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ich habe seit einigen Jahren folgendes "Problem":
Auf dem Grundstück unseres Nachbarn steht im Grenzabstand von 1 m ein großer Nadelbaum ( Höhe ca. 7 m ). Die Äste und Zweige überreichen das Grundstück zu uns hin um 3 m. Desweiteren hat er als Begrenzung eine 1,8m hohe Hecke. Er weigert sich weder den Überhang des Baumes zu beseitigen ( Nachbarschaftsgesetz Baden-Württemberg ), noch die Hecke in der erlaubten Jahreszeit zu schneiden. Weiterhin verursacht der Nadelbaum gerade im Herbst jede Menge Dreck ( Nadeln ), die natürlich auf unserem Grundstück liegen und die auch nicht von ihm beseitigt werden. Auch das Ordnungsamt stellt sich tot und antwortet nicht auf unsere Hinweise der Gesetzesverletzungen.
Wir haben ihm bereits per Anwalt mitteilen lassen, dass er doch seinen Pflichten nachkommen soll. Leider sind wir in dieser Sparte nicht Rechtsschutzversichert und somit würde ein langer Streit über die Anwälte oder vor Gericht erst einmal jede menge Kohle kosten.
Meine Frage:Ist es möglich den Nachbarn diesbezgl. bei der Polizei anzuzeigen ?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 26.11.08, 16:15 Titel:
Die Polizei wird sie letztlich zum Ordnungsamt schicken. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Hallo, beim Ordnungsamt haben wir schon persönlich vorgesprochen, jedoch duckt man sich hier, da es sich bei unserem Nachbarn um einen ehemaligen Landtagspolitiker handelt. Ehemals !!
Welches ist die übergeordnete Stelle des Ordnungsamtes der Stadt ?
Welches ist die übergeordnete Stelle des Ordnungsamtes der Stadt ?
Bei uns wäre es der für das Ordnungsamt zuständige Dezernent, danach käme die Oberbürgermeisterin _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Bei einer Hecke von 1,80 m wird sich weder das Ordnungsamt noch die Polizei einschalten. Das kann ich aus Erfahrung mitteilen.
Bein dem Baum wiederum kann man die Äste, die ins eigene Grundstück ragen (wenn sie z.B. in Kopfhöhe oder niedriger sind) und stören, zur Schere greifen, wenn der Nachbar seiner Pflicht nicht nachkommt. Also vorher nochmal drauf ansprechen, wenn er nicht reagiert, weg damit (salopp ausgedrückt).
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