Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Höchstalter für Eintritt in die Beamtenlaufbahn
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Höchstalter für Eintritt in die Beamtenlaufbahn
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Knusperstange
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 11:32    Titel: Höchstalter für Eintritt in die Beamtenlaufbahn Antworten mit Zitat

Hallo ich bin neu hier und durch die Suche nach Hinweisen zur o.g. Thematik auf dieses Forum gestoßen. Das Höchstalter für den Eintritt in die Beamtenlaufbahn wurde hier schon einmal besprochen (vor ca. 2 Jahren, glaube ich). Trotzdem hätte ich diese Sache aus persönlichen Gründen gerne nochmal aufgegriffen.

Zu meiner Person: Ich bin mit 37 Jahren und - meines Erachtens - ordentlicher körperlicher und geistiger Verfassung zu alt für den gehobenen Zolldienst (Abitur, 2 Berufsausbildungen, z.Zt. Angestellter im öffentl. Dienst)

Zu meinen Fragen:
1. Wo genau ist das mit dem Höchsteintrittsalter von 32 Jahren nachzulesen?
2. Warum gilt das im Rahmen der Gleichbehandlung dann nicht für Inhaber eines hohen Amtes wie z.B. Minister u.ä. (ich weiß, die werden gewählt, sind aber letztenendes doch auch Beamte)
3. Wie kommt es dann, daß ein ehemaliger Kollege noch mit 34 Jahren zur Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst zugelassen wurde (wenn der Dienstherr diese Regelung nach Gutdünken verschieben kann, dann ist sie doch ein Witz)?

Für sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar

MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Zitat:
1. Wo genau ist das mit dem Höchsteintrittsalter von 32 Jahren nachzulesen?
Bei Bundesbeamten (Zoll): § 14 Abs. 2 Satz 1 Bundeslaufbahnverordnung.

Zitat:
Minister u.ä. (ich weiß, die werden gewählt, sind aber letztenendes doch auch Beamte)
seit wann werden Minister gewählt? Seit wann sind das Beamte?
Allerdings gibt es durchaus Ausnahmen von der Regel - z.B. die kommunalen Wahlbeamten, die auch nicht den Laufbahnverordnungen unterliegen. Für die geibt es spezialgesetzliche regelungen, die den allgemeinen Regelungen vorgehen.
Zitat:
3. Wie kommt es dann, daß ein ehemaliger Kollege noch mit 34 Jahren zur Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst zugelassen wurde (wenn der Dienstherr diese Regelung nach Gutdünken verschieben kann, dann ist sie doch ein Witz)?
naja - Polizeibeamte sind Landesbeamte - und jedes Land darf seine eigenen Laufbahnverordnungen machen.
Für Polizeibeamte gibt es oft sogar besondere Laufbahnverordnungen.
(so wie auch bei der Feuerwehr.....)
Das ist nun mal so in einem föreralstischen Staat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nun ja, Knusperstanges Verärgerung ist dennoch nachvollziehbar. Das Höchstalter hinsichtlich einer Verbeamtung erscheint - Stichwörter: Freie Berufswahl und Altersdiskriminierung - zumindest bedenklich.

Dabei geht es meines Erachtens weniger darum, einen Beamtenstatus zu erreichen - zumal die vielzitierten "Privilegien" rückläufig sind - vielmehr wird einem Bürger, der vielleicht eine hervorragende Befähigung hierfür besitzt, der Zugang zu bestimmten Berufen verwehrt (z.B. Polizisten (auch Kripo), Lehrer, Soldaten, Förster, Feuerwehrmann, Richter, Rechtspfleger). Und dies nur, weil man um die 40 als alter Sack eingestuft wird.

Angesichts der Tatsache, dass ein 40- Jähriger immerhin noch (mindestens) über ein 1/4 Jahrhundert Berufsleben vor sich hat sowie der sich ändernden Alterspyramide und einem Anti-Aging-Effekt (die heutigen Alten sind doch nicht mehr mit den alten Alten vergleichbar), aber auch wegen einem Mangel an geeigneten Bewerbern für bestimmte Jobs, sollte hier ein Umdenken stattfinden.

Wenn ich sehe, wie z.B. junge Polizisten - kaum Beamte auf Lebenszeit geworden - plötzlich auseinandergehen wie Dampfnudel oder Lehrer, die - obwohl noch relativ dienstjung - sich in innere Kündigung begeben, frage ich mich, ob ein zu alter engagierter Mensch hier mindestens nicht gleichgut Dienst verrichten könnte (Sorry für die krassen Beispiele).

Bei politischen Beamten und Hochschulprofessoren gilt die Altersgrenze doch auch nicht - wohl dem, der eine Lobby hat .

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Knusperstange
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal

Zitat:
seit wann werden Minister gewählt? Seit wann sind das Beamte?


Okay, okay - die Minister werden vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom Bunsdespräsidenten ernannt - soviel weiß ich auch gerade noch - trotzdem danke für die Nachhilfestunde. Aber aus welcher Klientel werden denn die Minister einer Regierung ernannt - aus gewählten Abgeordneten - oder etwa nicht?

Minister heißt, wenn mich meine Lateinkenntnisse nicht völlig im Stich lassen, frei übersetzt soviel wie: Hoher (Staats-)diener und was bitte ist das anderes als ein Beamter, zumal er aus Steuermitteln bezahlt wird und Anspruch auf eine Pension hat (und zwar auf eine weitaus höhere, als ich sie je bekommen könnte)?

Solch lapidare Begründungen, wie: "So ist das nunmal" mag ich ehrlich gesagt auch nicht mehr hören, denn ich denke, daß in einem freien Staat jedem Bürger die Möglichkeit gegeben sein muß, sich bewähren zu können, ungeachtet seines Alters. Theoretisch ist das ja auch so, nur in der Praxis wird das Grundrecht halt immer durch irgendwelche Ausführungsbestimmungen eingeschränkt - anstatt zu sagen: "So ist das nunmal" sollte man besser fragen: "Ist das Verfassungskonform?"

Dennoch vielen Dank an hawethie und v.a. an derrick
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterschied eines Ministers zu einem Beamten ist z.b. dass der Minister keineswegs Minister auf Lebenszeit wird.
Also der Fall Minister ist doch ein ganz anderer und mit einem "normalen" Beamten nicht zu vergleichen.


Ich denke mal ein Grund ist oder war auch, dass der Staat natürlich einen entsprechende Lebensleistung seiner Beamten haben will, damit er im Alter eine auskömmliche Pension zahlen kann, bzw. muss.

Beamten müssen ja wohl so alimentiert werden, dass sie nicht "verhungern", wenn jetzt jemand mal grob gesagt 5 Jahre Beamter war bis zum Pensionseintritt wird das für den Staat vergleichbar teuer (wenn er auch sicher nicht die vollen 100% Pension bekommt).


MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

1. Altershöchstgrenze für Übernahme in Beamtenverhältnis auf Probe ist mit AGG vereinbar. siehe OVG NRW, Urt. v. 15.3.07, Az. 6 A 4625/04 und Urt. v. 23.5.07, Az. 6 A 1890/05; 6 A 1889/05; 6 A 371/04; 6 A 184/06; 6 A 4840/04; 6 A 2247/04; 6 A 4437/05; 6 A 1085/05; 6 A 4626/04)
2. Die Altersgrenze hat ihre Begründung darin, dass sonst die Versorgungslasten in keinem Verhältnis zur Dienstdauer im Beamtenverhältnis bestehen.
3. Minister und Senatoren fallen nicht unter das Bundesbeamtegesetz bzw. die Landesbeamtengesetze und somit nicht unter die Altersgrenze. Für die Personengruppen gibt es eigene Gesetze
4. Die Altersgrenze für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist in den Ländern sehr unterschiedlich. In Hamburg ist es z.B. das 45. Lebensjahr. Außerdem kann - wie bei viélen Restriktionen im Beamtenrecht - hiervon eine Ausnahme gemacht werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Knusperstange
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Sie sind zwar alle etwas ernüchternd aber trotzdem...

Ich will ja hier nicht unnötig in einer Sache rumbohren, die der Gesetzgeber offensichtlich wasserdicht gemacht hat aber ich verstehe trotzdem nicht recht, warum es in einem modernen Staat so schwierig sein soll, die spätere Altersversorgung anteilsmäßig entsprechend der Dauer der Zugehörigkeit auf Rentenversicherung und Staatskasse aufzuteilen. Ich meine, wir haben doch nun wirklich kompliziertere Systeme in der BRD (siehe nur mal das Steuerrecht). Ich bin seit fast 20 Jahren rentenversichert und hätte nach der Ausbildung immerhin noch min. 25 Jahre Dienstzeit vor mir!

Schön, daß bei uns immer alles so (über-)geregelt ist aber ich kann's einfach nicht fassen, daß wir so schwerfällig und unflexibel sind.

Naja, was nutzt's, ich dachte einfach, das wäre genau das richtige für mich.

MfG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber aus welcher Klientel werden denn die Minister einer Regierung ernannt - aus gewählten Abgeordneten - oder etwa nicht?

2. Nachhilfestunde: muss nicht - es soll sogar schon mal parteilose Minister gegeben haben Mit den Augen rollen
Also: Minister kann grds. jeder werden, der als geeignet angesehen wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Der Unterschied eines Ministers zu einem Beamten ist z.b. dass der Minister keineswegs Minister auf Lebenszeit wird.
Also der Fall Minister ist doch ein ganz anderer und mit einem "normalen" Beamten nicht zu vergleichen.


Ich denke mal ein Grund ist oder war auch, dass der Staat natürlich einen entsprechende Lebensleistung seiner Beamten haben will, damit er im Alter eine auskömmliche Pension zahlen kann, bzw. muss.



Gerade Minister profitieren aber - hinsichtlich der Altersversorgung - ggf. auch von einer kurzfristigen Beamtenzeit.

Während deren "Lebensleistung" also schon nach wenigen Jahren mit einer üppigen Pension versüßt wird, kriegt z.B. - um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - ein 40- Jähriger überhaupt keine Chance mehr, in puncto Beamtentätigkeit eine "Lebensleistung" zu vollbringen.

Vergleichbar sind beide "Beamtenarten" in der Tat nicht. Aber genau dies ist hier das Problem.

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Knusperstange hat folgendes geschrieben::
Aber aus welcher Klientel werden denn die Minister einer Regierung ernannt - aus gewählten Abgeordneten - oder etwa nicht?


Eben nicht Lachen , vgl. Art. 64 GG oder


klick

Gruß roger2102
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
5 Jahre Beamter war bis zum Pensionseintritt
MfG
Matthias


Nicht zwingend nur als aktiver Beamter, siehe § 4 Abs. 1 S. 3 BeamtVG Winken

Gruß roger2102
_________________
"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Knusperstange
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag allerseits,

ich bin erstaunt über die rege Anteilnahme und die vielen Beiträge zu meiner Frage.
Etwas schade finde ich nur, daß sich zum Teil mehr auf die (vielleicht) fehlerhafte Formulierung, als auf das eigentliche Kernproblem bezogen wird (Willkommen in Deutschland!)

@roger2102

In dem angegebenen Wikipedia-Link steht wörtlich:

"Bundesminister können, müssen aber nicht, Mitglied des Bundestages sein."

Vielleicht können wir uns, bei all meinen Unzulänglichkeiten bezüglich deutschen Rechts, darauf einigen, daß diejenigen Minister, die keine Bundestagsabgeordneten sind, wohl eine verschwindend geringe Minderheit darstellen. Wenn jemand einen beim Namen kennt, bin ich gespannt!

Es bleiben für mich immer noch zwei Fragen, die zwar vielleicht rechtlich geklärt aber, offensichtlich nicht nur meines Erachtens, unlogisch sind.

1. Warum kann jemand, der über ein gewisses Maß an Lebenserfahrung verfügt, kein Staatsdiener im Beamtendienst mehr werden, wohl aber als Politiker (wo er erstens mehr "kaputtmachen" kann und zweitens noch teurer wird)

2. Warum kann man die Altersversorgung für solche Leute nicht einfach auf Rentenversicherung und Pensionskasse aufteilen (denn das ist ja wohl das große Problem, das der Staat mit den alten Knackern hat)?

Gruß K.


P.S. Wo ist diesmal das Haar in der Suppe?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Knusperstange hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand einen beim Namen kennt, bin ich gespannt!


Geschockt

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Frank-Walter_Steinmeier#Partei

Übrigens gibt es auf Länderebene zumindest in Bremen die Vorschrift, daß Abgeordnete nicht der Regierung angehören dürften.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Knusperstange
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Redfox: Touché
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gräfin Cosel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2008
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Als Schwerbehinderter kann man auch mit 41 Jahren noch verbeamtet werden.
Aber wo genau dieses formuliert ist, kann ich nicht sagen.

Gruß,

Gräfin Cosel Weihnachtssmilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.