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Verfasst am: 18.03.05, 15:00 Titel: regel- oder verbraucherinsolvenz?
hallo,
ich habe eine frage bezüglich der voraussetzungen für eine regelinsolvenz. unter anderem sind dort krankenkassenschulden aufgeführt, beziehen sich diese auf offene beiträge für angestellte oder auf die krankenkassenschulden des selbstständigen für sich selbst?
mein mann hatte von 1996-1999 ein geschäft, welches pleite ging, in diesem aber keine angestellten. die gesamtschulden belaufen sich auf über 60.000 € , unter anderem auch beim finanzamt und die krankenkasse. es sind jedoch keine schulden, die angestellte betreffen und 19 gläubiger kann er auch nicht vorweisen. muss er damit in die verbraucherinsolvenz (daher meine frage wegen der kk-schulden)?
das problem ist, dass wir einen antrag für die regelinsolvenz selbst stellen könnten, für die verbraucherinsolvenz aber einen beistand in form eines rechtsanwaltes/schuldnerberatungsstelle bräuchten. einen anwalt können wir uns nicht leisten und die schuldnerberatungsstelle hat über ein jahr wartezeit.
mein mann arbeitet wieder als angestellter und wird auch gepfändet aber wir würden von diesen schulden nie runterkommen ohne eine insolvenz. gibt es anderwertige möglichkeiten der hilfe die nichts kosten ausser der schuldnerberatungsstelle oder müssen wir wirklich ein jahr lang warten?
Verfasst am: 24.03.05, 22:44 Titel: Nicht warten, handeln!!!
hallo.
ihr solltet so schnell wie möglich Kontakt mit einer Schuldnerberatung, Diakonie oder so aufnehmen. Auch Landratsämter verfügen teilweise über eine Beratungsstelle. Dort wird erklärt welche Insolvenz anstreben kann, bzw. sollte.
Ich habe zulange damit gewartet, einen InsO Antrag zu stellen, bin jetzt aber ein bisschen erleichtert das ich das schon mal durch hab.
Ihr müsst nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen, sondern bei Antragstellung gleichzeitig einen Stundungsantrag für anfallende Kosten stellen.
Aber diese Tipps erhaltet ihr von einem Schuldnerberater.
in dem Genuß der Regelinsolvenz kommt Ihr nur dann, wenn Schulden aus Lohnverhältnissen bestehen. Dazu gehören Lohnsteuer, KK-Beiträge für Mitarbeiter oder ähnliches. Wenn also tatsächlich nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind, wird es wohl die Verbraucherinsolvenz. Vielleicht nochmal alle Gläubiger durchzählen ?
MfG
ThoFa
NB: Gänzlich ohne Beratung empfehle ich Niemanden, der sich nicht wenigstens grob auskennt.
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