa der (wie soll ich sagen) darauf "hinweist", daß keiner der Gläubiger mehr das Konto pfänden wird.
andere Bank muss ja auch ein Jedermann-Konto neu aufmachen. Und ein neues Konto ist am Anfang ja nicht gepfändet...
Die Realität sieht aber so aus, daß die Bank erst mal nach Schufa-Einträgen sucht. Findet sie solche, verweigert die Bank die Eröffnung JEDWEDEN Kontos.
Irrglaube!
Wenn es so wäre, dann hätte kein Bankkunde mit einem negativ Eintrag bei der Schufa noch ein Konto! Der Datenabgleich mit der Schufa läuft auch wärend der Geschäftsverbindung zu Bank. Nach Ihrer Aussage könnten die Banken solche "faul gewordenen Eier" einfach aus sondieren! So läuft es ganz sicher nicht!
Die durch die Schufa übermittelte Information enthält einen Score-Wert auf den sich die Bank bezieht. Dieser Wert sagt aus wie negativ oder positiv jemand durch Übermittlungen an die Schufa aufgefallen ist. Immerhin sammelt die Schufa nicht nur Negativ-Informationen, das sollte aber mitlerweile bekannt sein!
Tatsächliche Kriterien zur Verweigerung eines Kontos gleich welcher Art im Bezugnahme auf die Schufaübermittlung sind:
- Verweise auf Haftbefehle
- Konten in Abwicklung
- Eintrag in öffentliche Schuldnerlisten
arthurius hat folgendes geschrieben::
Die "Lösung" (bei einer vorraussichtlich jahrelangen Schuldengeschichte) ist m.E. nur die "Privatinsolvenz".
Dann sieht die Bank einen Eintrag bei der Schufa der (wie soll ich sagen) darauf "hinweist", daß keiner der Gläubiger mehr das Konto pfänden wird.
So einen Blödsinn hab ich hier schon lange nicht mehr gelesen!
Punkt 1: Wer verspricht denn der Bank das der Privatinsolvent seine Wohlverhaltensphase übersteht???
Die Tatsache das in der Schufa die Privatinsolvenz auf taucht ist schlicht und ergreifed absolut uninteressant für die Beurteilung einer zukünftigen Geschäftsbeziehung!
Bevor jemand so weit ist in die Privatinsolvenz zu gehen, hat er nicht nur ein Girokonto oder Kredit in Abwicklung den eine oder mehrere Banken ab geschrieben haben. Dieser/Dieses steht dann selbstverständlich in der Schufa als abgeschrieben mit Wert des Abschreibungsbetrages.
Das absolut einzige was die Bank veranlasst eine Geschäftsbeziehung mit solchen Klientel ein zu gehen oder aufrecht zu erhalten ist schlicht und ergreifend "Ehrlichkeit", "Freundlichkeit" und "Kommunikation"
Das sind im Übrigen auch zu 100% die Gründe warum die Bank einem Negativ- oder Abschreibungskunden das Konto kündigt. Entweder der Betroffene meldet sich nicht mehr trotz Lastschrifteingängen und fehlender Kontodeckung und unzähligen Anschreiben der Bank oder es werden Unwahrheiten verbreitet um die Bank hin zu halten oder man pöbelt einfach frech den Bankangestelten an weil das Konto gepfändet ist obwohl die Hausbank niemals Pfändungsgläubiger sein kann!
An den Treadersteller:
Gehen sie ohne Hintergedanken an den Schalter und schildern Sie Ihre Situation, reden sie offen, ehrlich und freundlich mit dem Bankangestellten. Sie werden feststellen das es völlig egal ist was in der Schufa steht. Im Gegenteil man wird auch offen, ehrlich und freundlich auf Sie zu gehen und sogar Möglichkeiten auf zeigen wie man finanzielle Engpässe beseitigen oder Pfändungen in einen ruhenden Status bringen kann.
Mit gleichen Auftreten und gutem Willen ist es auch ein leichtes ein neues Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen (jede Bank bietet diese Möglichkeit der Kontoführung).
Danke an Alle.
Die Pfändungen sind nicht weg, lediglich der auf meinen Antrag hin wurde für den Privatgläubiger alle auf das Konto eingehende Gutschriften bis 999 € unpfändbar erklärt.
Die örtliche Sparkasse hat auf meinen Antrag hin ebenfalls nun Eingänge bis 999 € für "geschützt" erklärt, der Banksachbearbeiter, welcher nicht am Schalter anzutreffen ist sondern "irgend wo in den Büro`" ist nicht bereit, zu diskutieren.
Ich habe jetzt bei der Stadt auf Rcknahme der Pfändung gedrungen, da diese meiner Ansicht nach "rechtswidrig" und gegen Treu und Glauben verstößt, denn es gibt eine schriftliche Mitteilung des GV, dass auf sein Dienstkonto zu bezahlen ist und dies wurde von mir nachweislich so bezahlt.
Die Stadt b ehauptet, keinerlei Zahlung erhalten zu haben.
Ich gehe mal davon aus, dass die Stadt noch diese Woche reagieren wird.
Das Konto kostet mich jeden Monat 7,00 € zuzüglich Gebühren für jede Überweisung.
Wenn ich bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen könnte, würde dies ja auch gekündigt, denn die Gläubiger hätten dann hier das Recht auf ergänzenden eV hinsichtlich neuer Bankverbindung.
Vielleicht fällt Euch noch was ein, dennoch vorerst vielen Dank.
Lg
Peter
Hintergrund ist aber ein anderer: Die Bank legt bei diesen Konten drauf
Warum? Sind diese Konten für die Bank aufwändiger als normale Girokonten? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Hintergrund ist aber ein anderer: Die Bank legt bei diesen Konten drauf
Warum? Sind diese Konten für die Bank aufwändiger als normale Girokonten?
ja. Vor allem aber sind die Erträge geringer.
Zunächst die Kosten: Die (kalkulatorischen) Kosten hängen primär davon ab, wie viel Arbeitszeit die jeweiligen Diensleistungen binden, die der Kunde beansprucht. Aufwändig sind hier also keine weitgehend automatisierten Transaktionen wie Kartenzahlungen, Lastschriften oder Elektronik Banking. Aufwändig sind Bartransaktionen und beleghafte Zahlungsverkehrsaufträge. Dies kommen bei Jedermannkonten überproportional vor. Darüber hinaus gibt es Sachverhalte, die arbeitsintensiv sind und fast nur bei Kunden geringer Bonität vorkommen: telefonische oder persönliche Kontostandsabfragen (ist das geld schon da?), Lastschriftrückgaben und Pfändungen. Diese Dienstleistungen dürfen nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wichtiger sind aber die Erträge. Bei einem "normalen" Konto kalkuliert die Bank wie folgt (Zahlen sind Beispiele, aber realistische Beispiele):
* Kontoführungspauschale: 5 € p.M = 60 € p.A.
* (unverzinstes) Guthaben im Durchschnitt 2000 €; Marge 3 % = 60 € p.A.
* Dispo: 6000 €, davon im Schnitt 1/3 in Anspruch genommen = 2000 € Dispo, Marge: 8 % = 160 € p.A.
Macht zusammen Erträge von 280 € p.A. Hinzu kommen Erträge aus anderen Produkten, die man dem Kunden verkaufen kann, weil er eben sein Girokonto bei der Bank hat.
Beim Jedermannkonto sieht die Sache anders aus:
* Kontoführungspauschale: 5 € p.M = 60 € p.A.
* (unverzinstes) Guthaben im Durchschnitt 500 €; Marge 3 % = 15 € p.A.
* Dispo: entfällt
Macht zusammen Erträge von 75 € p.A. Hinzu kommen keine Erträge aus anderen Produkten, da der Kunde kein Geld zum Anlegen hat und er aus Bonitätsgründen keine Kredite bekommt.
Ich kenn das aus meiner Filialzeit, das am 1. des Monats ne grosse Schlange am Schalter stand, und dieses Clientel ihr Konto bis auf wenige Pfennige leergeräumt haben.
Wenn man Erträge und Kosten gegenüberstellt bleiben da i.d.R. Negativerträge.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Danke für die Erklärungen. Statistisch gesehen mag das stimmen. Aber ich denke, normale Girokonten für Studenten/Schüler der Bank noch weniger bringen:
* Kontoführungsgebühren inkl. Überweisungen: 0€
* unverzinstes oder gering verzinstes Guthaben: durchschnittlich 300€, weil "überflüssiges" Geld, soweit vorhanden, auf ein Tagesgeldkonto umgelegt wird. 3% davon sind 9 €/Jahr.
* Dispo: Sogar wenn vorhanden, wird kaum genutzt, weil es viel Zinsen kostet und solche Leute wenig Geld haben.
Summe: bis ca. 10-15€ pro Jahr
Gut, Kontostand können die meisten Leute am Automaten oder im Internet abfragen.
Ob die Bank das lieber hat als Jedermannskonten? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Irrglaube!
Wenn es so wäre, dann hätte kein Bankkunde mit einem negativ Eintrag bei der Schufa noch ein Konto! Der Datenabgleich mit der Schufa läuft auch wärend der Geschäftsverbindung zu Bank. Nach Ihrer Aussage könnten die Banken solche "faul gewordenen Eier" einfach aus sondieren! So läuft es ganz sicher nicht!
Genau so ist es bei mir aber gelaufen.
Jedesmal ging der/die Die Sachbearbeiter(in) mal eben nach den Schufaeinträgen schauen, kam zurück und es wurde kein Konto eingerichtitet. Nicht mal ein Girokonto.
Nicht dass ich ein Problem damit hätte, aber "Verweise auf Haftbefehle" stehen in der Schufa?
arthurius hat folgendes geschrieben::
So einen Blödsinn hab ich hier schon lange nicht mehr gelesen!
Punkt 1: Wer verspricht denn der Bank das der Privatinsolvent seine Wohlverhaltensphase übersteht???
Naja, auch da habe ich gegenteiliges erfahren - sonst hätte ich jetzt kein Konto.
Zitat:
Entweder der Betroffene meldet sich nicht mehr trotz Lastschrifteingängen und fehlender Kontodeckung und unzähligen Anschreiben der Bank oder es werden Unwahrheiten verbreitet um die Bank hin zu halten oder man pöbelt einfach frech den Bankangestelten an weil das Konto gepfändet ist obwohl die Hausbank niemals Pfändungsgläubiger sein kann!
Das klingt jetzt fast wie ein Vorwurf - wie ein unbegründeter natürlich.
das Urteil hat Potential, sehr lange durch die Verbraucherschutzforen zu geistern. Der Leitsatz gibt zunächst für die meisten Bankkunden nichts her:
Zitat:
Kontenpfändungen können die Kündigung des Girokontos durch eine Sparkasse nicht ohne weiteres rechtfertigen, wenn die Sparkasse sich in einer „Sondervereinbarung Guthabenkonto“ - zu Gunsten des Kunden - nur bestimmte eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten vorbehalten hatte.
Also auf Deutsch: Die Sparkasse hat sich selbst im konkreten Fall das Kündigungsrecht per Vertrag ausgeschlossen. Ich bin sicher, dass die meisten anderen Banken solche Regelungen nicht haben. Und wenn, dann werden sie sie aufgrund des Urteils anpassen.
Das Urteil selbst gibt also eigentlich nichts her. Aber Obiter Dictum fügt das Gericht dem Leitsatz hinzu:
Zitat:
Es spricht zudem Manches dafür, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Sparkasse einen Girovertrag bei Kontenpfändungen nicht ohne weiteres kündigen kann.
Das das Bundesverfassungsgericht manchmal Grundrechte erfindet, sind wir ja gewohnt. Aber einem OLG steht das imho nicht zu.
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